Zahnärztliche Versorgung von Gefangenen in der Justizvollzugseinrichtung Frankenthal
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 10.07.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 17.05.2024
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen des Gesundheitswesens (85100000)
- Dienstleistungen von Zahnarztpraxen und zugehörige Dienstleistungen (85130000)
- Dienstleistungen von Zahnarztpraxen (85131000)
- Bekanntmachung
- lbm.vergabe.rlp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 294277-2024
- Verfahrensnummer
- 0af69648-d5a3-4423-918e-0f767540427d
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Beschafft wird die zahnärztliche Versorgung der Gefangenen in der Justizvollzugseinrichtung Frankenthal. Auftraggeber ist die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz mit Sitz in Koblenz; die Leistung ist in Frankenthal zu erbringen. Die Angebotsfrist endet am 10. Juli 2024 um 08:00 Uhr (UTC).
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Leistungsbeschreibung
Zahnärztliche Versorgung der Gefangenen in der Justizvollzugseinrichtung Frankenthal
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Zahnärztliche Versorgung der Gefangenen in der Justizvollzugseinrichtung Frankenthal
Zahnärztliche Versorgung der Gefangenen in der Justizvollzugseinrichtung Frankenthal
Frist: 10.07.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Zahnärztliche Versorgung der Gefangenen in der Justizvollzugseinrichtung Frankenthal
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 01.10.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 589994-2024
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