Lieferung von Wasserbausteinen für die Uferschutzsanierung der Loisach
Was wird ausgeschrieben
Das Wasserwirtschaftsamt Weilheim schreibt die Lieferung von Wasserbausteinen für eine Uferschutzsanierung an der Loisach zwischen Flusskilometer 2,348 und 2,69 aus. Es handelt sich um eine Materiallieferung von Natursteinen mit spezifischen Anforderungen an Form und Gesteinseigenschaften. Die Lieferung erfolgt im Rahmen eines offenen Verfahrens.
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Lieferung Wasserbausteine
Das Wasserwirtschaftsamt Weilheim benötigt für eine Uferschutzsanierung an der Loisach in Oberbayern eine Lieferung von speziellen Wasserbausteinen. Diese Natursteine müssen bestimmte technische Anforderungen an die Form (kubisch) und die Gesteinsqualität erfüllen, die durch entsprechende Prüfzeugnisse nachzuweisen sind. Der Auftrag richtet sich an Lieferanten, die in der Lage sind, große Mengen an Wasserbausteinen gemäß den geltenden technischen Lieferbedingungen für den Wasserbau bereitzustellen. Die Vergabe erfolgt in einem offenen Verfahren, bei dem neben dem Preis auch die Materialeigenschaften wie Frostbeständigkeit und Abriebfestigkeit bewertet werden.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 bis 126 GWB
- Vorlage von Prüfzeugnissen zu Materialeigenschaften (Abrieb, Widerstand gegen Brechen, Wasseraufnahme, Frost-Tau-Wechselbeständigkeit)
- Einhaltung der technischen Lieferbedingungen TLW 2022 sowie DIN EN 13383-1 und DIN EN 932-3
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den mit Auftragsbekanntmachung bereitgestellten Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gemäß § 16a EU VOB/A bzw. § 56 VgV nachgefordert.
Aufteilung in Lose
1 LotLieferung Wasserbausteine nach TLW 2022, DIN EN 13383-1 und DIN EN 932-3. Natursteine Kantenlänge größer 1m, Steinform: LTA (Verhältnis Länge zu Dicke) 1:1,5 bis 1:2,0 (kubisch). Die Vergabe erfolgt nach üblichen Eignungskriterien und einer Wertung mit den Zuschlagskriterien: Abrieb (MDE), Widerstand gegen Brechen (CS), Wasseraufnahme (WA) bzw. Frost-Tau-Wechselbeständigkeit (FT) in Bezug zum Preis. Prüfzeugnisse sind mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Zeitplan
- 26. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert