TED·265588-2026

Betrieb von Betriebsrestaurant, Bistro, Teeküchen sowie ergänzende Wirtschafts- und Sicherheitsdienste

NRW.BANK AöRDüsseldorf, GermanyVeröffentlicht 17. Apr. 2026
Auftragswert
~€1.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
22. Apr. 2026
-37 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die NRW.BANK vergibt die Bewirtschaftung ihres Standorts in Münster, einschließlich des Betriebsrestaurants, des Bistros „Tresor“, der Teeküchen sowie ergänzender Dienstleistungen wie Reinigung und Sicherheit. Der Auftrag wird als Rahmenvertrag mit Einzelabrufen über eine Laufzeit von voraussichtlich vier Jahren vergeben. Die Vergabe erfolgt in einem Los mit einer gewichteten Bewertung von 70 % Qualität und 30 % Preis.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Wirtschaftsdienste für die NRW.BANK am Standort Münster

VergabeHero-Einschätzung

Die NRW.BANK sucht einen Dienstleister für die umfassende Bewirtschaftung ihres Standorts in Münster. Dazu gehören der Betrieb des Mitarbeiterrestaurants und des Bistros „Tresor“ samt Speise- und Getränkeversorgung, die Betreuung der Teeküchen sowie ergänzende Haus- und Sicherheitsdienste. Der Auftrag wird als Rahmenvertrag mit Einzelabrufen über vier Jahre vergeben, wobei die Vergabe zu 70 % nach Qualität und zu 30 % nach Preis erfolgt.

Gastronomie & CateringFacility ManagementSicherheitsdiensteÖffentliche VerwaltungBanken & FinanzdienstleistungenWirtschaftsförderungGastronomieBetriebsrestaurantReinigungSicherheitsdiensteRahmenvertragMuensterWirtschaftsdienste
Eignung

Zentrale Anforderungen

6 Punkte
  • Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
  • Erfahrung im Betrieb von Betriebsgastronomie
  • Eignungsnachweis nach VgV
  • Vorlage eines umfassenden Qualitätskonzepts
  • Nachweis der Sicherheitsgewerbeeigenschaft
  • Verfügbarkeit von Personal vor Ort in Münster

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Teilnahmeanträgen/ Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Wirtschaftsdienste für die NRW.BANK am Standort Münster

Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Vertrag über die Erbringung von Wirtschaftsdiensten an dem folgenden Standort der NRW.BANK: Friedrichstraße 1, 48145 Münster Die Wirtschaftsdienste an dem Standort der NRW.BANK in Münster umfassen den Betrieb und die Bewirtschaftung des Betriebsrestaurants und des Bistros "Tresor" einschließlich des Einkaufs und der Bereitstellung sämtlicher benötigter Speisen und Getränke, die Versorgung der Teeküchen einschließlich der Bestückung der Kaffeevollautomaten, Auffüllung der Wasservorräte und Leergutentsorgung, die Vorstands- und Gästebewirtung sowie die Erbringung von Reinigungs- und Spülleistungen in den hierfür vorgesehenen Bereichen, jeweils ergänzt um bedarfsabhängig abrufbare Zusatzleistungen (nachfolgend insgesamt "Wirtschaftsdienste" genannt). Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass die beim bisherigen Auftragnehmer mit der Aufgabenerfüllung betrauten Mitarbeitenden im Falle der Zuschlagserteilung teilweise nach Maßgabe eines arbeitsrechtlich fingierten Betriebsübergangs entsprechend § 613a BGB auf den zukünftigen Auftragnehmer übergehen und unter Beibehaltung ihrer bisherigen Tätigkeiten im Rahmen der Erbringung der Wirtschaftsdienste an dem Standort der NRW.BANK in Münster weiter zu beschäftigen sind. Die Einzelheiten zum Personalübergang ergeben sich aus der Anlage 21: Übernahmevereinbarung. Eine Übersicht der hiervon betroffenen Mitarbeitenden ist in der Anlage 03: Personalliste enthalten. Die vorgenannten Unterlagen sind vertraulich und werden den Bietern erst im Erstangebotsverfahren nach Übermittlung einer unter-zeichneten Vertraulichkeitserklärung (Vordruck 08a) über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals zur Verfügung gestellt. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen für bedarfsabhängig abrufbaren Zusatzleistungen beträgt gestaltet sich wie folgt: Anlassbezogene Dienstleistungen: - Serviceleitung: 100 Personenstunden - Servicekraft: 1.730 Personenstunden - Spülkraft: 360 Personenstunden Anlassbezogene Reinigungsleistungen - Reinigungskraft: 1.520 Personenstunden Im Hinblick auf die bedarfsabhängig abrufbaren Zusatzleistungen beträgt die verbindliche Höchstabnahmegrenze 82.760 EUR brutto für anlassbezogene Dienstleistungen und 35.000 EUR brutto für anlassbezogene Reinigungsleistungen, jeweils bezogen auf die Gesamtlaufzeit des Vertrages einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten. Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht insofern nicht. Der Vertrag tritt am 1. Mai 2027 in Kraft und hat eine Grundlaufzeit bis zum 30. April 2031. Er verlängert sich jeweils wiederkehrend um ein weiteres Jahr, soweit er nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber bis zum 30. April 2035. Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

CPV 55510000, 55520000, 55500000, 55512000, 55330000, 55300000, 55400000, 55410000, 90910000, 90920000
Bewertung

Zuschlagskriterien

5 Kriterien
  • price

    (1.) Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 10: Preisblatt zu verwenden. Alle Preise sind einheitlich netto in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. (2.) Einheitliche Kalkulationsgrundlage bilden die von der NRW.BANK im Vordruck 10 angegebenen Mengenangaben. (3.) Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Vordrucks 10 sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren. (4.) Es sind lediglich die gelb unterlegten Felder zu befüllen. Angebotsvergleichspreis ist der angegebene Brutto-Gesamtpreis. (5.) Der Bieter mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält die Höchstpunktzahl von 30 Punkten. Alle weiteren Angebote werden im Verhältnis zum niedrigsten Preis wie folgt bewertet: 30 Punkte multipliziert mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis dividiert durch den bieterseits angebotenen Brutto-Gesamtpreis.

    30%
  • quality

    (1.) Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien Nrn. 2 bis 4 ist von jedem Bieter ein zusammenfassendes (nicht: jeweils ein) Qualitätskonzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 11: Qualitätskonzept zu verwenden. Der Vordruck 11 darf einschließlich Voreintragungen der NRW.BANK maximal 20 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 20 Seiten berücksichtigt. (2.) Die abgefragten Angaben sind direkt im Vordruck 11 unter den vorgesehenen Überschriften einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Angaben vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen). Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht. (3.) In dem Qualitätskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen (Unter-)Kriterien jeweils auftragsbezogene konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschrieben Auftrag erwartet: - Zuschlagskriterium 2: Speiseplan 30 % (= 30 Punkte) o Saisonalität 15 % (= 15 Punkte) o Anteil an Fertigprodukten 15 % (= 15 Punkte) - Zuschlagskriterium 3: Nachhaltigkeit 20 % (= 20 Punkte) o Nachhaltigkeit 10 % (= 10 Punkte) o Weiterverarbeitung von Speiseüberhang 10 % (= 10 Punkte) - Zuschlagskriterium 4: Inklusion 10 % (= 10 Punkte) - Zuschlagskriterium 5: Weiterbildung 10 % (= 10 Punkte) Die jeweils an die (Unter-)Kriterien bestehenden Anforderungen werden wie folgt konkretisiert: - Saisonalität: Erwartet wird, dass bei der Gestaltung des Speiseplans im Rahmen der Leistungserbringung in möglichst hohem Umfang saisonale Lebensmittel, insbesondere saisonales Obst und Gemüse, eingesetzt wird. Saisonal im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind Obst- und Gemüseerzeugnisse, deren Verwendung dem jeweiligen natürlichen Ernte- und Verfügbarkeitszeitraum in Deutschland entspricht, wie er im Saisonkalender des Bundeszentrums für Ernährung ausgewiesen ist. - Anteil an Fertigprodukten Erwartet wird, dass bei der Zubereitung der Speisen im Rahmen der Leistungserbringung in möglichst geringem Umfang Fertigprodukte eingesetzt werden. Fertigprodukte im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind Lebensmittel, die über eine übliche küchenhandwerkliche Vorverarbeitung hinausgehend industriell vorgefertigt sind und verzehr- oder regenerationsfertig angeliefert werden. Nicht als Fertigprodukte gelten unverarbeitete oder gering verarbeitete Grundzutaten, die einer üblichen handwerklichen Zubereitung unterliegen. - Nachhaltigkeit Erwartet wird, dass die Auftragsausführung in möglichst hohem Umfang nachhaltig erfolgt (abgesehen von der Weiterverarbeitung von Speiseüberhang). Nachhaltigkeit im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere Maßnahmen zur Reduzierung von Umweltbelastungen, etwa durch einen bewussten Einsatz von Lebensmitteln, ressourcenschonende Zubereitung oder Abfallvermeidung. - Weiterverarbeitung von Speiseüberhang Erwartet wird, dass im Rahmen der Leistungserbringung anfallender Speiseüberhang in möglichst hohem Umfang weiterverarbeitet oder anderweitig verwertet wird, um Lebensmittelabfälle zu vermeiden. Speiseüberhang im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind zubereitete Speisen oder Speisekomponenten, die aus lebensmittelrechtlicher Sicht einwandfrei sind, jedoch nicht ausgegeben wurden. Die Weiterverarbeitung umfasst insbesondere deren erneute Verwendung im Rahmen der Speiseplanung unter Beachtung der geltenden lebensmittelhygienischen und rechtlichen Vorgaben. - Inklusion Erwartet wird, dass im Rahmen der Auftragsausführung inklusive Aspekte in Bezug auf die beim Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeitenden in möglichst hohem Umfang berücksichtigt werden. Inklusion im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere Maßnahmen zur gleichberechtigten Teilhabe, Förderung und nachhaltigen Einbindung von Mitarbeitenden mit Beeinträchtigungen im Rahmen der Leistungserbringung. - Weiterbildung Erwartet wird die Umsetzung von Maßnahmen zur fachlichen Weiterbildung des eingesetzten Personals, um eine qualitativ hochwertige und sichere Leistungserbringung zu gewährleisten. Weiterbildung im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere fachbezogene Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen, beispielsweise in den Bereichen Lebensmittelhygiene, Arbeitssicherheit oder kundenorientiertem Service. (4.) Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die NRW.BANK die folgende Formel an: Maximal für das Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl. (5.) Für jeden Berater sind zu jedem Unterkriterium mindestens 2,5 Bewertungspunkte zu erreichen. Wird dieser Schwellenwert bei einem Berater nicht erreicht, kann das Angebot insgesamt nicht berücksichtigt werden. d) Die von jedem Bieter erreichten Preis- und Qualitätspunkte werden addiert. Die sich hieraus ergebende Summe bildet die Angebotsvergleichspunktzahl.

    30%
  • quality

    (1.) Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien Nrn. 2 bis 4 ist von jedem Bieter ein zusammenfassendes (nicht: jeweils ein) Qualitätskonzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 11: Qualitätskonzept zu verwenden. Der Vordruck 11 darf einschließlich Voreintragungen der NRW.BANK maximal 20 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 20 Seiten berücksichtigt. (2.) Die abgefragten Angaben sind direkt im Vordruck 11 unter den vorgesehenen Überschriften einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Angaben vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen). Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht. (3.) In dem Qualitätskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen (Unter-)Kriterien jeweils auftragsbezogene konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschrieben Auftrag erwartet: - Zuschlagskriterium 2: Speiseplan 30 % (= 30 Punkte) o Saisonalität 15 % (= 15 Punkte) o Anteil an Fertigprodukten 15 % (= 15 Punkte) - Zuschlagskriterium 3: Nachhaltigkeit 20 % (= 20 Punkte) o Nachhaltigkeit 10 % (= 10 Punkte) o Weiterverarbeitung von Speiseüberhang 10 % (= 10 Punkte) - Zuschlagskriterium 4: Inklusion 10 % (= 10 Punkte) - Zuschlagskriterium 5: Weiterbildung 10 % (= 10 Punkte) Die jeweils an die (Unter-)Kriterien bestehenden Anforderungen werden wie folgt konkretisiert: - Saisonalität: Erwartet wird, dass bei der Gestaltung des Speiseplans im Rahmen der Leistungserbringung in möglichst hohem Umfang saisonale Lebensmittel, insbesondere saisonales Obst und Gemüse, eingesetzt wird. Saisonal im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind Obst- und Gemüseerzeugnisse, deren Verwendung dem jeweiligen natürlichen Ernte- und Verfügbarkeitszeitraum in Deutschland entspricht, wie er im Saisonkalender des Bundeszentrums für Ernährung ausgewiesen ist. - Anteil an Fertigprodukten Erwartet wird, dass bei der Zubereitung der Speisen im Rahmen der Leistungserbringung in möglichst geringem Umfang Fertigprodukte eingesetzt werden. Fertigprodukte im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind Lebensmittel, die über eine übliche küchenhandwerkliche Vorverarbeitung hinausgehend industriell vorgefertigt sind und verzehr- oder regenerationsfertig angeliefert werden. Nicht als Fertigprodukte gelten unverarbeitete oder gering verarbeitete Grundzutaten, die einer üblichen handwerklichen Zubereitung unterliegen. - Nachhaltigkeit Erwartet wird, dass die Auftragsausführung in möglichst hohem Umfang nachhaltig erfolgt (abgesehen von der Weiterverarbeitung von Speiseüberhang). Nachhaltigkeit im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere Maßnahmen zur Reduzierung von Umweltbelastungen, etwa durch einen bewussten Einsatz von Lebensmitteln, ressourcenschonende Zubereitung oder Abfallvermeidung. - Weiterverarbeitung von Speiseüberhang Erwartet wird, dass im Rahmen der Leistungserbringung anfallender Speiseüberhang in möglichst hohem Umfang weiterverarbeitet oder anderweitig verwertet wird, um Lebensmittelabfälle zu vermeiden. Speiseüberhang im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind zubereitete Speisen oder Speisekomponenten, die aus lebensmittelrechtlicher Sicht einwandfrei sind, jedoch nicht ausgegeben wurden. Die Weiterverarbeitung umfasst insbesondere deren erneute Verwendung im Rahmen der Speiseplanung unter Beachtung der geltenden lebensmittelhygienischen und rechtlichen Vorgaben. - Inklusion Erwartet wird, dass im Rahmen der Auftragsausführung inklusive Aspekte in Bezug auf die beim Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeitenden in möglichst hohem Umfang berücksichtigt werden. Inklusion im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere Maßnahmen zur gleichberechtigten Teilhabe, Förderung und nachhaltigen Einbindung von Mitarbeitenden mit Beeinträchtigungen im Rahmen der Leistungserbringung. - Weiterbildung Erwartet wird die Umsetzung von Maßnahmen zur fachlichen Weiterbildung des eingesetzten Personals, um eine qualitativ hochwertige und sichere Leistungserbringung zu gewährleisten. Weiterbildung im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere fachbezogene Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen, beispielsweise in den Bereichen Lebensmittelhygiene, Arbeitssicherheit oder kundenorientiertem Service. (4.) Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die NRW.BANK die folgende Formel an: Maximal für das Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl. (5.) Für jeden Berater sind zu jedem Unterkriterium mindestens 2,5 Bewertungspunkte zu erreichen. Wird dieser Schwellenwert bei einem Berater nicht erreicht, kann das Angebot insgesamt nicht berücksichtigt werden. d) Die von jedem Bieter erreichten Preis- und Qualitätspunkte werden addiert. Die sich hieraus ergebende Summe bildet die Angebotsvergleichspunktzahl.

    20%
  • quality

    (1.) Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien Nrn. 2 bis 4 ist von jedem Bieter ein zusammenfassendes (nicht: jeweils ein) Qualitätskonzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 11: Qualitätskonzept zu verwenden. Der Vordruck 11 darf einschließlich Voreintragungen der NRW.BANK maximal 20 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 20 Seiten berücksichtigt. (2.) Die abgefragten Angaben sind direkt im Vordruck 11 unter den vorgesehenen Überschriften einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Angaben vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen). Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht. (3.) In dem Qualitätskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen (Unter-)Kriterien jeweils auftragsbezogene konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschrieben Auftrag erwartet: - Zuschlagskriterium 2: Speiseplan 30 % (= 30 Punkte) o Saisonalität 15 % (= 15 Punkte) o Anteil an Fertigprodukten 15 % (= 15 Punkte) - Zuschlagskriterium 3: Nachhaltigkeit 20 % (= 20 Punkte) o Nachhaltigkeit 10 % (= 10 Punkte) o Weiterverarbeitung von Speiseüberhang 10 % (= 10 Punkte) - Zuschlagskriterium 4: Inklusion 10 % (= 10 Punkte) - Zuschlagskriterium 5: Weiterbildung 10 % (= 10 Punkte) Die jeweils an die (Unter-)Kriterien bestehenden Anforderungen werden wie folgt konkretisiert: - Saisonalität: Erwartet wird, dass bei der Gestaltung des Speiseplans im Rahmen der Leistungserbringung in möglichst hohem Umfang saisonale Lebensmittel, insbesondere saisonales Obst und Gemüse, eingesetzt wird. Saisonal im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind Obst- und Gemüseerzeugnisse, deren Verwendung dem jeweiligen natürlichen Ernte- und Verfügbarkeitszeitraum in Deutschland entspricht, wie er im Saisonkalender des Bundeszentrums für Ernährung ausgewiesen ist. - Anteil an Fertigprodukten Erwartet wird, dass bei der Zubereitung der Speisen im Rahmen der Leistungserbringung in möglichst geringem Umfang Fertigprodukte eingesetzt werden. Fertigprodukte im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind Lebensmittel, die über eine übliche küchenhandwerkliche Vorverarbeitung hinausgehend industriell vorgefertigt sind und verzehr- oder regenerationsfertig angeliefert werden. Nicht als Fertigprodukte gelten unverarbeitete oder gering verarbeitete Grundzutaten, die einer üblichen handwerklichen Zubereitung unterliegen. - Nachhaltigkeit Erwartet wird, dass die Auftragsausführung in möglichst hohem Umfang nachhaltig erfolgt (abgesehen von der Weiterverarbeitung von Speiseüberhang). Nachhaltigkeit im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere Maßnahmen zur Reduzierung von Umweltbelastungen, etwa durch einen bewussten Einsatz von Lebensmitteln, ressourcenschonende Zubereitung oder Abfallvermeidung. - Weiterverarbeitung von Speiseüberhang Erwartet wird, dass im Rahmen der Leistungserbringung anfallender Speiseüberhang in möglichst hohem Umfang weiterverarbeitet oder anderweitig verwertet wird, um Lebensmittelabfälle zu vermeiden. Speiseüberhang im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind zubereitete Speisen oder Speisekomponenten, die aus lebensmittelrechtlicher Sicht einwandfrei sind, jedoch nicht ausgegeben wurden. Die Weiterverarbeitung umfasst insbesondere deren erneute Verwendung im Rahmen der Speiseplanung unter Beachtung der geltenden lebensmittelhygienischen und rechtlichen Vorgaben. - Inklusion Erwartet wird, dass im Rahmen der Auftragsausführung inklusive Aspekte in Bezug auf die beim Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeitenden in möglichst hohem Umfang berücksichtigt werden. Inklusion im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere Maßnahmen zur gleichberechtigten Teilhabe, Förderung und nachhaltigen Einbindung von Mitarbeitenden mit Beeinträchtigungen im Rahmen der Leistungserbringung. - Weiterbildung Erwartet wird die Umsetzung von Maßnahmen zur fachlichen Weiterbildung des eingesetzten Personals, um eine qualitativ hochwertige und sichere Leistungserbringung zu gewährleisten. Weiterbildung im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere fachbezogene Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen, beispielsweise in den Bereichen Lebensmittelhygiene, Arbeitssicherheit oder kundenorientiertem Service. (4.) Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die NRW.BANK die folgende Formel an: Maximal für das Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl. (5.) Für jeden Berater sind zu jedem Unterkriterium mindestens 2,5 Bewertungspunkte zu erreichen. Wird dieser Schwellenwert bei einem Berater nicht erreicht, kann das Angebot insgesamt nicht berücksichtigt werden. d) Die von jedem Bieter erreichten Preis- und Qualitätspunkte werden addiert. Die sich hieraus ergebende Summe bildet die Angebotsvergleichspunktzahl.

    10%
  • quality

    (1.) Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien Nrn. 2 bis 4 ist von jedem Bieter ein zusammenfassendes (nicht: jeweils ein) Qualitätskonzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 11: Qualitätskonzept zu verwenden. Der Vordruck 11 darf einschließlich Voreintragungen der NRW.BANK maximal 20 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 20 Seiten berücksichtigt. (2.) Die abgefragten Angaben sind direkt im Vordruck 11 unter den vorgesehenen Überschriften einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Angaben vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen). Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht. (3.) In dem Qualitätskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen (Unter-)Kriterien jeweils auftragsbezogene konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschrieben Auftrag erwartet: - Zuschlagskriterium 2: Speiseplan 30 % (= 30 Punkte) o Saisonalität 15 % (= 15 Punkte) o Anteil an Fertigprodukten 15 % (= 15 Punkte) - Zuschlagskriterium 3: Nachhaltigkeit 20 % (= 20 Punkte) o Nachhaltigkeit 10 % (= 10 Punkte) o Weiterverarbeitung von Speiseüberhang 10 % (= 10 Punkte) - Zuschlagskriterium 4: Inklusion 10 % (= 10 Punkte) - Zuschlagskriterium 5: Weiterbildung 10 % (= 10 Punkte) Die jeweils an die (Unter-)Kriterien bestehenden Anforderungen werden wie folgt konkretisiert: - Saisonalität: Erwartet wird, dass bei der Gestaltung des Speiseplans im Rahmen der Leistungserbringung in möglichst hohem Umfang saisonale Lebensmittel, insbesondere saisonales Obst und Gemüse, eingesetzt wird. Saisonal im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind Obst- und Gemüseerzeugnisse, deren Verwendung dem jeweiligen natürlichen Ernte- und Verfügbarkeitszeitraum in Deutschland entspricht, wie er im Saisonkalender des Bundeszentrums für Ernährung ausgewiesen ist. - Anteil an Fertigprodukten Erwartet wird, dass bei der Zubereitung der Speisen im Rahmen der Leistungserbringung in möglichst geringem Umfang Fertigprodukte eingesetzt werden. Fertigprodukte im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind Lebensmittel, die über eine übliche küchenhandwerkliche Vorverarbeitung hinausgehend industriell vorgefertigt sind und verzehr- oder regenerationsfertig angeliefert werden. Nicht als Fertigprodukte gelten unverarbeitete oder gering verarbeitete Grundzutaten, die einer üblichen handwerklichen Zubereitung unterliegen. - Nachhaltigkeit Erwartet wird, dass die Auftragsausführung in möglichst hohem Umfang nachhaltig erfolgt (abgesehen von der Weiterverarbeitung von Speiseüberhang). Nachhaltigkeit im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere Maßnahmen zur Reduzierung von Umweltbelastungen, etwa durch einen bewussten Einsatz von Lebensmitteln, ressourcenschonende Zubereitung oder Abfallvermeidung. - Weiterverarbeitung von Speiseüberhang Erwartet wird, dass im Rahmen der Leistungserbringung anfallender Speiseüberhang in möglichst hohem Umfang weiterverarbeitet oder anderweitig verwertet wird, um Lebensmittelabfälle zu vermeiden. Speiseüberhang im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind zubereitete Speisen oder Speisekomponenten, die aus lebensmittelrechtlicher Sicht einwandfrei sind, jedoch nicht ausgegeben wurden. Die Weiterverarbeitung umfasst insbesondere deren erneute Verwendung im Rahmen der Speiseplanung unter Beachtung der geltenden lebensmittelhygienischen und rechtlichen Vorgaben. - Inklusion Erwartet wird, dass im Rahmen der Auftragsausführung inklusive Aspekte in Bezug auf die beim Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeitenden in möglichst hohem Umfang berücksichtigt werden. Inklusion im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere Maßnahmen zur gleichberechtigten Teilhabe, Förderung und nachhaltigen Einbindung von Mitarbeitenden mit Beeinträchtigungen im Rahmen der Leistungserbringung. - Weiterbildung Erwartet wird die Umsetzung von Maßnahmen zur fachlichen Weiterbildung des eingesetzten Personals, um eine qualitativ hochwertige und sichere Leistungserbringung zu gewährleisten. Weiterbildung im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere fachbezogene Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen, beispielsweise in den Bereichen Lebensmittelhygiene, Arbeitssicherheit oder kundenorientiertem Service. (4.) Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die NRW.BANK die folgende Formel an: Maximal für das Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl. (5.) Für jeden Berater sind zu jedem Unterkriterium mindestens 2,5 Bewertungspunkte zu erreichen. Wird dieser Schwellenwert bei einem Berater nicht erreicht, kann das Angebot insgesamt nicht berücksichtigt werden. d) Die von jedem Bieter erreichten Preis- und Qualitätspunkte werden addiert. Die sich hieraus ergebende Summe bildet die Angebotsvergleichspunktzahl.

    10%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 17. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 22. Apr. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link