Winterdienstleistungen an Schulen und öffentlichen Gebäuden
Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte vergibt Winterdienstleistungen an 27 Schulen und öffentlichen Gebäuden in 6 Losen. Die Leistungen umfassen Schneeberäumung, Winterglättebekämpfung sowie Reinigungsarbeiten nach Beendigung der Winterdienstarbeiten. Die Vergabe erfolgt nach dem niedrigsten Preis; die Angebotsfrist endet am 16. Juni 2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte vergibt Winterdienstleistungen an Schulen und öffentlichen Gebäuden. Die Winterdienstleistung umfasst die Schneeberäumung, die Winterglättebekämpfung sowie die Reinigungsarbeiten nach Beendigung der Winterdienstarbeiten.
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (eine ländliche Kreisverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern) vergibt die Winterdienstleistungen für seine Schulen und öffentlichen Gebäude. Insgesamt werden 27 Objekte in sechs regionalen Losen betreut: Waren (5 Objekte), Neustrelitz (8), Malchin (6), Demmin (5), Friedland (1) und Altentreptow (2). Zu den Leistungen gehören die Schneeberäumung, die Glättebekämpfung auf Gehwegen gemäß der örtlichen Straßenreinigungssatzung sowie die Reinigung nach Abschluss der Winterdienstarbeiten. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem niedrigsten Preis; ein Auftragswert ist in der Bekanntmachung nicht angegeben.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit für Winterdienstleistungen
- Keine Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
- Eignung gemäß § 57 VgV nachweisbar
- Referenzen für vergleichbare Winterdienstleistungen im öffentlichen Sektor
- Bereitstellung erforderlicher Geräte und Personal für Schneeberäumung und Glättebekämpfung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Ausschlussgründe nach § 57 VgV Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Auftraggeber behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote (Angebotsfrist) fehlende oder unvollständige Unterlagen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten von einem oder mehreren Bietern nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben. Ein Anspruch der Bieter auf die Möglichkeit zur Nachreichung oder Vervollständigung besteht nicht.
Aufteilung in Lose
6 LoteEs werden Winterdienstleistungen an 5 Objekten vergeben. Die Winterdienstleistung umfasst die Schneeberäumung, die Winterglättebekämpfung sowie die Reinigungsarbeiten nach Beendigung der Winterdienstarbeiten. Die Schnee- und Glättebeseitigung auf den Gehwegen soll entsprechend der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung der Stadt erfolgen.
Es werden Winterdienstleistungen an 8 Objekten vergeben. Die Winterdienstleistung umfasst die Schneeberäumung, die Winterglättebekämpfung sowie die Reinigungsarbeiten nach Beendigung der Winterdienstarbeiten. Die Schnee- und Glättebeseitigung auf den Gehwegen soll entsprechend der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung der Stadt erfolgen.
Es werden Winterdienstleistungen an 6 Objekten vergeben. Die Winterdienstleistung umfasst die Schneeberäumung, die Winterglättebekämpfung sowie die Reinigungsarbeiten nach Beendigung der Winterdienstarbeiten. Die Schnee- und Glättebeseitigung auf den Gehwegen soll entsprechend der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung der Stadt erfolgen.
Es werden Winterdienstleistungen an 5 Objekten vergeben. Die Winterdienstleistung umfasst die Schneeberäumung, die Winterglättebekämpfung sowie die Reinigungsarbeiten nach Beendigung der Winterdienstarbeiten. Die Schnee- und Glättebeseitigung auf den Gehwegen soll entsprechend der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung der Stadt erfolgen.
Es werden Winterdienstleistungen an einem Objekt vergeben. Die Winterdienstleistung umfasst die Schneeberäumung, die Winterglättebekämpfung sowie die Reinigungsarbeiten nach Beendigung der Winterdienstarbeiten. Die Schnee- und Glättebeseitigung auf den Gehwegen soll entsprechend der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung der Stadt erfolgen.
Es werden Winterdienstleistungen an 2 Objekten vergeben. Die Winterdienstleistung umfasst die Schneeberäumung, die Winterglättebekämpfung sowie die Reinigungsarbeiten nach Beendigung der Winterdienstarbeiten. Die Schnee- und Glättebeseitigung auf den Gehwegen soll entsprechend der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung der Stadt erfolgen.
Zuschlagskriterien
6 Kriterien- price100%
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
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Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Zeitplan
- 8. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 16. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung