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Zahnärztliche Versorgung von Gefangenen in der Justizvollzugseinrichtung Wittlich

Status
Offen
Angebotsfrist
01.12.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
30.09.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen des Gesundheitswesens (85100000)
  • Dienstleistungen von Zahnarztpraxen und zugehörige Dienstleistungen (85130000)
  • Dienstleistungen von Zahnarztpraxen (85131000)
Bekanntmachung
lbm.vergabe.rlp.de
Bekanntmachungsnummer
671183-2026
Verfahrensnummer
60b1e50a-87b6-4ab4-b9eb-d4672c76f0fc

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

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Kurzbeschreibung

Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz schreibt die zahnärztliche Versorgung der Gefangenen in der Justizvollzugseinrichtung Wittlich aus. Der Auftrag betrifft den Standort Wittlich; Angaben zum Leistungsumfang und zur Vertragsdauer sind nicht enthalten.

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Leistungsbeschreibung

Zahnärztliche Versorgung der Gefangenen in der Justizvollzugseinrichtung Wittlich

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Zahnärztliche Versorgung der Gefangenen in der Justizvollzugseinrichtung Wittlich

    Zahnärztliche Versorgung der Gefangenen in der Justizvollzugseinrichtung Wittlich

    Frist: 01.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).

Vergabeunterlagen

23 Dateien laut Portal · Stand 07.10.2026
2017_Rundschreiben Med. Dienst.pdfSonstiges111 KB
Angebotsschreiben Unternehmen.docxAnschreiben33 KB
Anschreiben ZBL.pdfAnschreiben143 KB
JVollzG_RLP.pdfSonstiges193 KB
SichVVollzG_RLP (1).pdfSonstiges158 KB
Teil A - Anbieterprofil.docxSonstiges63 KB
Teil A - Bewerbungsbedingungen.pdfAnschreiben404 KB
Teil A - Bietergemeinschaft.docxSonstiges71 KB
Teil A - Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung.docxFormular68 KB
Teil A - Eigenerklärung Sanktionen EU.docxFormular72 KB
Teil A - Eigenerklärungen.docxFormular72 KB
Teil A - Liste beizufügender Unterlagen.xlsxSonstiges35 KB
Teil A - Referenzen.docxSonstiges73 KB
Teil A - Tariftreueerklärung_Mindestentgelterklärung.docxVertragsbedingungen67 KB
Teil A - Unterauftragnehmer.docxSonstiges65 KB
Teil A - Verfügbarkeitserklärung Unterauftragnehmer.docxFormular66 KB
Teil A - Vertreterprofil.docxSonstiges66 KB
Teil B - Behandlungsumfang.pdfSonstiges307 KB
Teil B - Bilder und Ausstattung.pdfSonstiges871 KB
Teil B - Leistungsbeschreibung.pdfLVLeistungsverzeichnis259 KB
Teil B - Preisblatt.xlsxSonstiges239 KB
Teil R - Besondere Vertragsbedingungen.pdfVertragsbedingungen270 KB
ZBL - Informationen zum Datenschutz.pdfSonstiges157 KB

Anforderungen

Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

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