Zahnärztliche Versorgung von Gefangenen in den Justizvollzugseinrichtungen Zweibrücken und Rohrbach
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 01.10.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 400.000 EUR
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 02.09.2025
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen des Gesundheitswesens (85100000)
- Dienstleistungen von Zahnarztpraxen und zugehörige Dienstleistungen (85130000)
- Dienstleistungen von Zahnarztpraxen (85131000)
- Bekanntmachung
- lbm.vergabe.rlp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 571044-2025
- Verfahrensnummer
- 39318f52-5a85-48f7-9bc7-e93a57662c54
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Beschafft wird die zahnärztliche Versorgung der Gefangenen in den Justizvollzugseinrichtungen Zweibrücken und Rohrbach in Rheinland-Pfalz. Auftraggeber ist die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz. Der geschätzte Auftragswert beträgt 400.000 Euro; die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2025 um 08:00 Uhr UTC.
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Leistungsbeschreibung
Zahnärztliche Versorgung der Gefangenen in den Justizvollzugseinrichtungen Zweibrücken und Rohrbach
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Zahnärztliche Versorgung der Gefangenen in der Justizvollzugseinrichtung Zweibrücken
Zahnärztliche Versorgung der Gefangenen in der Justizvollzugseinrichtung Zweibrücken
Frist: 01.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Zahnärztliche Versorgung der Gefangenen in der Justizvollzugseinrichtung Rohrbach
Zahnärztliche Versorgung der Gefangenen in der Justizvollzugseinrichtung Rohrbach
Frist: 01.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Zahnärztliche Versorgung der Gefangenen in der Justizvollzugseinrichtung Zweibrücken
- Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
- 100 %
LOT-0002 · Zahnärztliche Versorgung der Gefangenen in der Justizvollzugseinrichtung Rohrbach
- Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
- 100 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 10.12.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 817956-2025
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