Wirtschaftsprüfungsleistungen zur Prüfung von Jahresabschlüssen für Hamburger Hochschulen
Was wird ausgeschrieben
Die Universität Hamburg führt im Auftrag von sieben Hochschulen der Freien und Hansestadt Hamburg eine gemeinsame Beschaffung von Wirtschaftsprüfungsleistungen durch. Ab dem Geschäftsjahr 2026 sollen die Jahresabschlussprüfungen für die Universität Hamburg, die HAW, die TUHH, die HCU, die HfBK, die HfMT sowie die Staats- und Universitätsbibliothek extern durch einen Wirtschaftsprüfer erfolgen. Vorgesehen ist eine Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VgV, wobei jeder Auftraggeber Einzelaufträge auf eigene Rechnung vergibt. Zusätzlich können die Allgemeinen Studierendenausschüsse (AStA) eigenständige Verträge abschließen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gemäß § 106 Abs. 4 der Landeshaushaltsordnung (LHO) sind die Betriebe (Landesbetriebe, Sondervermögen und Hochschulen) der Freien und Hansestadt Hamburg (im Folgenden FHH) verpflichtet, kaufmännische Jahresabschlüsse in analoger Anwendung der Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) aufzustellen. Im Ergebnis dieses Verfahrens sollen für die Jahresabschlüsse ab 2026 die - Wirtschaftsprüfungsleistungen zur Prüfung von Jahresabschlüssen für die folgenden Einrichtungen (zusammen „Hochschulen der FHH“) extern neu beauftragt werden: - Universität Hamburg (UHH) - Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) - Technische Universität Hamburg (TUHH) - HafenCity Universität Hamburg (HCU) - Hochschule für bildende Künste Hamburg (HfBK) - Hochschule für Musik und Theater Hamburg (HfMT) - Staats- und Universitätsbibliothek Carl von Ossietzky (SUB). Es ist der Abschluss einer gemeinsamen Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VgV vorgesehen. Entsprechend wird das Verfahren als gemeinsame Beschaffung der Hochschulen der FHH gemäß § 4 VgV durch die Universität Hamburg durchgeführt. Jeder auf der zu schließenden Rahmenvereinbarung beruhende Einzelauftrag wird von jeder Hochschule der FHH auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung gem. § 21 Abs. 3 VgV erteilt und ist entsprechend der einrichtungsbezogenen Besonderheiten auszuführen. Ebenso haben die Allgemeinen Studierendenausschüsse (AStA) der zuvor genannten Hochschulen die Möglichkeit, eigenständige Verträge mit dem Auftragnehmer über die Prüfung von Jahresabschlüssen abzuschließen. Die AStA sind gem. § 102 HmbHG rechtsfähige Gliedkörperschaften des Öffentlichen Rechts, die ihre Aufgaben selbstständig wahrnehmen. Neben der Prüfung von Jahresabschlüssen sind – bei gesonderter Beauftragung – ergänzende Beratungstätigkeiten (bspw. Analyse und zielgerichtete Optimierung zentraler Rechnungslegungs- und Abschlussprozesse) sowie prüfungsspezifische Gutachten und Stellungnahmen zu verfassen (z. B. für Sonderprüfungen/ Fördermittelprüfungen).
Die Universität Hamburg sucht im Namen von sieben Hamburger Hochschulen und einer Staatsbibliothek einen Wirtschaftsprüfer für die Prüfung ihrer kaufmännischen Jahresabschlüsse ab 2026. Die Beschaffung erfolgt als gemeinsame Rahmenvereinbarung, das heißt der Vertrag wird einmalig geschlossen, aber jede Hochschule vergibt ihre Aufträge einzeln und bezahlt selbst. Neben der Pflichtprüfung der Jahresabschlüsse können die Hochschulen bei Bedarf auch ergänzende Beratung zur Optimierung ihrer Rechnungslegungsprozesse sowie Gutachten für Sonderprüfungen oder Fördermittelprüfungen beauftragen. Die Studentenvertretungen (AStA) der Hochschulen dürfen ebenfalls eigene Verträge über Abschlussprüfungen abschließen. Bewerber müssen ihre Eignung gemäß den §§ 123, 124 GWB und § 57 VgV nachweisen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eignungsnachweis gemäß §§ 123, 124 GWB sowie § 57 VgV
- Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit entsprechender Qualifikation
- Nachweis von Referenzen im Bereich der Jahresabschlussprüfung öffentlicher Einrichtungen oder Hochschulen
- Fähigkeit zur Erbringung von Prüfungsleistungen gemäß HGB (Drittes Buch)
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit mehreren Auftraggebern im Rahmen einer Rahmenvereinbarung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
1 LotGemäß § 106 Abs. 4 der Landeshaushaltsordnung (LHO) sind die Betriebe (Landesbetriebe, Sondervermögen und Hochschulen) der Freien und Hansestadt Hamburg (im Folgenden FHH) verpflichtet, kaufmännische Jahresabschlüsse in analoger Anwendung der Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) aufzustellen. Im Ergebnis dieses Verfahrens sollen für die Jahresabschlüsse ab 2026 die - Wirtschaftsprüfungsleistungen zur Prüfung von Jahresabschlüssen für die folgenden Einrichtungen (zusammen „Hochschulen der FHH“) extern neu beauftragt werden: - Universität Hamburg (UHH) - Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) - Technische Universität Hamburg (TUHH) - HafenCity Universität Hamburg (HCU) - Hochschule für bildende Künste Hamburg (HfBK) - Hochschule für Musik und Theater Hamburg (HfMT) - Staats- und Universitätsbibliothek Carl von Ossietzky (SUB). Es ist der Abschluss einer gemeinsamen Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VgV vorgesehen. Entsprechend wird das Verfahren als gemeinsame Beschaffung der Hochschulen der FHH gemäß § 4 VgV durch die Universität Hamburg durchgeführt. Jeder auf der zu schließenden Rahmenvereinbarung beruhende Einzelauftrag wird von jeder Hochschule der FHH auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung gem. § 21 Abs. 3 VgV erteilt und ist entsprechend der einrichtungsbezogenen Besonderheiten auszuführen. Ebenso haben die Allgemeinen Studierendenausschüsse (AStA) der zuvor genannten Hochschulen die Möglichkeit, eigenständige Verträge mit dem Auftragnehmer über die Prüfung von Jahresabschlüssen abzuschließen. Die AStA sind gem. § 102 HmbHG rechtsfähige Gliedkörperschaften des Öffentlichen Rechts, die ihre Aufgaben selbstständig wahrnehmen. Neben der Prüfung von Jahresabschlüssen sind – bei gesonderter Beauftragung – ergänzende Beratungstätigkeiten (bspw. Analyse und zielgerichtete Optimierung zentraler Rechnungslegungs- und Abschlussprozesse) sowie prüfungsspezifische Gutachten und Stellungnahmen zu verfassen (z. B. für Sonderprüfungen/ Fördermittelprüfungen).
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price40%
Preis
- quality60%
▪ Erfassung des Leistungsumfangs und der Prüfungsschwerpunkte ▪ Qualifikation des vorgesehenen Prüfungsteams ▪ Vorgesehene Herangehensweise (Prüfungsansatz) ▪ Vorgesehene (Prüfungs-) Zeitplanung
Zeitplan
- 17. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 18. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung