TED·274254-2026

Anschluss der Teichkläranlagen Sessenbach und Wirscheid an die Kläranlage Hundsdorf

Verbandsgemeinde Ransbach-BaumbachRansbach-Baumbach, GermanyVeröffentlicht 22. Apr. 2026
Auftragswert
~€650k
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
26. Mai 2026
-3 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach schreibt Planungsleistungen für den Anschluss zweier Teichkläranlagen (Sessenbach mit 900 EW, Wirscheid mit 400 EW) an die Hauptkläranlage Hundsdorf (17.250 EW) aus. Gegenstand sind Ingenieurleistungen nach § 43 HOAI (Leistungsphasen 1-9) sowie die Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI. Die Baumaßnahmen umfassen zwei Pumpstationen, ein Regenüberlaufbecken (60 m³) sowie Druckrohrleitungen mit einer Gesamtlänge von rd. 7,2 km. Nach Fertigstellung werden die Teichkläranlagen stillgelegt und renaturiert.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Verbandsgemeinde Ransbach Baumbach betreibt zur Reinigung des anfallenden Abwassers aus den jeweiligen Einzugsgebieten neben der Hauptkläranlage Hundsdorf (Ausbaugröße 17.250 EW) u. a. die mechanisch-biologische Kläranlage Haiderbach (Ausbaugröße 3.000 EW) sowie die beiden Teichkläranlagen Sessenbach (Ausbaugröße 900 EW) und Wirscheid (Ausbaugröße 400 EW). Es ist vorgesehen, die Kläranlage Hundsdorf zukünftig als zentrale Anlage zur Behandlung des Klärschlamms aller von der VG betriebenen Kläranlagen zu betreiben. Die hierfür erforderlichen Ausbaumaßnahmen (u. A. Umstellung der Verfahrensführung auf Schlammfaulung) befinden sich derzeit bereits in der Planung. Die Planung der weiteren Zentralisierungsmaßnahmen (Umbauarbeiten auf der KA Haiderbach; Anschluss der Teichkläranlagen Wirscheid und Sessenbach an die KA Hundsdorf) werden in getrennten Fachlosen ausgeschrieben. Gegenstand dieses Loses ist der Anschluss der Teichkläranlagen Sessenbach und Wirscheid an die KA Hundsdorf. Die nicht mehr den heutigen Anforderungen an die Abwasserreinigung genügenden Teichkläranlagen Sessenbach und Wirscheid sollen an die Kläranlage Hundsdorf angeschlossen werden. Hierzu ist es vorgesehen, das Abwasser von Sessenbach mittels Pumpstation mit anschließender Druckrohrleitung bis zum Standort der TKA Wirscheid zu fördern. Die Druckleitung endet hier im Pumpensumpf der ebenfalls neu zu bauenden Pumpstation Wirscheid. Anschließend wird das Abwasser von Sessenbach und Wirscheid über eine gemeinsame Pumpleitung zur KA Hundsdorf gefördert. Hierzu sollen folgende wesentlichen Maßnahmen geplant werden: --- a) auf dem Altstandort Sessenbach: Zur Auflassung der TKA Sessenbach ist eine Anpassung der Mischwasserbehandlung erforderlich. Hierzu soll ein neues Regenüberlaufbecken mit einem Behandlungsvolumen von 60 m³ gebaut werden. Das anfallende Abwasser wird dann mittels Pumpstation und einer anschließenden, rd. 2.600 m langen Druckrohrleitung bis zum Altstandort der TKA Wirscheid gefördert. --- b) auf dem Altstandort KA Wirscheid: Zur Auflassung der TKA Wirscheid ist keine Anpassung der Mischwasserbehandlung erforderlich. Zur Weiterleitung des Abwassers von Sessenbach und Wirscheid wird eine gemeinsame Pumpstation mit einer anschließenden, rd. 4.600 m langen Druckrohrleitung bis zur KA Hundsdorf vorgesehen. Die Ausführung der Pumpstation erfolgt analog zur Pumpstation Sessenbach. Nach Fertigstellung werden die beiden Teichkläranlagen stillgelegt und renaturiert.

