Winterdienstleistungen für öffentliche Verkehrsflächen in Leipzig
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Leipzig vergibt einen Rahmenvertrag für Winterdienstleistungen auf öffentlichen Verkehrsflächen im Stadtgebiet. Der Auftrag umfasst Schneeräumung, Glatteisbeseitigung und Streuen auf Gehwegen, Radwegen, Schulhöfen und Haltestellen. Er ist in fünf geografische Lose unterteilt, die jeweils Flächen zwischen 21.000 und 28.000 Quadratmetern abdecken. Die Vertragslaufzeit erstreckt sich über die typische Wintersaison, wobei die Angebotsfrist bis Juni 2026 läuft.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Winterdienstleistungen der Stadt Leipzig im Geltungsbereich der Winterdienstsatzung auf Gehwegen, Radwegen, Zufahrten, Zugängen, Fußgängerüberwegen, Treppen, Rampen, Ampelanlagen, Schulhöfen, Parkplätzen und Haltestellen
Die Stadt Leipzig sucht einen Dienstleister für die Räumung und Streuung von Schnee und Eis auf öffentlichen Flächen wie Gehwegen, Radwegen, Schulhöfen und Haltestellen. Der Auftrag ist in fünf separate Stadtbezirke aufgeteilt, sodass Bewerber sich auf einen oder mehrere Teilbereiche spezialisieren können. Die Leistungen umfassen die gesamte Wintersaison und erfordern zuverlässige Fahrzeuge, Geräte sowie geschultes Personal für den Einsatz bei extremen Wetterbedingungen. Bei der Vergabe zählen vor allem der Preis, aber auch ökologische und soziale Standards bei der Auftragsvergabe.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung nach EU-Sanktionsverordnung
- Eignungsnachweis nach VgV
- Verfügbarkeit von Räumfahrzeugen und Streugeräten
- Nachweis über geschultes Einsatzpersonal
- Erfahrung im kommunalen Winterdienst
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Die Abfrage erfolgt in Form einer Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 Abs. 2 bis 4 VgV.
Aufteilung in Lose
5 LoteEigenverantwortliche Durchführung von Winterdienstleistungen auf öffentlichen Verkehrsräumen (wie Gehwege, Radwege, Zufahrten, Fußgängerüberwege, Ampelanlagen, Treppen, Rampen, Schulhöfe, Parkplätze, Haltestellen und Zugänge zu Bereitstellplätzen der Abfallbehälter) der Stadt Leipzig im Geltungsbereich der Winterdienstsatzung (Schneeräumung/Glatteisbeseitigung/Streuen). Auf einer Fläche von 21.587,60 m² im Stadtbezirk West-Nord. Dabei untergliedert sich die Fläche in 18.196,80 m² (Kategorie I) und 3.390,80 m² (Kategorie II).
Eigenverantwortliche Durchführung von Winterdienstleistungen auf öffentlichen Verkehrsräumen (wie Gehwege, Radwege, Zufahrten, Fußgängerüberwege, Ampelanlagen, Treppen, Rampen, Schulhöfe, Parkplätze, Haltestellen und Zugänge zu Bereitstellplätzen der Abfallbehälter) der Stadt Leipzig im Geltungsbereich der Winterdienstsatzung (Schneeräumung/Glatteisbeseitigung/Streuen). Auf einer Fläche von 26.000,40 m² im Stadtbezirk West-Süd. Dabei untergliedert sich die Fläche in 18.818,40 m² (Kategorie I) und 7.182,00 m² (Kategorie II).
Eigenverantwortliche Durchführung von Winterdienstleistungen auf öffentlichen Verkehrsräumen (wie Gehwege, Radwege, Zufahrten, Fußgängerüberwege, Ampelanlagen, Treppen, Rampen, Schulhöfe, Parkplätze, Haltestellen und Zugänge zu Bereitstellplätzen der Abfallbehälter) der Stadt Leipzig im Geltungsbereich der Winterdienstsatzung (Schneeräumung/Glatteisbeseitigung/Streuen). Auf einer Fläche von 28.566,00 m² im Stadtbezirk Ost-Nord. Dabei untergliedert sich die Fläche in 25.326,00 m² (Kategorie I) und 3.240,00 m² (Kategorie II).
Eigenverantwortliche Durchführung von Winterdienstleistungen auf öffentlichen Verkehrsräumen (wie Gehwege, Radwege, Zufahrten, Fußgängerüberwege, Ampelanlagen, Treppen, Rampen, Schulhöfe, Parkplätze, Haltestellen und Zugänge zu Bereitstellplätzen der Abfallbehälter) der Stadt Leipzig im Geltungsbereich der Winterdienstsatzung (Schneeräumung/Glatteisbeseitigung/Streuen). Auf einer Fläche von 26.597,60 m² im Stadtbezirk Ost-Süd. Dabei untergliedert sich die Fläche in 15.692,40 m² (Kategorie I) und 10.905,20 m² (Kategorie II).
Eigenverantwortliche Durchführung von Winterdienstleistungen auf öffentlichen Verkehrsräumen (wie Gehwege, Radwege, Zufahrten, Fußgängerüberwege, Ampelanlagen, Treppen, Rampen, Schulhöfe, Parkplätze, Haltestellen und Zugänge zu Bereitstellplätzen der Abfallbehälter) der Stadt Leipzig im Geltungsbereich der Winterdienstsatzung (Schneeräumung/Glatteisbeseitigung/Streuen). Auf einer Fläche von 24.496,80 m² im Stadtbezirk Nord. Dabei untergliedert sich die Fläche in 17.997,60 m² (Kategorie I) und 6.499,20 m² (Kategorie II).
Zuschlagskriterien
10 Kriterien- quality25%
ökologische und soziale Kriterien
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Angebotspreis
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kologische und soziale Kriterien
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Angebotspreis
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Zeitplan
- 11. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 10. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung