Rahmenvertrag für eine On-Premises-Videokommunikationslösung
Was wird ausgeschrieben
Dataport sucht einen Anbieter für eine skalierbare, mandantenfähige Videokonferenzlösung, die im eigenen Rechenzentrum betrieben wird. Der Auftrag umfasst Softwarelizenzen, optionale Hardware, Implementierungsdienstleistungen, Schulungen sowie laufenden Support und Pflege. Die Lösung muss hohe Sicherheitsanforderungen (BSI-Grundschutz) erfüllen und Barrierefreiheitsstandards gemäß BITV/WCAG einhalten.
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Gegenstand der Beschaffung ist ein Rahmenvertrag über die Lieferung der nachfolgend beschriebenen Hard- und/oder Software sowie damit verbundene Dienstleistungen: 1. Lieferung von Softwarelizenzen gem. EVB-IT Überlassung Typ B, sowie (sofern notwendig) Hardware gem. EVB-IT-Kauf zur Realisierung einer skalierbaren und mandantenfähigen Videokonferenzlösung für mindestens 400 parallele Teilnehmer, 40 aktive parallele Konferenzen und der Möglichkeit zur Anbindung von ca. 360 vorhandenen Raumsystemen. ▪ Die gelieferte Lösung muss von Dataport im eigenen Rechenzentrum mandantenfähig unter Beachtung der Empfehlungen des BSI-Grundschutzes für erhöhten Schutzbedarf im Rechenzentrum des AG installier- und betreibbar sein (On Premises). ▪ Da die angebotene Lösung in einer komplexen Netzzonen Architektur betrieben werden soll, muss für jeden Netzzonenwechsel ein Application-Layer-Gateway (ALG) oder eine gleichwertige, BSI-konforme Alternative mit nachgewiesenem Schutzprofil geliefert werden. ▪ Die Softwarelizenzen müssen gemäß „EVB-IT Überlassung Typ B“ gegen regelmäßiges Entgelt (Miete) überlassen werden. ▪ Sofern Hardware Teil der angebotenen Lösung ist, wird sie gemäß „EVB-IT-Kauf“ gegen einmaliges Entgelt (Kauf) geliefert. Falls die Angebotene Lösung keine Hardware beinhaltet ist der „EVB-IT-Kauf“-Vertrag nicht relevant. ▪ Dataport erhält das Recht, ihrerseits Nutzungsrechte an der Lösung, insbesondere an Lizenzen, gegen Entgelt an ihre Kunden zu vergeben (erweitertes Nutzungsrecht, Unterlizenzierung). ▪ Die Lösung muss mit den vorhandenen Cisco-Raumsystemen nutzbar sein (SIP/H.323). ▪ Die Lösung muss die Kommunikation mit internen und externen Teilnehmern über das Internet und Einwahl mittels Web-RTC unterstützen. ▪ Die gelieferte Lösung muss entsprechend § 4 BGG für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein. Es müssen die relevanten Anforderungen gemäß BITV in Verbindung mit EN 301 549, insbesondere Kapitel 6 und die WCAG 2.1 A-Kriterien aus Kapitel 9 in der jeweils aktuellen Fassung erfüllen. Abweichungen sind ausschließlich zulässig, wenn sie in einem aktuellen Prüfbericht (Accessibility Conformance Report) als „Partially Supports“ dokumentiert sind. Darüber hinaus soll das System die Barrierefreiheit aller relevanten Komponenten – einschließlich Web-Oberflächen, Admin-Portale, Benutzerportale, Desktop- und Mobile-Apps, Dokumente & Medien sowie UC-/Meeting-Funktionen – nachweislich gemäß BITV in Verbindung mit EN 301 549 die WCAG 2.1 AA-Kriterien aus Kapitel 9 in der jeweils aktuellen Fassung erfüllen. Ein aktueller Prüfbericht (Accessibility Conformance Report) ist dem Angebot beizulegen. 2. Lieferung von mit der gelieferten Hard- und/oder Software verbundenen Dienstleistungen für ▪ Beratung bei und Lieferung von Informationen zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, einschließlich Konfiguration und Customizing in Form eines Implementierungsprojekts gem. „EVB-IT Dienstleistungen“ ▪ Schulung von Administratoren gem. „EVB-IT Dienstleistungen“. ▪ Support (Hotline) und Störungsbehebung gem. „EVB-IT Pflege S - Langfassung“ für gelieferte Software, sowie EVB-IT-Kauf für gelieferte Hardware. ▪ Pflege der Software und Bereitstellung von Updates gem. „EVB-IT Pflege S – Langfassung“ ▪ Beratungsleistungen während der Laufzeit des Vertrages in Form eines Kontingents ohne Abnahmeverpflichtung gem. „EVB-IT Dienstleistungen“. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die als Entwurf beigefügten Unterlagen Teil B – Leistungsbeschreibung sowie Kriterienkatalog verwiesen. Die detaillierte Leistungsbeschreibung sowie der finale Katalog der fachlichen und technischen Anforderungen an die Lösung werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs geeigneten Bietern zur Verfügung gestellt.
Dataport, der IT-Dienstleister für mehrere Bundesländer, schreibt einen Rahmenvertrag für eine Videokonferenzplattform aus, die direkt in deren eigenem Rechenzentrum (On-Premises) installiert werden soll. Das System muss mindestens 400 parallele Teilnehmer unterstützen und sich mit rund 360 bestehenden Cisco-Raumsystemen verbinden lassen. Neben der Software und eventuell benötigter Hardware sind auch die Einrichtung, Schulungen für Administratoren sowie ein langfristiger Support und Wartung Teil des Auftrags. Besondere Schwerpunkte liegen auf der Einhaltung strenger Sicherheitsvorgaben des BSI sowie umfassender Barrierefreiheit für alle Nutzergruppen.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand der Beschaffung ist ein Rahmenvertrag über die Lieferung der nachfolgend beschriebenen Hard- und/oder Software sowie damit verbundene Dienstleistungen: 1. Lieferung von Softwarelizenzen gem. EVB-IT Überlassung Typ B, sowie (sofern notwendig) Hardware gem. EVB-IT-Kauf zur Realisierung einer skalierbaren und mandantenfähigen Videokonferenzlösung für mindestens 400 parallele Teilnehmer, 40 aktive parallele Konferenzen und der Möglichkeit zur Anbindung von ca. 360 vorhandenen Raumsystemen. ▪ Die gelieferte Lösung muss von Dataport im eigenen Rechenzentrum mandantenfähig unter Beachtung der Empfehlungen des BSI-Grundschutzes für erhöhten Schutzbedarf im Rechenzentrum des AG installier- und betreibbar sein (On Premises). ▪ Da die angebotene Lösung in einer komplexen Netzzonen Architektur betrieben werden soll, muss für jeden Netzzonenwechsel ein Application-Layer-Gateway (ALG) oder eine gleichwertige, BSI-konforme Alternative mit nachgewiesenem Schutzprofil geliefert werden. ▪ Die Softwarelizenzen müssen gemäß „EVB-IT Überlassung Typ B“ gegen regelmäßiges Entgelt (Miete) überlassen werden. ▪ Sofern Hardware Teil der angebotenen Lösung ist, wird sie gemäß „EVB-IT-Kauf“ gegen einmaliges Entgelt (Kauf) geliefert. Falls die Angebotene Lösung keine Hardware beinhaltet ist der „EVB-IT-Kauf“-Vertrag nicht relevant. ▪ Dataport erhält das Recht, ihrerseits Nutzungsrechte an der Lösung, insbesondere an Lizenzen, gegen Entgelt an ihre Kunden zu vergeben (erweitertes Nutzungsrecht, Unterlizenzierung). ▪ Die Lösung muss mit den vorhandenen Cisco-Raumsystemen nutzbar sein (SIP/H.323). ▪ Die Lösung muss die Kommunikation mit internen und externen Teilnehmern über das Internet und Einwahl mittels Web-RTC unterstützen. ▪ Die gelieferte Lösung muss entsprechend § 4 BGG für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein. Es müssen die relevanten Anforderungen gemäß BITV in Verbindung mit EN 301 549, insbesondere Kapitel 6 und die WCAG 2.1 A-Kriterien aus Kapitel 9 in der jeweils aktuellen Fassung erfüllen. Abweichungen sind ausschließlich zulässig, wenn sie in einem aktuellen Prüfbericht (Accessibility Conformance Report) als „Partially Supports“ dokumentiert sind. Darüber hinaus soll das System die Barrierefreiheit aller relevanten Komponenten – einschließlich Web-Oberflächen, Admin-Portale, Benutzerportale, Desktop- und Mobile-Apps, Dokumente & Medien sowie UC-/Meeting-Funktionen – nachweislich gemäß BITV in Verbindung mit EN 301 549 die WCAG 2.1 AA-Kriterien aus Kapitel 9 in der jeweils aktuellen Fassung erfüllen. Ein aktueller Prüfbericht (Accessibility Conformance Report) ist dem Angebot beizulegen. 2. Lieferung von mit der gelieferten Hard- und/oder Software verbundenen Dienstleistungen für ▪ Beratung bei und Lieferung von Informationen zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, einschließlich Konfiguration und Customizing in Form eines Implementierungsprojekts gem. „EVB-IT Dienstleistungen“ ▪ Schulung von Administratoren gem. „EVB-IT Dienstleistungen“. ▪ Support (Hotline) und Störungsbehebung gem. „EVB-IT Pflege S - Langfassung“ für gelieferte Software, sowie EVB-IT-Kauf für gelieferte Hardware. ▪ Pflege der Software und Bereitstellung von Updates gem. „EVB-IT Pflege S – Langfassung“ ▪ Beratungsleistungen während der Laufzeit des Vertrages in Form eines Kontingents ohne Abnahmeverpflichtung gem. „EVB-IT Dienstleistungen“. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die als Entwurf beigefügten Unterlagen Teil B – Leistungsbeschreibung sowie Kriterienkatalog verwiesen. Die detaillierte Leistungsbeschreibung sowie der finale Katalog der fachlichen und technischen Anforderungen an die Lösung werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs geeigneten Bietern zur Verfügung gestellt.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price50%
Wertungsrelevanter Gesamtangebotspreis gemäß Teil C - Preisblatt (dieser setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen). Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand der Zuschlagskriterien ermittelt. Die Zuschlagskriterien sind in diesem Fall Preis und Qualität. Als Bewertungsmethode wurde die Einfache Richtwertmethode gemäß UfAB 2018 festgelegt. Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: "Z = " "L" /"P" Die Variablen haben folgende Bedeutung: Z= Zuschlags-/Bewertungszahl = Leistungs-Preisverhältnis des Angebots L=(Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung) P=Preis für die angebotene Leistung = Gesamtpreis gem. Preisblatt
- quality50%
Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert. Bewertungsrelevant sind sind die Kriterien gemäß Leistungsbewertungsmatrix.
Zeitplan
- 29. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert