Zahnärztliche Versorgung von Gefangenen in den Justizvollzugseinrichtungen Zweibrücken und Rohrbach

Status
Vergeben
Angebotsfrist
01.10.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
400.000 EUR
Lose
2
Erfüllungsregion
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
02.09.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen des Gesundheitswesens (85100000)
  • Dienstleistungen von Zahnarztpraxen und zugehörige Dienstleistungen (85130000)
  • Dienstleistungen von Zahnarztpraxen (85131000)
Bekanntmachung
lbm.vergabe.rlp.de
Bekanntmachungsnummer
571044-2025
Verfahrensnummer
39318f52-5a85-48f7-9bc7-e93a57662c54

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Beschafft wird die zahnärztliche Versorgung der Gefangenen in den Justizvollzugseinrichtungen Zweibrücken und Rohrbach in Rheinland-Pfalz. Auftraggeber ist die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz. Der geschätzte Auftragswert beträgt 400.000 Euro; die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2025 um 08:00 Uhr UTC.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Zahnärztliche Versorgung der Gefangenen in den Justizvollzugseinrichtungen Zweibrücken und Rohrbach

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Zahnärztliche Versorgung der Gefangenen in der Justizvollzugseinrichtung Zweibrücken

    Zahnärztliche Versorgung der Gefangenen in der Justizvollzugseinrichtung Zweibrücken

    Frist: 01.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Zahnärztliche Versorgung der Gefangenen in der Justizvollzugseinrichtung Rohrbach

    Zahnärztliche Versorgung der Gefangenen in der Justizvollzugseinrichtung Rohrbach

    Frist: 01.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Zahnärztliche Versorgung der Gefangenen in der Justizvollzugseinrichtung Zweibrücken

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
100 %

LOT-0002 · Zahnärztliche Versorgung der Gefangenen in der Justizvollzugseinrichtung Rohrbach

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 10.12.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 817956-2025

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.