Breitbandausbau (Wirtschaftlichkeitslückenförderung) für unterversorgte Adresspunkte in drei Gemeinden
Was wird ausgeschrieben
Das Amt Eidertal vergibt im Namen der Gemeinden Mielkendorf, Molfsee und Rodenbek (Schleswig-Holstein) den Auftrag zur Auswahl eines Telekommunikationsunternehmens (TKU) als Zuwendungsempfänger für den Ausgleich einer Wirtschaftlichkeitslücke beim Aufbau und Betrieb gigabitfähiger Breitbandnetze. Insgesamt sollen 88 unterversorgte Adresspunkte (23 in Molfsee, 26 in Mielkendorf, 39 in Rodenbek) mit mindestens 1 Gb/s symmetrisch erschlossen werden. Die Förderung erfolgt durch Bund und Land Schleswig-Holstein (Gigabit-Richtlinie 2.0, Kofinanzierungs-Richtlinie) zzgl. kommunalem Eigenanteil; der Netzbetreiber muss das Netz für mindestens 7 Jahre betreiben.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Auswahl eines Telekommunikationsunternehmens („TKU“) pro Los als Zuwendungsempfänger zum Ausgleich einer Wirtschaftlichkeitslücke für Aufbau und Betrieb eines noch zu errichtenden gigabitfähigen Breitbandnetzes (Telekommunikationsnetz) mit einer Datenrate von mindestens 1 Gb/s (symmetrisch), und zwar im Los 1 (Molfsee) für 23 unterversorgte Adresspunkte, im Los 2 (Mielkendorf) für 26 unterversorgte Adresspunkte und im Los 3 (Rodenbek) für 39 unterversorgte Adresspunkte. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Wirtschaftlichkeitslückenförderung im Sinne von § 3 Abs. 1 Buchst. a der beihilferechtlichen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in grauen Flecken vom 01.08.2024. Dieses Wirtschaftlichkeitslückenmodell beruht darauf, dass eine der jeweiligen Gemeinde vom Bund nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 – und eine vom Land Schleswig-Holstein nach der Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein – Gigabit-Kofinanzierungs- Richtlinie – gewährte Förderung sowie der jeweiligen gemeindliche Eigenanteil auf der Grundlage eines Zuwendungsvertrages (nach dem vom Bund vorgegebenen Muster) an das TKU weitergeleitet werden. 13 Der für das jeweilige Los ausgewählte Netzbetreiber hat das geförderte Breitbandnetz im eigenen Namen und auf eigenes Risiko auf der Basis der Vergabeunterlagen und seines Angebots aus dem Vergabeverfahren zu errichten und das Breitbandnetz anschließend für mindestens die Zweckbindungsdauer der Förderung (7 Jahre nach näherer Maßgabe der Zuwendungsbescheide) zu betreiben. Die Nutzung von Eigenleistungen, von alternativer Netztechnologie im Fall von Nr. 5.3 und alternativen Verlegemethoden (Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren usw.) ist grundsätzlich förderfähig. 14 Das Vergabeverfahren dient (nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) dem Wettbewerb um die niedrigste geforderte Zuwendung (bzw. kalkulierte Wirtschaftlichkeitslücke). Die hierfür zur Verfügung stehenden Mittel sind durch die der jeweiligen Gemeinde bewilligten Fördermittel und den der Bewilligung zugrunde liegenden kommunalen Eigenanteil – abzüglich der eigenen Kosten – begrenzt.
Drei kleine Gemeinden in Schleswig-Holstein (Mielkendorf, Molfsee, Rodenbek) suchen einen Netzbetreiber, der dort Glasfaserleitungen bis zu 88 Haushalten und Betrieben verlegt – sogenannte unterversorgte Adresspunkte, die bisher keine schnelle Internetverbindung haben. Die Gemeinden fördern den Ausbau über das sogenannte Wirtschaftlichkeitslückenmodell: Da sich ein Glasfaserausbau in dünn besiedelten Gebieten für Unternehmen nicht rechnet, gleicht die öffentliche Hand (Bund, Land und Gemeinde) die Differenz zu den tatsächlichen Kosten aus. Der ausgewählte Anbieter baut das Netz auf eigene Verantwortung und betreibt es anschließend mindestens sieben Jahre lang. Die Vergabe erfolgt anhand des niedrigsten beantragten Zuschusses sowie der schnellsten Bauzeit und eines Servicekonzepts. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Amt Eidertal)
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Telekommunikationsunternehmen (TKU) mit Erfahrung im Breitbandausbau
- Nachweis der technischen Fähigkeit zum Aufbau gigabitfähiger Netze (mind. 1 Gb/s symmetrisch)
- Eignungsnachweis gemäß GWB (§ 123, § 124) – keine Ausschlussgründe
- Nachweis der ordnungsgemäßen Erfüllung von Steuer- und Abgabenpflichten
- Keine Verstöße gegen Umwelt-, Sozial- oder Arbeitsrecht in den letzten drei Jahren
- Kein unzulässiger Bezug zu Russland gemäß EU-Sanktionsrecht
- Finanzielle Stabilität: Kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Geforderte Eigenerklärung: AS1 Keine Straftaten - Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist (dazu gehören mindestens gesetzliche Vertreter und leitende Angestellte), innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist, auf gesonderte Anforderung Auszug aus dem Bundeszentralregister oder einem gleichwertigen Register des Herkunftslandes. Hinweis: Zu allen geforderten Eigenerklärungen betr. Ausschlussgründe u. Eignung steht bei den Vergabeunterlagen ein Formularsatz zur Verfügung. Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Geforderte Eigenerklärung: AS1, zum Inhalt siehe oben, und Eigenerklärung AS 1.1 zur Einhaltung der Maßgaben von § 10 Abs. 1 Haushaltsgesetz 2026, wonach Leistungen des Bundes nicht zur Finanzierung terroristischer Aktivitäten eingesetzt und nicht an Empfänger gewährt werden, die terroristische Vereinigungen sind oder terroristische Vereinigungen unterstützen. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 2-3 GWB. Geforderte Eigenerklärung: AS1, zum Inhalt siehe oben, und AS 1.1 Betrug: Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 4-5 GWB. Geforderte Eigenerklärung: AS1, zum Inhalt siehe oben. Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB. Geforderte Eigenerklärung: AS1, zum Inhalt siehe oben. Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB. Geforderte Eigenerklärung: AS1, zum Inhalt siehe oben. Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 4 GWB. Geforderte Eigenerklärung: AS2 - Eigenerklärung Steuern und Abgaben: Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (für Arbeitnehmer) innerhalb der letzten drei Jahre ordnungsgemäß nachgekommen ist. Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 4 GWB. Geforderte Eigenerklärung: AS2 - Eigenerklärung Steuern und Abgaben, Inhalt siehe oben. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Geforderte Eigenerklärungen: AS3.1 - Eigenerklärung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht: Eigenerklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge in den letzten drei Jahren nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Geforderte Eigenerklärungen: AS3.1 - Eigenerklärung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht, Inhalt siehe oben. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Geforderte Eigenerklärung: AS4 - Keine Insolvenz o.Ä: Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen in der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder zahlungsunfähig ist. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Geforderte Eigenerklärung: AS4, zum Inhalt siehe oben. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB. Geforderte Eigenerklärung: AS5 - Keine schweren Verfehlungen: Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist (dazu gehören mindestens gesetzliche Vertreter und leitende Angestellte), im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren eine schwere Verfehlung begangen hat, durch welche die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB. Geforderte Eigenerklärung: AS6 - Keine sanktionierten Vertragsverletzungen: Eigenerklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung früherer öffentlicher Aufträge oder Konzessionsverträge in den letzten drei Jahren wesentliche Anforderungen nicht erheblich oder fortdauernd mit der Folge einer vorzeitigen Beendigung oder der Verpflichtung zum Schadensersatz oder vergleichbarer Rechtsfolge mangelhaft erfüllt hat. Fakultativer ("soll") Ausschlussgrund nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG: Keine sanktionierten Mindestlohnverstöße. Geforderte Eigenerklärung: AS 3.2 - Eigenerklärung, dass der Bieter bzw. das Unternehmen oder der nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht in den letzten drei Jahren wegen eines Verstoßes nach § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder wegen eines Verstoßes gegen § 21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist. - Fakultativer Ausschlussgrund nach § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1 AufenthG: Keine sanktionierte Schwarzarbeit/illegale Ausländerbeschäftigung. Geforderte Eigenerklärung: AS 3.3 - Eigenerklärung, dass der Bewerber oder der nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht in den letzten drei Jahren gemäß § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder wegen eines der in § 98c Aufenthaltsgesetz genannten Verstöße mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist. - Fakultativer ("soll") Ausschlussgrund nach § 22 Abs. 1 LkSorgPflG: Keine sanktionierten Verstöße gegen Lieferkettensorgfaltspflichten. Geforderte Eigenerklärung: AS 3.4 - Eigenerklärung, dass das Unternehmen nicht in den letzten drei Jahren gemäß § 24 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 175 000 EUR (in den Fällen von § 22 Abs. 2 Satz 2 LkSorgPflG den dort genannten abweichenden höheren Beträgen) belegt worden ist. - Kein nach EU-Sanktionsrecht (Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Nr. 2 der Verordnung (EU) 2023 /1214) oder neuerer Fassung unzulässiger Bezug zu Russland. Geforderte Eigenerklärung: AS7 - Kein unzulässiger Bezug zu Russland (Staatsangehörigkeit, Ansässigkeit, Niederlassung o. entspr. Beteiligung von mehr als 50% oder Handeln für solche Unternehmen, im Einzelnen vgl. die genannte Rechtsvorschrift). Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 8-9 GWB. Nachforderung ist nur in dem Rahmen zulässig, der sich aus einer (entsprechenden) Anwendung von § 56 VgV ergibt, und unterliegt dem Ermessen der Vergabestelle.
Aufteilung in Lose
3 LoteAuswahl eines Telekommunikationsunternehmens („TKU“) pro Los als Zuwendungsempfänger zum Ausgleich einer Wirtschaftlichkeitslücke für Aufbau und Betrieb eines noch zu errichtenden gigabitfähigen Breitbandnetzes (Telekommunikationsnetz) mit einer Datenrate von mind. 1 Gigabit/s (symmetrisch), und zwar im Los 1 (Molfsee) für 23 unterversorgte Adresspunkte. Im Übrigen vgl. allg. Beschreibung unter 2.1
Auswahl eines Telekommunikationsunternehmens („TKU“) pro Los als Zuwendungsempfänger zum Ausgleich einer Wirtschaftlichkeitslücke für Aufbau und Betrieb eines noch zu errichtenden gigabitfähigen Breitbandnetzes (Telekommunikationsnetz) mit einer Datenrate von mind. 1 Gigabit/s (symmetrisch), und zwar im Los 1 (Mielkendorf) für 26 unterversorgte Adresspunkte. Im Übrigen vgl. allg. Beschreibung unter 2.1
Auswahl eines Telekommunikationsunternehmens („TKU“) pro Los als Zuwendungsempfänger zum Ausgleich einer Wirtschaftlichkeitslücke für Aufbau und Betrieb eines noch zu errichtenden gigabitfähigen Breitbandnetzes (Telekommunikationsnetz) mit einer Datenrate von mind. 1 Gigabit/s (symmetrisch), und zwar im Los 3 (Rodenbek) für 39 unterversorgte Adresspunkte. Im Übrigen vgl. allg. Beschreibung unter 2.1
Zuschlagskriterien
9 Kriterien- cost70%
Höhe des geforderten Zuschusses (Wirtschaftlichkeitslücke): Höhe des dem jeweiligen Angebot aufgrund der Vorkalkulation der Wirtschaftlichkeitslücke zugrunde liegenden Zuschusses
- quality15%
Zeitplan: Zeitdauer, die das jeweilige Angebot bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme des geförderten Netzes (inklusive der aktiven Komponenten) vorsieht, gerechnet ab dem In-krafttreten des Vertrages im Sinne von § 18.1 des Vertragstextes. Diese Zeitdauer wird in angefangenen Wochen (Sieben-Tages-Zeiträume) bemessen. Gewertet werden können nur Angebote mit technisch grundsätzlich plausiblen Zeitplänen.
- quality15%
Qualität des Service- und Vertriebskonzepts (vgl. näher Vergabeunterlagen).
- cost70%
Höhe des geforderten Zuschusses (Wirtschaftlichkeitslücke): Höhe des dem jeweiligen Angebot aufgrund der Vorkalkulation der Wirtschaftlichkeitslücke zugrunde liegenden Zuschusses
- quality15%
Zeitplan: Zeitdauer, die das jeweilige Angebot bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme des geförderten Netzes (inklusive der aktiven Komponenten) vorsieht, gerechnet ab dem In-krafttreten des Vertrages im Sinne von § 18.1 des Vertragstextes. Diese Zeitdauer wird in angefangenen Wochen (Sieben-Tages-Zeiträume) bemessen. Gewertet werden können nur Angebote mit technisch grundsätzlich plausiblen Zeitplänen.
- quality15%
Qualität des Service- und Vertriebskonzepts (vgl. näher Vergabeunterlagen).
- cost70%
Höhe des geforderten Zuschusses (Wirtschaftlichkeitslücke): Höhe des dem jeweiligen Angebot aufgrund der Vorkalkulation der Wirtschaftlichkeitslücke zugrunde liegenden Zuschusses
- quality15%
Zeitplan: Zeitdauer, die das jeweilige Angebot bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme des geförderten Netzes (inklusive der aktiven Komponenten) vorsieht, gerechnet ab dem In-krafttreten des Vertrages im Sinne von § 18.1 des Vertragstextes. Diese Zeitdauer wird in angefangenen Wochen (Sieben-Tages-Zeiträume) bemessen. Gewertet werden können nur Angebote mit technisch grundsätzlich plausiblen Zeitplänen.
- quality15%
Qualität des Service- und Vertriebskonzepts (vgl. näher Vergabeunterlagen).
Zeitplan
- 29. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 4. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung