Winterdienstleistungen auf Straßen im Bereich der Straßenmeisterei Körbelitz
Was wird ausgeschrieben
Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt schreibt Winterdienstleistungen für den Regionalbereich Mitte, Straßenmeisterei Körbelitz, aus. Der Auftrag umfasst die Durchführung des Winterdienstes für die Saisons 2026 bis 2030. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren mit einem Fokus auf wirtschaftliche Preise und technische Ausstattung der Fahrzeuge.
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Winterdienstleistungen auf Straßen im Zuständigkeitsbereich der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Mitte, SM Körbelitz Winterdienstsaison 2026-2030
Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt sucht einen Dienstleister für den Winterdienst auf Straßen im Zuständigkeitsbereich der Straßenmeisterei Körbelitz. Der Auftrag erstreckt sich über vier Wintersaisons von 2026 bis 2030. Bieter müssen über geeignete LKW verfügen, wobei die technische Ausstattung (z. B. Kommunalhydraulik und Warnmarkierungen) bei der Bewertung der Qualität mit 20 Prozent in die Entscheidung einfließt, während der Preis mit 80 Prozent gewichtet wird. Es handelt sich um eine klassische infrastrukturelle Dienstleistung zur Sicherung der Verkehrswege in Sachsen-Anhalt.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
- Nachweis zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis zur ordnungsgemäßen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes und Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Verfügbarkeit von LKW mit Kommunalhydraulik und Warnmarkierung nach DIN 30710
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Konkurs (nach nationalem Recht): Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Bestechung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Bildung krimineller Vereinigungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Geldwäsche: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Betrug: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Menschenhandel: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Zahlungsunfähigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Insolvenz: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Täuschung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Interessenskonflikt: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Schwere Verfehlung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Mangelhafte Erfüllung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Terroristische Vereinigung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Nationale Ausschlussgründe: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. -
Aufteilung in Lose
1 LotWinterdienstleistungen auf Straßen im Zuständigkeitsbereich der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Mitte, SM Körbelitz Winterdienstsaison 2026-20230
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality20%
10 Punkte = LKW ist voll ausgestattet mit Kommunalhydraulik, Anbauplatte, Warnmakierung nach DIN 30710, Rundumkennleuchte/-n & Zusatzbeleuchtung 7,5 Punkte = LKW ist schon mit einer Kommunalhydraulik oder Anbauplatte oder Warnmakierung nach DIN 30710, Rundumkennleuchte/-n & Zusatzbeleuchtung ausgestattet 5 Punkte = LKW hat noch keine vorbenannten Ausstattungen, wie Kommunalhydraulik, Anbauplatte, Warnmakierung nach DIN 30710, Rundumkennleuchte/-n & Zusatzbeleuchtung
- cost80%
wirtschaftlichster Preis
Zeitplan
- 25. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 4. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung