TED·531471-2026·Schließt in 32 Tagen

Winterdienstleistungen für den Straßenmeisterei-Bezirk Gernsbach

Baden-Württemberg
Rastatt, Germany·Veröffentlicht 31. Juli 2026
DienstleistungenGebäudereinigung und WinterdienstÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturWinterdienstStrassenreinigungOeffentliche VerwaltungDienstleistungenKommunale Infrastruktur
Auftragswert
~€800k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
1. Sept. 2026
32 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Landratsamt Rastatt schreibt Winterdienstleistungen für den Straßenmeisterei-Bezirk Gernsbach aus. Es handelt sich um einen Fremdunternehmervertrag zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit während der Wintermonate. Der Auftrag umfasst die Räum- und Streupflichten im genannten Zuständigkeitsbereich.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Durchführung von Winterdienstleistungen im Straßenmeisterei-Bezirk Gernsbach (Fremdunternehmervertrag)

VergabeHero-Einschätzung

Das Landratsamt Rastatt sucht einen externen Dienstleister für die Durchführung des Winterdienstes im Bereich der Straßenmeisterei Gernsbach. Der Auftrag umfasst typische Aufgaben wie das Räumen von Schnee und das Streuen von Straßen, um die Verkehrssicherheit in der Region bei winterlichen Wetterverhältnissen zu gewährleisten. Es handelt sich um einen sogenannten Fremdunternehmervertrag, bei dem ein privates Unternehmen die Aufgaben der Straßenmeisterei unterstützt oder übernimmt. Der Vertrag ist auf die kommenden Wintersaisons ausgelegt.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Winterdienstleistungen Straßenmeisterei-Bezirk Gernsbach

Winterdienstleistungen Straßenmeisterei-Bezirk Gernsbach

CPV 90630000Frist 1. Sept. 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 31. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 1. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero