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Wissenschaftliche Evaluierung des Strukturwandels in Kohleregionen 2027-2032

Berlin
Berlin, Germany·Veröffentlicht 14. Juli 2026
ForschungsdienstleistungenBeratungsleistungenÖffentliche VerwaltungWissenschaft und ForschungWissenschaftliche EvaluierungStrukturwandelOeffentliche VerwaltungDatenbankmanagementForschung Und EntwicklungFoerderprogramm Evaluation
Auftragswert
~€2.0M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
26. Aug. 2026
44 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie schreibt die wissenschaftliche Begleitevaluierung des Strukturwandels in den deutschen Kohleregionen für den Zeitraum 2027 bis 2032 aus. Der Auftrag umfasst die Evaluierung des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) und des STARK-Bundesprogramms sowie die Betreuung einer zugehörigen Mikrodatenbank. Die Laufzeit erstreckt sich über fünf Jahre.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Ausgeschrieben wird die wissenschaftliche Evaluierung des Strukturwandels in den Kohleregionen (2027–2032). Der Auftrag umfasst u.a. die Evaluierung des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG), die Evaluierung des STARK-Bundesprogramms sowie die Zuarbeit zur haushaltsrechtlichen Erfolgskontrolle. Ein zentraler Bestandteil ist zudem die administrative Betreuung einer bundesweiten InvKG-Mikrodatenbank in einem Forschungsdatenzentrum.

VergabeHero-Einschätzung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sucht einen wissenschaftlichen Dienstleister, der den Strukturwandel in den ehemaligen Kohleregionen über einen Zeitraum von fünf Jahren begleitet und bewertet. Dabei geht es vor allem darum, den Erfolg von Förderprogrammen wie dem Investitionsgesetz Kohleregionen und dem STARK-Programm zu analysieren und die Ergebnisse für die Haushaltsplanung aufzubereiten. Zusätzlich übernimmt der Auftragnehmer die administrative Betreuung einer speziellen Datenbank, in der Forschungsdaten zu diesen Investitionen gesammelt werden. Da es sich um ein komplexes, langfristiges Forschungsprojekt handelt, liegt ein starker Fokus auf der fachlichen Qualifikation des Projektteams.

Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Eigenerklärung gemäß § 123 ff. GWB
  • Nachweis der fachlichen Eignung des Kernteams
  • Benennung einer zentralen Ansprechperson und Stellvertretung

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

§ 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Begleitende Evaluierung Strukturwandel Kohleregionen für den Zeitraum 2027 bis 2032

Ausgeschrieben wird die wissenschaftliche Evaluierung des Strukturwandels in den Kohleregionen (2027–2032). Der Auftrag umfasst u.a. die Evaluierung des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG), die Evaluierung des STARK-Bundesprogramms sowie die Zuarbeit zur haushaltsrechtlichen Erfolgskontrolle. Ein zentraler Bestandteil ist zudem die administrative Betreuung einer bundesweiten InvKG-Mikrodatenbank in einem Forschungsdatenzentrum.

CPV 73000000, 75130000, 79411100, 72320000Frist 26. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • quality

    Das Zuschlagskriterium untergliedert sich in: - "Personal" (Gewichtung 30%) mit Unterkriterien (1) "Zentrale Ansprechperson/ Stellvertretung" (10%) und (2) "Kernteam" (20%); Details zu Anforderungen siehe Ziff. 4.1.1 Verfahrensbeschreibung - "Arbeitsorganisation und -abläufe" (10%); Details zu Anforderungen siehe Ziff. 4.1.2 Verfahrensbeschreibung - "Umsetzungskonzept" (60%) mit Unterkriterien (1) "Methodisches Konzept für die Metaanalyse und Evidenzsynthese (Fokus AP 1)" (10%), "Methodisches Konzept für die Gesetzesevaluierung und Kausalanalytik (Fokus AP 2 und AP 3)" (30%) und (3) "Technisches Datenmanagement und haushaltsrechtliche Erfolgskontrolle (Fokus AP 4 und AP 5)" (20%); Details zu Anforderungen siehe Ziff. 4.1.3 Verfahrensbeschreibung

    70%
  • price

    - Zur Angabe und Wertung des Zuschlagskriteriums Preis ist das Preisblatt (Teil der veröffentlichten Vergabeunterlagen) vom Bieter vollständig auszufüllen und mit dem Angebot als dessen Bestandteil einzureichen. - Alle Leistungsformate der Beauftragung für die Gesamtlaufzeit der Beauftragung sind im Preisblatt abgebildet. - Der Bieter gibt für jedes Leistungsformat – je nach Vorgabe – einen Pauschalfestpreis oder Stundensatz an. - Inhalt und Umfang der einzelnen Leistungsformate ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. - Die Pauschalfestpreise/ Stundensätze beinhalten alle Personal-, Sach- und ggf. Reisekosten. Sach- und ggf. Reisekosten werden somit nicht gesondert vergütet. - Im Preisblatt ist die Menge je Leistungseinheit fest vorgeschrieben. Die Vorgaben dürfen nicht verändert werden. Festpreise/ Stundensätze werden mit der Mengenanzahl multipliziert. Auf dieser Grundlage ergeben sich Netto- und Bruttogesamtpreise je Leistungsformat. Aus der Gesamtsumme aller Leistungsformate ergibt sich der Gesamtangebotspreis. Dieser versteht sich als maximal zulässiger Höchstpreis. - Es besteht kein Anspruch auf Abruf und Vergütung des gesamten Auftragsvolumens. Für die als Bedarfspositionen gekennzeichneten Leistungskomponenten gilt: Die Leistungserbringung erfolgt nach separater, expliziter Freigabe durch den AG. Für die als Pauschalleistungen ausgewiesenen Leistungskomponenten gilt: Die Anzahl der entsprechenden Leistungsformate kann sich während der Vertragslaufzeit verändern. Der AG informiert den AN rechtzeitig vor Aufnahme der jeweiligen Leistungsbestandteile, sofern dies der Fall sein sollte. - Bitte nehmen Sie ergänzende Erläuterungen zur Zusammensetzung des Preisangebots (z.B. Personalansätze, Sach- und ggf. Reisekosten, reduzierte Umsatzsteuerpflicht) im Angebotstext selbst vor. Der Auftraggeber muss die Auskömmlichkeit des vorgesehenen Ressourceneinsatzes nachvollziehen und einschätzen können. - Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis). Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer. Abweichungen vom und Anpassungen am Preisblatt sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Bitte füllen Sie das Preisblatt sorgfältig aus. Nachbesserungen/ Nachverhandlungen sind bei der hier gewählten Verfahrensart nicht möglich.

    30%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 14. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 26. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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