Winterdienstleistungen für Gebäude und Grundstücke (Schneeräumung, Abstumpfung, Winterschlussreinigung)
Was wird ausgeschrieben
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW vergibt Winterdienstleistungen für 33 Wirtschaftseinheiten in Duisburg und Umgebung. Das Auftragsvolumen umfasst Schneeräumung und -beseitigung, die Abstumpfung der Räumungsflächen sowie die Winterschlussreinigung. Der Leistungszeitraum erstreckt sich jährlich vom 01.10. bis zum 30.04. des Folgejahres, mit Leistungsbeginn am 01.10.2026. Die Vergabe erfolgt als Einzelauftrag ohne Rahmenvertrag.
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Fachlos 5 Winterdienste: Schneeräumung und -beseitigung, die Abstumpfung der Räumungsflächen sowie die Winterschlussreinigung. Jährlich v. 01.10. des lfd. Jahres bis zum 30.04. des Folgejahres. Das Fachlos 5 umfasst 1 Gebietslose,
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) vergibt Winterdienstleistungen für 33 Gebäude oder Grundstücke (sogenannte Wirtschaftseinheiten) im Raum Duisburg. Der Auftrag umfasst klassische Winterdienste: Schneeräumung und -beseitigung, das Abstumpfen von Flächen gegen Glätte sowie eine abschließende Reinigung nach dem Winter. Die Leistung wird jährlich von Oktober bis April erbracht, der Vertrag beginnt am 1. Oktober 2026. Bewerber müssen nachweisen, dass sie vergleichbare Winterdienstleistungen für größere Liegenschaften durchführen können und die Einhaltung deutscher Arbeits- und Sozialrechtvorschriften (Mindestlohn, Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Schwarzarbeitsbekämpfung) garantieren.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis vergleichbarer Winterdienstleistungen für größere Liegenschaften
- Eignung nach § 124 GWB (keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB)
- Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (§ 21 AEntG)
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes (§ 19 MiLoG)
- Einhaltung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (§ 21 SchwarzArbG)
- Nachweis gemäß § 56 VgV (Nachforderung von Eignungsnachweisen)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 124 GWB - § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie sämtliche Ausschlussgründe nach § 123 GWB Nachforderung gem. § 56 VgV
Aufteilung in Lose
1 LotFachlos 5 Winterdienste: Schneeräumung und -beseitigung, die Abstumpfung der Räumungsflächen sowie die Winterschlussreinigung. Jährlich v. 01.10. des lfd. Jahres bis zum 30.04. des Folgejahres. Das Fachlos 5 umfasst 1 Gebietslose, -Winterrdienste Los 5.1 in 33 WE (Wirtschaftseinheiten) Es sind ggf. die Bemerkungen und die Hinweise auf erhöhte Sicherheitsbestimmungen in der Liegenschaftsübersicht/Liegenschaftsverzeichnis dringend zu beachten! Leistungsbeginn ist der 01.10.2026 Besichtigung der Referenzobjekte: Der Bieter hat ggf. die Möglichkeit nach Vereinbarung vor Angebotsabgabe Referenzobjekte zu besichtigen. Hierzu sind weitere Hinweise im Liegenschaftsverzeichnis, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, zu beachten. Keine verpflichtenden Objektbesichtigungen vorgesehen. Link zur digitalen Bieteroberfläche: https://blb-lip-igmp.lvr.de/lip/action/invoke.do?id=88B16514A3B8FBB1CEC2
Zeitplan
- 16. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 19. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung