Zahnärztliche Versorgung von Gefangenen in der Justizvollzugseinrichtung Wittlich
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 01.12.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 30.09.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen des Gesundheitswesens (85100000)
- Dienstleistungen von Zahnarztpraxen und zugehörige Dienstleistungen (85130000)
- Dienstleistungen von Zahnarztpraxen (85131000)
- Bekanntmachung
- lbm.vergabe.rlp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 671183-2026
- Verfahrensnummer
- 60b1e50a-87b6-4ab4-b9eb-d4672c76f0fc
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz schreibt die zahnärztliche Versorgung der Gefangenen in der Justizvollzugseinrichtung Wittlich aus. Der Auftrag betrifft den Standort Wittlich; Angaben zum Leistungsumfang und zur Vertragsdauer sind nicht enthalten.
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Leistungsbeschreibung
Zahnärztliche Versorgung der Gefangenen in der Justizvollzugseinrichtung Wittlich
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Zahnärztliche Versorgung der Gefangenen in der Justizvollzugseinrichtung Wittlich
Zahnärztliche Versorgung der Gefangenen in der Justizvollzugseinrichtung Wittlich
Frist: 01.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Vergabeunterlagen
23 Dateien laut Portal · Stand 07.10.2026| Sonstiges | 111 KB | |
| Anschreiben | 33 KB | |
| Anschreiben | 143 KB | |
| Sonstiges | 193 KB | |
| Sonstiges | 158 KB | |
| Sonstiges | 63 KB | |
| Anschreiben | 404 KB | |
| Sonstiges | 71 KB | |
| Formular | 68 KB | |
| Formular | 72 KB | |
| Formular | 72 KB | |
| Sonstiges | 35 KB | |
| Sonstiges | 73 KB | |
| Vertragsbedingungen | 67 KB | |
| Sonstiges | 65 KB | |
| Formular | 66 KB | |
| Sonstiges | 66 KB | |
| Sonstiges | 307 KB | |
| Sonstiges | 871 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 259 KB | |
| Sonstiges | 239 KB | |
| Vertragsbedingungen | 270 KB | |
| Sonstiges | 157 KB |
Anforderungen
Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
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