Zeiterfassungssystem mit 1600 Nutzern, Schulungen und 5 Jahre Pflege
Was wird ausgeschrieben
Die RWTH Aachen University schreibt ein Zeiterfassungssystem aus. Der Auftrag umfasst die Lieferung des Systems für ca. 1600 Nutzer, Schulungen sowie die Pflege und Wartung für 5 Jahre. Es handelt sich um ein offenes Verfahren mit einer Angebotsfrist bis zum 10. Juni 2026.
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Zeiterfassungssystem für die RWTH Aachen University
Die RWTH Aachen University beschafft ein Zeiterfassungssystem für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das System soll für etwa 1600 Nutzer ausgelegt sein und neben der Softwarelieferung auch Schulungen sowie eine fünfjährige Pflege und Wartung umfassen. Die Vergabe erfolgt in einem Los, sodass ein einziger Anbieter den gesamten Auftrag übernimmt. Bewerber müssen die üblichen Nachweise zur persönlichen und wirtschaftlichen Eignung nach deutschem Vergaberecht vorweisen. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: 148/164)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der persönlichen Eignung nach § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. GWB
- Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nach § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. GWB
- Erfahrung mit der Implementierung von Zeiterfassungssystemen im öffentlichen Sektor oder vergleichbaren Organisationen
- Erfüllung der Anforderungen nach § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz und § 19 Mindestlohngesetz
- Erfüllung der Anforderungen nach § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 2 + 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 4 + 5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 6 - 9 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 10 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 4 Nr. 1 + 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 7 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 8 + 9 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Vergabeverordnung)
Aufteilung in Lose
1 LotZeiterfassungssystem für die RWTH Aachen University Beinhaltet u.a. 1600 Nutzern, Schulungen und Pflege für 5 Jahre
Zeitplan
- 7. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 10. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung