WSP3_Tiefbau
Was wird ausgeschrieben
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Die Stadtwerke Flensburg GmbH betreibt auf dem Grundstück Batteriestraße 48 in 24939 Flensburg ein Heizkraftwerk zur Erzeugung von Strom und Fernwärme. An diesem Standort wurde im Jahr 2024 der Wärmespeicher 2 in Betrieb genommen. Dieser steht der Fernwärmeversorgung der Stadt Flensburg als Pufferspeicher mit einem Fassungsvermögen von rd. 29.000 m3 aufbereitetem Fernwärmewasser zur Verfügung. Ursprünglich wurde dieser Wärmespeicher parallel eingebunden zu dem bereits seit rd. 50 Jahren am Standort des Heizkraftwerks betriebenen Wärmespeicher 1. Nach Inbetriebnahme des Wärmespeichers 2 wurde eine Zustandsbewertung des Wärmespeichers 1 durchgeführt, welche ergab, dass eine Sanierung unter wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht umsetzbar ist. Aus diesem Grund wird der Wärmespeicher 1 aktuell demontiert und planmäßig durch den am selben Standort neu zu errichtenden Wärmespeicher 3 ersetzt. Der Wärmespeicher 3 ist als druckloser Wärmespeicher mit Dampfpolster baugleich zu dem bereits am Standort betrieben Wärmespeicher 2 zu errichten. Dies bedeutet, dass eine Wärmespeicherkapazität von min. 900 MWh mit 98 °C maximaler Speichertemperatur und einer Rücklauftemperatur von 65 °C (Delta T 33°C) und darüber hinaus eine maximale Be- u. Entladeleistung von 90 MW zu realisieren ist. Die voraussichtlichen Abmaße des Speichers liegen bei einem Innendurchmesser von ca. 42 m und einer maximalen Füllhöhe von ca. 21 m. Aufgrund der parallelen Einbindung zu Wärmespeicher 2 ist in jedem Fall dieselbe geodätische Höhe des maximalen Füllstands bei beiden Speichern zu erreichen. siehe auch 00_Projektbeschreibung
Aufteilung in Lose
1 Lotsiehe benannter Leistungsumfang gemäß 2.1
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Interessierte Unternehmen haben sich um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Teilnahmeantrag ist mit den unter Punkt BT-750 geforderten Angaben und Unterlagen bzw. Nachweisen ausschließlich digital über das Portal subreport ELVIS einzureichen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Bescheinigungen Dritter entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Dies hat der Bewerber nachzuweisen und zu erläutern. Ausländische Bewerber sind angehalten vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen und deren Gleichwertigkeit nachzuweisen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Für die Erstellung der Teilnahmeanträge und der späteren Angebote sowie Angebotspräsentation erhält der Bewerber / Bieter keine Kostenerstattung. Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der einzureichenden Unterlagen und Nachweise gemäß der Formblätter. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Teilnehmer unter den verbliebenen Bewerbern zu losen. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten des Auftraggebers.
Zeitplan
- 18. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 13. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung