Winterdienstleistungen an Straßen, Gehwegen, Brücken und Bushaltestellen in 12 Losen
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Karlsruhe vergibt Winterdienstleistungen für die jährliche Winterdienstsaison im Rahmen der städtischen Anliegerverpflichtung. Die Leistungen umfassen Schneeräumung und Streudienst an Straßenübergängen, Gehwegen, Brücken sowie Bushaltestellen. Der Vertrag läuft über zwei Winterdienstsaisons (November 2026 bis März 2028) mit zwei möglichen Verlängerungen bis maximal März 2030. Die Ausschreibung ist in 12 Fachlose aufgeteilt, die verschiedene Stadtbezirke abdecken.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Während der jährlichen Winterdienstsaison werden im Rahmen der Wahrnehmung der städtischen Anliegerverpflichtung Winterdienstleistungen an Straßenübergängen, Gehwegen, Brücken sowie an Bushaltestellen durchgeführt. Diese Leistungen werden durch die Stadt Karlsruhe (Auftraggeber im Folgenden mit AG bezeichnet) an Dritte in Auftrag gegeben. Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Winterdienstsaisons vom 01.11.2026 bis 31.03.2027 sowie vom 01.11.2027 bis 31.03.2028. Der Vertrag verlängert sich bis zu zweimal automatisch um jeweils eine weitere Winterdienstsaison 01.11.2028 bis 31.03.2029 sowie vom 01.10.2029 bis 31.04.2030), sofern er nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf durch den AG gekündigt wird. Der Vertrag endet somit spätestens zum 31.03.2030.
Die Stadt Karlsruhe vergibt die Winterdienstleistungen für ihre Straßen, Gehwege, Brücken und Bushaltestellen. Der Auftrag ist in 12 Lose aufgeteilt, wobei jedes Los einen bestimmten Stadtbezirk abdeckt – etwa Mühlburg, die Weststadt oder Grötzingen. Der Vertrag läuft über zwei Winterdienstsaisons (November 2026 bis März 2028) und kann zweimal um jeweils eine weitere Saison verlängert werden, sodass er maximal bis April 2030 läuft. Die Bieter müssen die Eignungsvoraussetzungen nach §§ 123 und 124 GWB erfüllen und können zur Nachforderung von Unterlagen aufgefordert werden.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eignung nach §§ 123 und 124 GWB (Ausschlussgründe)
- Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 Absatz 2 ff. VgV möglich
- Referenzen für vergleichbare Winterdienstleistungen erforderlich
- Bieter müssen leistungsfähig für kommunale Winterdienstleistungen sein
- Eigenerklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe ergeben sich aus § 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (siehe auch Eigenerklärung) Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 Absatz 2 ff. VgV.
Aufteilung in Lose
12 LoteLos 1 - Bezirk 1 Südoststadt
Los 2 - Bezirk 5 Gesamtes Stadtgebiet
Los 3 - Ortsverwaltung Wettersbach
Los 4 - Bezirk 6 Mühlburg
Los 5 - Bezirk 6 Weststadt (Südweststadt, Beiertheim, ZKM)
Los 6 - Bezirk 6 Weststadt (Nordweststadt/Ost und West)
Los 7 - Bezirk 6 Weststadt (Knielingen)
Los 8 - Bezirk 6 Weststadt (Rheinbrücke, Rheinhafen, Nordbahn)
Los 9 - Bezirk 6 Weststadt (Oberreut)
Los 10 - Ortsverwaltung Grötzingen
Los 11 - Bushaltestellen Ost
Los 12 - Bushaltestellen West
Zeitplan
- 20. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 18. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung