TED·353885-2026·Schließt in 27 Tagen

Wissenschaftliche Analysen zur Umsetzung der EU-Methanverordnung im Energiesektor

Auftragswert
€237k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
25. Juni 2026
27 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit schreibt wissenschaftliche Beratungsleistungen zur Umsetzung der EU-Methanverordnung aus. Der Auftrag umfasst die Analyse von Herkunftsnachweisen, rechtlichen Fragestellungen, Emissionsberechnungen sowie die wissenschaftliche Begleitung politischer Entscheidungsprozesse. Die Vertragslaufzeit beträgt 720 Tage.

Vollständige Beschreibung anzeigen

In 08/2024 ist die Methan-VO in Kraft getreten, die Methanemissionen fossiler Ressourcen (Gas, Öl, thermische u. metallurgische Kohle) reguliert. Sie ist ein Bestandteil des Fit for 55-Klimapakets des European Green Deal. Gemäß der Verordnung müssen innerhalb der EU Betreiber von (aktiven und inaktiven) Förderstätten fossiler Energieträger (Erdgas, Öl, Kohle), Unternehmen im Bereich der Erdgasinfrastruktur (Fernleitung, Verteilnetze, Speicher, LNG-Anlagen) Methanquellen (u.a. aus stillgelegten Kohlebergwerken, Transportinfrastruktur und Bohrlöchern) berichten u. Emissionen messen (Methanberichterstattung), überwachen u. Leckagen beheben. Auch Bestandsverzeichnisse aller inaktiven Bohrlöcher (Art. 18 VO) u. Kohlebergwerke (Art. 25 VO) müssen erstellt u. Emissionsminderungspläne vorgelegt werden. Routinemäßiges Abblasen u. Abfackeln wird verboten. Die Mess- und Berichterstattungsregelungen für die Öl- und Gasindustrie bauen bis zur Verabschiedung eines verbindl. Industriestandards auf dem Oil & Gas Methane Partnership (OGMP) 2.0-Standard des VN-Umweltprogramms auf (UNEP). Ein wichtiger Bestandteil der Methan-VO ist die Regulierung von Importen fossiler Energieträger. Seit 2025 gelten jährl. Berichtspflichten für Importeure zu Produktionsbedingungen in Drittstaaten an nat. Behörden; ab 01.01.2027 folgt eine Nachweispflicht, dass für neue Verträge gleichwertige Überwachungs-, Berichterstattungs- und Prüfungsmaßnahmen (Monitoring von Emissionen, Reporting, Verification, sog. MRV) auf Produzentenebene gelten (MRV-Äquivalenzerfordernis). Ab 2028 müssen Importeure Methanintensitäten berichten. Schließlich gilt für Verträge, die ab 08/2030 geschlossen werden, dass die Öl-, Gas- und Kohleimporte einen noch von der EU-Kommission (KOM) festzulegenden Höchstwert bei den Methanemissionen bei der Produktion einhalten müssen. Wenngleich die Methan-VO seit Inkrafttreten in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar gilt, sind zahlreiche Maßnahmen zur Umsetzung notwendig. So müssen gem. Art. 33 die Mitgliedstaaten Sanktionen zur Ahndung von Verstößen gegen die VO festlegen (Meldung an KOM bis 5.8.2025). Dies wird – u. a. zusammen mit der Regelung von Zuständigkeiten der national. Behörden – in einem Umsetzungsgesetz festgelegt werden. In der gegenwärtigen ersten Phase der Umsetzung sind zahlreiche ökonomische, rechtl. u. techn. Fragen zu klären. Aufgrund der hohen potentiellen Klimaschutzwirkung der Methan-VO sieht BMUKN – wie auch die EU-Kommission - Handlungsbedarf diese effektiv umzusetzen u. dabei pragmatische und bürokratiearme Lösungswege zu skizzieren. Dabei gibt es in einigen Handlungsfeldern der Methan-VO bei der Umsetzung Forschungs- und Beratungsbedarf: • Methoden u. Verfahren für den Herkunftsnachweis für in die EU importierte fossile Energieträger (Erdgas, Erdöl, Kohle), insbesondere Umsetzung von sog. Trace-and-Claim und Book-and-Claim-Systemen (insb. auch unter Berücksichtigung der speziellen Herausforderungen für Importe aus den USA) • Rechtl. Fragestellungen, z. B. Vorbehalt der Energieversorgungssicherheit; Verteilung der Vollzugszuständigkeiten, Integrierung von Berichterstattungsregime der Methan-VO in die Systematik der techn. Selbstverwaltung der Gasverteilung- und Fernleitungsinfrastruktur, Häufigkeit u. Umfang der Inspektionen nach Art. 6 Methan-VO • Berechnung von THG-Emissionswirkung der Verordnung sowie von einzelnen Regelungsbestandteilen • Berechnung von Vermeidungskosten auf staatl. (inkl. öffentliche Unternehmen) und privatwirtschaftl.Seite • Beratung zu Methanintensitätshöchstwerten • Analysen zu Öl- und Gasmärkten, insbes. Versorgungssicherheitsaspekte • Auswertung von Vorschlägen der Europäischen Kommission (KOM) (inklusive Weiterentwicklung der VO), insbes. von Entwürfen von Tertiärrechtsakten, KOM-Empfehlungen, KOM-Guidelines (KOM-Initiativen). Neben selbständig zu erbringenden wissenschaftl.-techn. Auswertungen aktueller Entwicklungen sollen kurzfristig polit. Fragestellungen wissenschaftl. flankiert werden.

VergabeHero-Einschätzung

Das Bundesumweltministerium sucht Unterstützung bei der Umsetzung der neuen EU-Methanverordnung, die Emissionen bei der Förderung und dem Transport von fossilen Energieträgern wie Gas, Öl und Kohle reguliert. Der Auftragnehmer soll wissenschaftliche Analysen erstellen, um beispielsweise Herkunftsnachweise für Importe zu prüfen, rechtliche Zuständigkeiten zu klären und Methoden zur Berechnung von Treibhausgasemissionen zu entwickeln. Ziel ist es, die Verordnung effektiv und bürokratiearm in Deutschland umzusetzen. Der Auftrag läuft über einen Zeitraum von etwa zwei Jahren und erfordert sowohl technisches als auch rechtliches Fachwissen im Energiebereich.

BeratungsleistungenForschung und EntwicklungÖffentliche VerwaltungEnergieKlimaschutzEnergiesektorWissenschaftliche BeratungEu VerordnungEmissionsmonitoringOeffentliche Verwaltung
Eignung

Zentrale Anforderungen

2 Punkte
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß GWB
  • Eigenerklärung zur Einhaltung der EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. 3 Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. kultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576 Hierzu wird die Eigenerklärung RUS-Sanktion (Formular 03.08.1der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Die AG’in behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV /§ 41 Absatz 2 UVgO vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bieter aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die AG‘in hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Es wird darauf hingewiesen, dass von der Nachforderung fehlerhafter Unterlagen von vornherein abgesehen wird.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Wissenschaftlichen (Ad hoc) Analysen über die Umsetzung der EU-Verordnung zur Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor
€237k

In 08/2024 ist die Methan-VO in Kraft getreten, die Methanemissionen fossiler Ressourcen (Gas, Öl, thermische u. metallurgische Kohle) reguliert. Sie ist ein Bestandteil des Fit for 55-Klimapakets des European Green Deal. Gemäß der Verordnung müssen innerhalb der EU Betreiber von (aktiven und inaktiven) Förderstätten fossiler Energieträger (Erdgas, Öl, Kohle), Unternehmen im Bereich der Erdgasinfrastruktur (Fernleitung, Verteilnetze, Speicher, LNG-Anlagen) Methanquellen (u.a. aus stillgelegten Kohlebergwerken, Transportinfrastruktur und Bohrlöchern) berichten u. Emissionen messen (Methanberichterstattung), überwachen u. Leckagen beheben. Auch Bestandsverzeichnisse aller inaktiven Bohrlöcher (Art. 18 VO) u. Kohlebergwerke (Art. 25 VO) müssen erstellt u. Emissionsminderungspläne vorgelegt werden. Routinemäßiges Abblasen u. Abfackeln wird verboten. Die Mess- und Berichterstattungsregelungen für die Öl- und Gasindustrie bauen bis zur Verabschiedung eines verbindl. Industriestandards auf dem Oil & Gas Methane Partnership (OGMP) 2.0-Standard des VN-Umweltprogramms auf (UNEP). Ein wichtiger Bestandteil der Methan-VO ist die Regulierung von Importen fossiler Energieträger. Seit 2025 gelten jährl. Berichtspflichten für Importeure zu Produktionsbedingungen in Drittstaaten an nat. Behörden; ab 01.01.2027 folgt eine Nachweispflicht, dass für neue Verträge gleichwertige Überwachungs-, Berichterstattungs- und Prüfungsmaßnahmen (Monitoring von Emissionen, Reporting, Verification, sog. MRV) auf Produzentenebene gelten (MRV-Äquivalenzerfordernis). Ab 2028 müssen Importeure Methanintensitäten berichten. Schließlich gilt für Verträge, die ab 08/2030 geschlossen werden, dass die Öl-, Gas- und Kohleimporte einen noch von der EU-Kommission (KOM) festzulegenden Höchstwert bei den Methanemissionen bei der Produktion einhalten müssen. Wenngleich die Methan-VO seit Inkrafttreten in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar gilt, sind zahlreiche Maßnahmen zur Umsetzung notwendig. So müssen gem. Art. 33 die Mitgliedstaaten Sanktionen zur Ahndung von Verstößen gegen die VO festlegen (Meldung an KOM bis 5.8.2025). Dies wird – u. a. zusammen mit der Regelung von Zuständigkeiten der national. Behörden – in einem Umsetzungsgesetz festgelegt werden. In der gegenwärtigen ersten Phase der Umsetzung sind zahlreiche ökonomische, rechtl. u. techn. Fragen zu klären. Aufgrund der hohen potentiellen Klimaschutzwirkung der Methan-VO sieht BMUKN – wie auch die EU-Kommission - Handlungsbedarf diese effektiv umzusetzen u. dabei pragmatische und bürokratiearme Lösungswege zu skizzieren. Dabei gibt es in einigen Handlungsfeldern der Methan-VO bei der Umsetzung Forschungs- und Beratungsbedarf: • Methoden u. Verfahren für den Herkunftsnachweis für in die EU importierte fossile Energieträger (Erdgas, Erdöl, Kohle), insbesondere Umsetzung von sog. Trace-and-Claim und Book-and-Claim-Systemen (insb. auch unter Berücksichtigung der speziellen Herausforderungen für Importe aus den USA) • Rechtl. Fragestellungen, z. B. Vorbehalt der Energieversorgungssicherheit; Verteilung der Vollzugszuständigkeiten, Integrierung von Berichterstattungsregime der Methan-VO in die Systematik der techn. Selbstverwaltung der Gasverteilung- und Fernleitungsinfrastruktur, Häufigkeit u. Umfang der Inspektionen nach Art. 6 Methan-VO • Berechnung von THG-Emissionswirkung der Verordnung sowie von einzelnen Regelungsbestandteilen • Berechnung von Vermeidungskosten auf staatl. (inkl. öffentliche Unternehmen) und privatwirtschaftl.Seite • Beratung zu Methanintensitätshöchstwerten • Analysen zu Öl- und Gasmärkten, insbes. Versorgungssicherheitsaspekte • Auswertung von Vorschlägen der Europäischen Kommission (KOM) (inklusive Weiterentwicklung der VO), insbes. von Entwürfen von Tertiärrechtsakten, KOM-Empfehlungen, KOM-Guidelines (KOM-Initiativen). Neben selbständig zu erbringenden wissenschaftl.-techn. Auswertungen aktueller Entwicklungen sollen kurzfristig polit. Fragestellungen wissenschaftl. flankiert werden.

CPV 73000000, 75131000Frist 25. Juni 2026720 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

3 Kriterien
  • price

    Hierzu wird das Formular 03.06 der Vergabeunterlagen gefordert.

    30%
  • quality

    Umsetzungskonzept

    40%
  • quality

    Persönliche Qualifikation und Erfahrung der für die Auftragsausführung vorgesehenen Personen, hierzu sind die Formulare 03.03 und 03.12 vorgesehen

    30%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 26. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 25. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link