Workshops sowie individuelle Beratung und Coaching für Gründende im Havelland

Status
Vergeben
Angebotsfrist
25.02.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
257.142,86 EUR
Lose
2
Auftraggeber
Arbeitsförderungsgesellschaft Premnitz mbHProfil ansehen
Erfüllungsregion
Brandenburg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
21.01.2026
Bekanntmachungsnummer
45779-2026
Verfahrensnummer
0e69b59d-8e47-4648-8e88-1935c437dda1
CPV-Codes
79410000 · Unternehmens- und Managementberatung; 79998000 · Coaching

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Kurzbeschreibung

Die Arbeitsförderungsgesellschaft Premnitz mbH beschafft im Havelland Workshops sowie qualifizierende individuelle Beratungs-, Qualifikations- und Coachingleistungen für Gründende in der Vorgründungsphase. Die Leistungen unterstützen unter anderem bei der Entwicklung von Gründungsideen, der Planung des Gründungsprozesses und der Einschätzung der fachlichen, persönlichen und unternehmerischen Eignung. Der geschätzte Gesamtwert beträgt 257.142,86 Euro; Angebote können bis zum 25. Februar 2026 um 11:00 Uhr (koordinierte Weltzeit, UTC) eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die Arbeitsförderungsgesellschaft Premnitz mbH (nachfolgend AFP) ist Träger des Projektes "Regionale Beratungs- und Qualifizierungsprojekte" im Havelland - weiterhin Regionaler Lotsendienst Havelland - gemäß der Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie "Gründen in Brandenburg (GIB)" vom 28.06.2022 zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027.

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · GiB-Workshops59.821,43 EUR

    Die Inhalte der GIB-WORKSHOPS orientieren sich in den einzelnen Kategorien (siehe Leistungsbeschreibung sowie nachfolgend) an den Bedarfen und Gründungsvorhaben der Teilnehmenden. Ziel ist die Vermittlung von Grundlagen, Verschaffung eines Überblicks über den Gründungsprozess, die Entwicklung und der Ausbau der Gründungsideen, die Feststellung der fachlichen, persönlichen und unternehmerischen Eignung der Teilnehmenden sowie die Weiterentwicklung der Gründungsideen. Je nach Kategorie soll im GIB-WORKSHOP mit den Teilnehmenden die Idee geprüft, weiterentwickelt, die Motivation, Kreativität und Zielstrebigkeit gesteigert sowie eine Stärken-Schwächen-Analyse durchgeführt werden, um daraufhin weiterführende Handlungsempfehlungen zu identifizieren, weitere Wege aufzuzeigen oder auch von einer Gründung abzuraten. Im GIB-WORKSHOP sollen multidimensionale Methoden zur Zielerreichung eingesetzt werden. GIB-WORKSHOPS können als Präsenz-, reine Online- oder Hybrid-Veranstaltungen stattfinden. Dies ist im Konzept zu berücksichtigen. Je nach Kategorie (siehe nachfolgend) sollen im GIB-WORKSHOP mindestens folgende Elemente eingebaut sein: - Selbstpräsentation der Teilnehmenden (alle Kategorien) - Gruppendiskussion (alle Kategorien) - Rollenspiele (mindestens Kategorie 2 und 3) - Fallstudien (mindestens Kategorie 2 und 3) - Psychologische Testverfahren (alle Kategorien) Die GIB-WORKSHOPS sollen wie in der Leistungsbeschreibung bzw. nachfolgend beschrieben durchgeführt werden. Die Berater/innen müssen anhand der spezifischen Aufgabenstellung über psychologisches/(sozial-) pädagogisches und kaufmännisches/betriebswirtschaftliches Grundwissen sowie über Sicherheit im Umgang mit Fragen des Gender-Mainstreaming und der Chancengleichheit verfügen. Den Teilnehmenden ist mittels Begleitübungen die Möglichkeit zu geben, Gelerntes sofort umzusetzen. Die Teilnehmenden sollen dazu angehalten werden, die eigene Entwicklung selbst zu reflektieren. Die Berater/innen leiten aus Übungen, Beobachtungen, Feedbackgesprächen und Aufgabenergebnissen Entwicklungsmaßnahmen ab, die als Grundlage für individuelle und bedarfsorientierte Gründungsfahrpläne dienen und den festgestellten weiteren Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingbedarf enthalten. Die Entwicklungsmaßnahmen sind dem Auftraggeber in schriftlicher Form zu übergeben (Abschlussbericht). In der GIB-WORKSHOP-Kategorie 1 ist eine Kurzeinschätzung zur vorhandenen unternehmerischen Eignung, eventueller Defizite und den Erfolgsaussichten des Gründungsvorhabens mit Handlungsempfehlungen zu erstellen. In den GIB-WORKSHOP-Kategorien 2 und 3 ist für jeden Teilnehmenden ein Abschlussbericht zu erstellen, der folgende Angaben enthält: - vorhandene unternehmerische Eignung und eventuelle Defizite - Stand der Gründungsvorbereitung - noch zu schaffende Voraussetzungen vor der Gründung - ggf. Alternativen zur geplanten Art und Weise der Existenzgründung bzw. Gründungsidee oder Empfehlungen zur (ggf. weiteren) sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit im regulären Arbeitsmarkt. Darüber hinaus soll bei Empfehlung zu einer weiteren Beratung, der Beratungsbedarf in folgenden Bereichen definiert werden: - Kaufmännisch / betriebswirtschaftlich - Markt- und branchenspezifisch - Persönliche Fähigkeiten und Voraussetzungen - Vereinbarkeit Familie und unternehmerische Tätigkeit Weiterhin sind Aussagen über eine prognostizierte Tragfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Gründungsidee zu treffen. GIB-WORKSHOPS finden regelmäßig statt. Kategorie 1 - GiB-Orientierung (1 Tag / 1 Coach / ohne Teilnehmerbegrenzung) Kategorie 2 - GiB-Grundlagen (2 Tage / 1 Coach / ohne Teilnehmerbegrenzung) Kategorie 3 - GiB-Kompakt (3 - 4 Tage / 2 Coaches / ab 4 Teilnehmer/Innen). Für den Durchführungszeitraum wird von bis zu 32 Tagewerken p.a. zur Durchführung der GIB-WORKSHOPS ausgegangen, die jeweils einzeln und ausschließlich an die Rahmenvertragspartner der GIB-WORKSHOPS vergeben werden. Die AFP hat den voraussichtlichen Auftragswert gemäß § 3 VgV im Wege einer marktorientierten Schätzung ermittelt. Dabei wurden historische Daten vergleichbarer Leistungen sowie aktuelle Marktanalysen im Bereich der Gründungs- und Unternehmensberatung herangezogen. Dabei liegen der Kalkulation die Erfahrungen aus den vergangenen Förderperioden in Anlehnung an die ursprünglichen ESF-Fördergrundsätze für das Land Brandenburg zugrunde. Im Rahmen der aktuellen Marktanalyse wurde festgestellt, dass diese Erfahrungen der vergangenen Förderperioden weiterhin einen validen Anhaltspunkt für eine wirtschaftliche und auskömmliche Kalkulation im spezifischen Leistungssegment darstellen. Des weiteren unterliegen die Annahmen Recherchen zu Beratersätzen in vergleichbaren Programmen (z. B. Förderung unternehmerischen Know hows BAFA sowie AVGS Coaching). Die vorgenannte Herleitung dient ausschließlich der internen Kostenschätzung und der Sicherstellung der Budgetverfügbarkeit. Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Preisvorgabe oder eine Honorarobergrenze. Den Bietern steht es frei, ihre Preise auf Basis ihrer eigenen betriebswirtschaftlichen Kalkulation, ihrer spezifischen Kostenstruktur und der geforderten Qualifikationen des Personals eigenverantwortlich zu gestalten. Die Bieter haben dabei sicherzustellen, dass die angebotenen Preise eine fachgerechte und qualitativ hochwertige Ausführung der beschriebenen Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen Verpflichtungen ermöglichen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung wird keine konkrete Anzahl an Einzelabrufen zugesichert. Die Rahmenvereinbarung wird mit maximal 15 Bietern abgeschlossen. Partner der Rahmenvereinbarung werden die 15 Bieter, die die 15 wirtschaftlichsten Angebote abgegeben haben. In der Kalkulation, sind bei der Preisbildung die Kosten für die Raummiete in Höhe von 95,00 EUR (netto) pro Tag, zu berücksichtigen. Bitte beachten Sie: Es kann nur auf das gesamte Los geboten werden. Eine Bewerbung auf Einzelkategorien der GiB-Workshops ist ausgeschlossen!

    Frist: 25.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · qualifizierende individuelle Beratung (qB)197.321,43 EUR

    Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Beratungs-, Qualifikations- und Coachingleistungen für Gründende in der Vorgründungsphase. Die Leistungserbringung erfolgt auf Grundlage der bedarfsorientierten Gründungsfahrpläne und des individuellen Entwicklungspotenzials eines Teilnehmenden und der Gründungsidee. Für die Durchführung der qualifizierenden Beratung werden externe Leistungserbringer (Berater/innen) gesucht, die über einen dem Los entsprechenden Rahmenvertrag gebunden werden. a) Aufgabe Die externen Leistungserbringer sollen zu folgenden Schwerpunkten beraten: - Unterstützung bei der Erstellung des Unternehmenskonzeptes, - Unterstützung des Teilnehmenden bei der tragfähigen Ausgestaltung der Gründungsidee, - betriebswirtschaftliche Beratung, - konkrete Fördermittel? und Finanzierungsberatung - aktive Mitarbeit bei der Marktanalyse, - Entwicklung von Controllinginstrumenten, - Unterstützung bei der Festigung und Weiterentwicklung der Unternehmerpersönlichkeit, - Unterstützung und Entwicklung unternehmerischer Handlungskompetenz, - Unterstützung bei individuellen Gründungsformalitäten, - ggf. Unterbreitung spezifischer Angebote für Unternehmensnachfolgen/?übernahmen, - ggf. Unterbreitung spezifischer Angebote für "Randgruppen" (bspw. Frauen, Migranten, etc.) - ggf. Unterbreitung von Angeboten zur Vereinbarkeit von Familien und unternehmerischer Tätigkeit b) Ergänzende Rahmenbedingungen Die Inhalte der Angebote zur Beratung sowie Schwerpunkte der Beratung von Gründungswilligen sollen modulhaft skizziert dargestellt werden. Die Vergabe der Einzelberatungen an die Vertragspartner der Rahmenvereinbarung erfolgt entsprechend des jeweiligen individuellen spezifischen Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingbedarfes der Teilnehmenden (die in einem Gründungsfahrplan zusammengefasst werden), innerhalb der im Ergebnis der Ausschreibung feststehenden Beraterliste sowie nach der in den Angebotsunterlagen erkennbaren jeweiligen Kernkompetenzen, Fähigkeiten, Erfahrungen und unter Berücksichtigung des jeweiligen Stundensatzes und der zeitlichen wie auch räumlichen Verfügbarkeit der Anbieter sowie ggf. nach den Präferenzen der Teilnehmenden. Im Durchführungszeitraum werden bis zu 65 Teilnehmende p.a. aufgenommen. Die qualifizierenden Beratungs- und Coachingmaßnahmen werden jeweils einzeln und ausschließlich an die Rahmenvertragspartner vergeben. Die AFP hat den voraussichtlichen Auftragswert gemäß § 3 VgV im Wege einer marktorientierten Schätzung ermittelt. Dabei wurden historische Daten vergleichbarer Leistungen sowie aktuelle Marktanalysen im Bereich der Gründungs- und Unternehmensberatung herangezogen. Dabei liegen der Kalkulation die Erfahrungen aus den vergangenen Förderperioden in Anlehnung an die ursprünglichen ESF-Fördergrundsätze für das Land Brandenburg zugrunde. Im Rahmen der aktuellen Marktanalyse wurde festgestellt, dass diese Erfahrungen der vergangenen Förderperioden weiterhin einen validen Anhaltspunkt für eine wirtschaftliche und auskömmliche Kalkulation im spezifischen Leistungssegment darstellen. Des weiteren unterliegen die Annahmen Recherchen zu Beraters-ätzen in vergleichbaren Programmen (z. B. Förderung unternehmerischen Know hows BAFA sowie AVGS Coaching). Die vorgenannte Herleitung dient ausschließlich der internen Kostenschätzung und der Sicherstellung der Budgetverfügbarkeit. Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Preisvorgabe oder eine Honorarobergrenze. Den Bietern steht es frei, ihre Preise auf Basis ihrer eigenen betriebswirtschaftlichen Kalkulation, ihrer spezifischen Kostenstruktur und der geforderten Qualifikationen des Personals eigenverantwortlich zu gestalten. Die Bieter haben dabei sicherzustellen, dass die angebotenen Preise eine fachgerechte und qualitativ hochwertige Ausführung der beschriebenen Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen Verpflichtungen ermöglichen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung wird keine konkrete Anzahl an Einzelabrufen zugesichert. Die Rahmenvereinbarung wird mit maximal 25 Bietern abgeschlossen. Partner der Rahmenvereinbarung werden die Bieter, die die wirtschaftlichsten Angebote, gemäß Bewertungsmatrix der Vergabeunterlagen, abgegeben haben.

    Frist: 25.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Bezüglich des Bieters dürfen keine Umstände vorliegen, welche der Auftraggeber zu einem beliebigen Zeitpunkt während des Vergabeverfahrens zu dessen Ausschluss nach § 123 GWB verpflichten. Liegen Umstände bezüglich des Bewerbers vor, welche den Auftraggeber zu einem Ausschluss des Unternehmens nach § 124 GWB berechtigen, ist der Bieter verpflichtet, diese Umstände zu erläutern. Sollten sich während des Vergabeverfahrens Umstände im Sinne der beiden vorgenannten Rechtsvorschriften ergeben, ist der Bieter verpflichtet, den Auftraggeber hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Auftraggeber wird nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für die für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Erteilung des Zuschlages eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. Wir behalten uns die Nachforderung von Unterlagen im Rahmen der Zulässigkeit gem. § 56 VgV ausdrücklich vor.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · GiB-Workshops

Das Konzept ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Die Bewertung erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode. Ein Wertungsschema ist in den Vergabeunterlagen zur Orientierung veröffentlicht. Die Bewertung des Konzeptes erfolgt durch vier Unterkriterien mit folgender (Unter-)Gewichtung: - Fachliche Kompetenz - 40 % - Inhaltliche Umsetzung - 30 % - Methoden Kompetenz - 20 % - Psychologische / soziale Kompetenz - 10 %. Für die Unterkriterien werden 1 bis 5 Punkte nach folgenden Anforderungen vergeben: Fünf Punkte: Anforderungen vollständig erfüllt. Vier Punkte: Anforderungen gut erfüllt Drei Punkte: Anforderungen ausreichend erfüllt Zwei Punkte: Anforderungen in Teilen erfüllt Einen Punkt: Anforderungen nur mangelhaft erfüllt Null Punkte: Anforderungen nicht erfüllt. Angebote können eine Maximalpunktzahl von 5 Punkten (100 %) erreichen. Anschließend wird das Konzept mit 70 % gewichtet. Gerundet wird auf zwei Nachkommastellen. Ein Angebot dessen Konzept insgesamt mit 0 Punkten bewertet wird, wird ausgeschlossen.
70 %
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Die Bewertung erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode. Ein Wertungsschema ist in den Vergabeunterlagen zur Orientierung veröffentlicht. Dabei wird der Angebotspreis in Punkte umgerechnet. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 100 Punkte. Die Preiskennzahl ergibt sich dann nach folgender Formel: P = Niedrigster Angebotspreis / Preis des Angebotes x Gewichtung 30 % *100. Gerundet wir auf zwei Nachkommastellen.
30 %

LOT-0002 · qualifizierende individuelle Beratung (qB)

Das Konzept ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Die Bewertung erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode. Ein Wertungsschema ist in den Vergabeunterlagen zur Orientierung veröffentlicht. Die Bewertung des Konzeptes erfolgt durch vier Unterkriterien mit folgender (Unter-)Gewichtung: - Fachliche Kompetenz - 40 % - Inhaltliche Umsetzung - 30 % - Methoden Kompetenz - 20 % - Psychologische / soziale Kompetenz - 10 %. Für die Unterkriterien werden 1 bis 5 Punkte nach folgenden Anforderungen vergeben: Fünf Punkte: Anforderungen vollständig erfüllt. Vier Punkte: Anforderungen gut erfüllt Drei Punkte: Anforderungen ausreichend erfüllt Zwei Punkte: Anforderungen in Teilen erfüllt Einen Punkt: Anforderungen nur mangelhaft erfüllt Null Punkte: Anforderungen nicht erfüllt. Angebote können eine Maximalpunktzahl von 5 Punkten (100 %) erreichen. Anschließend wird das Konzept mit 70 % gewichtet. Gerundet wird auf zwei Nachkommastellen. Ein Angebot dessen Konzept insgesamt mit 0 Punkten bewertet wird, wird ausgeschlossen.
70 %
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Die Bewertung erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode. Ein Wertungsschema ist in den Vergabeunterlagen zur Orientierung veröffentlicht. Dabei wird der Angebotspreis in Punkte umgerechnet. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 100 Punkte. Die Preiskennzahl ergibt sich dann nach folgender Formel: P = Niedrigster Angebotspreis / Preis des Angebotes x Gewichtung 30 % *100. Gerundet wir auf zwei Nachkommastellen.
30 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Bezüglich des Bieters dürfen keine Umstände vorliegen, welche der Auftraggeber zu einem beliebigen Zeitpunkt während des Vergabeverfahrens zu dessen Ausschluss nach § 123 GWB verpflichten. Liegen Umstände bezüglich des Bewerbers vor, welche den Auftraggeber zu einem Ausschluss des Unternehmens nach § 124 GWB berechtigen, ist der Bieter verpflichtet, diese Umstände zu erläutern. Sollten sich während des Vergabeverfahrens Umstände im Sinne der beiden vorgenannten Rechtsvorschriften ergeben, ist der Bieter verpflichtet, den Auftraggeber hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Auftraggeber wird nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für die für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Erteilung des Zuschlages eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. Wir behalten uns die Nachforderung von Unterlagen im Rahmen der Zulässigkeit gem. § 56 VgV ausdrücklich vor.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 01.04.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 225084-2026
Vergleichbare Verfahren36vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag157 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 11 Vergaben

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