VergabeHero-Einschätzung

Die Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach vergibt Planungsleistungen für den Anschluss zweier kleiner Teichkläranlagen an ihre zentrale Kläranlage Hundsdorf. Konkret geht es darum, das Abwasser aus Sessenbach (900 Einwohner) und Wirscheid (400 Einwohner) über insgesamt rund 7,2 Kilometer lange Druckrohrleitungen und zwei neue Pumpstationen zur Hauptkläranlage zu transportieren. Dafür wird in Sessenbach ein neues Regenüberlaufbecken gebaut; die bestehenden Teichkläranlagen werden nach Fertigstellung stillgelegt und renaturiert. Das Auftragsvolumen für die Planungsleistungen (HOAI § 43 und § 55, Leistungsphasen 1-9) wird auf etwa 500.000 bis 800.000 EUR geschätzt. Bieter müssen Eignungsnachweise nach VgV vorlegen und eine wirtschaftliche, technisch nachhaltige Lösung auch für den künftigen Betrieb der Pumpwerke nachweisen.

ConstructionEngineering ServicesEnvironmental ServicesGovernmentWater & WastewaterPublic UtilitiesWastewater InfrastructurePipeline ConstructionPump StationEngineering ServicesHoai ServicesWater TreatmentPublic Sector Infrastructure
Eignung

Zentrale Anforderungen

6 Punkte
  • Eignungsnachweise nach §§ 123-126 GWB und MiLoG
  • Nachweis der Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
  • Keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen (§ 73 Abs. 3 VgV)
  • Eigenerklärung gemäß EU-Russland-Sanktionsverordnung (Art. 5k VO 833/2014)
  • Planungsleistungen nach § 43 HOAI (Ingenieurbauwerke) und § 55 HOAI (Technische Ausrüstung)
  • Nachweis vergleichbarer Referenzen im Bereich Abwasserinfrastruktur

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB, §§ 19, 21 MiLoG -- Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Angaben mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen: -- 1.) Eigenerklärung des Bieters, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB begründet sind. --- 2.) Eigenerklärung des Bieters, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind. --- 3.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. --- 4.) Eigenerklärung des Bieters, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen bestehen (gemäß § 73 Abs. 3 VgV). Gehört der Bieter einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Angebot zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist. --- 5.) Eigenerklärung des Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. --- Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen entsprechende Eignungsnachweise vorzulegen, wie Bescheinigung des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen/der Berufsgenossenschaft. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach den Regelungen des § 56 VgV.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Zentralisierung der Abwasser- und Schlammbehandlung in der VG Ransbach-Baumbach - Anbindung Teichkläranlagen

Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI, Leistungsphasen 1-9) und die Fachplanung Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI, Leistungsphasen 1-9). Neben den Grundleistungen nach HOAI ist die Vergabe Besonderer Leistungen ebenfalls Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem den Vergabeunterlagen beigefügten Ingenieurvertrag. Die Besonderen Leistungen sind in der Anlage 2 des Ingenieurvertrags beschrieben und aufgelistet. Der Auftraggeber hat eine stufenweise Vergabe dieser Leistungen vorgesehen: In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 für die jeweiligen Objekt- und Fachplanungen sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden. In der Leistungsstufe 2 sollen die Leistungsphasen 5 bis 9 für die jeweiligen Objekt- und Fachplanungen sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden. Die Beauftragung der Leistungsstufe 2 steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber diese schriftlich oder in Textform im Wege der Auftragserweiterung abruft. Auf die Beauftragung der über die Leistungsstufe 1 hinausgehenden Leistungen/Stufen besteht insofern kein Rechtsanspruch. Für die Bearbeitung weiterer Leistungsphasen/Leistungsstufen werden mit deren Beauftragung entsprechende Bearbeitungszeiten vereinbart.

CPV 71000000, 71300000, 71314100, 71321000
Bewertung

Zuschlagskriterien

5 Kriterien
  • quality

    Methoden zur Findung einer wirtschaftlichen und technisch nachhaltigen Lösungsvariante auch im Hinblick auf den künftigen Betrieb der Pumpwerke - Weitere Details siehe Vergabeunterlagen

    20%
  • quality

    Qualitätsmanagement im Rahmen der Leistungserbringung und geplante Methoden zur Einhaltung von Baukosten und Bauzeit

    10%
  • quality

    - Weitere Details siehe Vergabeunterlagen

    5%
  • quality

    Örtliche Präsenz und Organisation der Leistungserbringung in der Phase der baulichen Projektrealisierung - Weitere Details siehe Vergabeunterlagen

    25%
  • price

    - Weitere Details siehe Vergabeunterlagen

    40%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 22. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 26. Mai 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link