Lieferung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln und Medizinprodukten für Justizvollzugseinrichtungen Sachsen-Anhalt
Justizvollzugsanstalt Halle · Halle (Saale), Deutschland · TED
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Zusammenfassung
Das Land Sachsen-Anhalt sucht einen Lieferanten für die Versorgung von vier Justizvollzugseinrichtungen (Jugendanstalt Raßnitz, Justizvollzugsanstalten Burg, Halle und Volkstedt) mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie administrativen und Beratungsleistungen. Der Vertrag läuft vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2030 mit einem geschätzten Gesamtwert von 2,75 Millionen Euro. Die Leistungen umfassen auch die Bereitstellung von antiviralen Arzneimitteln und Impfstoffen für Pandemie-Fälle sowie die Entsorgung von Arzneimitteln.
Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Beschreibung
Die Vertragsapotheke stellt der Jugendanstalt Raßnitz und den Justizvollzugsanstalten Burg (samt der Einrichtung zum Vollzug zur Unterbringung in der Sicherungsverwahrung), Halle und Volkstedt folgende Leistungen zur Verfügung: a. Lieferung und Entsorgung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln in entsprechender Anwendung von § 4 (apothekenpflichtige Arzneimittel) Absatz 1, 2 und 3 Arzneimittel-Richtlinie/AM-RL, b. Lieferung von Medizinprodukten (§ 2 Verordnung zur Regelung der Abgabe von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Abgabeverordnung – (MPAV)), c. Administrative Leistungen, d. Information und Beratung (§ 20 Apothekenbetriebsordnung – (ApBetrO)). Die Pflicht zur Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln umfasst auch eine ausreichende Grundbevorratung mit antiviralen Arzneimitteln und die Bereitstellung von Impfstoffen zur Versorgung der Gefangenen im Falle einer Pandemie.
Qualifikation
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen der folgenden Ausschlussgründe ist per Eigenerklärung 124 LD nachzuweisen. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Sanktionen gg. Russland“ auszufüllen und als Teil des Angebotes einzureichen. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Die Abgabe der Anlage „Eigenerklärung Sanktion Russland“ ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Vergabeverfahren. Ein Verstoß führt zum Ausschluss. Das Nachfordern von Unterlagen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ist nicht ausgeschlossen.
Lose
1 LosDie Vertragsapotheke stellt der Jugendanstalt Raßnitz und den Justizvollzugsanstalten Burg (samt der Einrichtung zum Vollzug zur Unterbringung in der Sicherungsverwahrung), Halle und Volkstedt folgende Leistungen zur Verfügung: a. Lieferung und Entsorgung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln in entsprechender Anwendung von § 4 (apothekenpflichtige Arzneimittel) Absatz 1, 2 und 3 Arzneimittel-Richtlinie/AM-RL, b. Lieferung von Medizinprodukten (§ 2 Verordnung zur Regelung der Abgabe von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Abgabeverordnung – (MPAV)), c. Administrative Leistungen, d. Information und Beratung (§ 20 Apothekenbetriebsordnung – (ApBetrO)). Die Pflicht zur Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln umfasst auch eine ausreichende Grundbevorratung mit antiviralen Arzneimitteln und die Bereitstellung von Impfstoffen zur Versorgung der Gefangenen im Falle einer Pandemie.