Zentrale Beschaffung von Sprechstundenbedarf und Praxisbedarf für Notdienstpraxen
Was wird ausgeschrieben
Die Gesundheitsmanagementgesellschaft mbH schreibt die zentrale Versorgung von Notdienstpraxen in Nordrhein mit Sprechstunden- und Praxisbedarf aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren zur Beschaffung medizinischer Verbrauchsmaterialien. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 29. Juni 2026.
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Zentrale Beschaffung von Sprechstundenbedarf (SSB) und Praxisbedarf (PB) für Notdienstpraxen im Bereich Nordrhein
Die Gesundheitsmanagementgesellschaft mbH sucht einen zentralen Lieferanten für Sprechstunden- und Praxisbedarf, um die Notdienstpraxen in der Region Nordrhein einheitlich auszustatten. Zu den benötigten Materialien gehören medizinische Verbrauchsgüter, die für den täglichen Betrieb in der Notfallversorgung unerlässlich sind. Da es sich um eine zentrale Beschaffung handelt, ist eine zuverlässige Logistik und eine kontinuierliche Warenverfügbarkeit für die verschiedenen Standorte entscheidend. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung durch entsprechende Erklärungen zu Ausschlussgründen nachweisen.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB werden gefordert Die Nachforderung erfolgt gemäß Vergabeunterlagen Von dem Nachforderungsrecht gemäß § 56 Abs. 2 bis 4 VgV wird der AG Gebrauch machen. Von dem Nachforderungsrecht für Preisangaben gemäß § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV wird der AG keinen Gebrauch machen
Aufteilung in Lose
1 LotZentrale Beschaffung von Sprechstundenbedarf (SSB) und Praxisbedarf (PB) für Notdienstpraxen im Bereich Nordrhein
Zeitplan
- 29. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 29. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung