Winterdienstleistungen an Objekten des Landkreises Dahme-Spreewald

Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Dahme-Spreewald schreibt Winterdienstleistungen für verschiedene Liegenschaften im Nord- und Südkreis aus. Der Auftrag ist in fünf Lose unterteilt, die jeweils die Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht auf den Flächen umfassen. Die Vergabe erfolgt auf Basis des wirtschaftlichsten Angebots mit einem Fokus auf den Preis.
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Winterdienstleistungen an Objekten des Landkreises Dahme-Spreewald im Nord- und Südkreis
Der Landkreis Dahme-Spreewald sucht Dienstleister für den Winterdienst an seinen verschiedenen Standorten im Nord- und Südkreis. Die Aufgabe besteht darin, die Verkehrssicherungspflicht auf den Flächen des Landkreises zu erfüllen, also beispielsweise Gehwege und Zufahrten bei Schnee und Glätte zu räumen und zu streuen. Die Ausschreibung ist in fünf Lose unterteilt, was bedeutet, dass die Leistungen für verschiedene Objektgruppen einzeln vergeben werden. Interessierte Unternehmen müssen die üblichen gesetzlichen Eignungskriterien (wie keine Vorstrafen oder Insolvenzen) erfüllen.
Aufteilung in Lose
5 LoteGegenstand der Vergabe ist die Durchführung des Winterdienstes an verschiedenen Objektstandorten des Landkreises Dahme-Spreewald. Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen ist die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht, welche der Auftraggeber als Eigentümer und Anlieger von Flächen besitzt, zu gewährleisten.
Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung des Winterdienstes an verschiedenen Objektstandorten des Landkreises Dahme-Spreewald. Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen ist die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht, welche der Auftraggeber als Eigentümer und Anlieger von Flächen besitzt, zu gewährleisten.
Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung des Winterdienstes an verschiedenen Objektstandorten des Landkreises Dahme-Spreewald. Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen ist die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht, welche der Auftraggeber als Eigentümer und Anlieger von Flächen besitzt, zu gewährleisten.
Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung des Winterdienstes an verschiedenen Objektstandorten des Landkreises Dahme-Spreewald. Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen ist die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht, welche der Auftraggeber als Eigentümer und Anlieger von Flächen besitzt, zu gewährleisten.
Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung des Winterdienstes an verschiedenen Objektstandorten des Landkreises Dahme-Spreewald. Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen ist die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht, welche der Auftraggeber als Eigentümer und Anlieger von Flächen besitzt, zu gewährleisten.
Zuschlagskriterien
5 Kriterien- price100%
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes: Bewertungskriterien: 1. Preis pro Objekt: 80 % Derjenige Bieter, der das günstigste Angebot abgibt, erhält 100 Punkte. Die anderen Angebote werden entsprechend prozentual abgewertet. Die so ermittelte Punktzahl geht mit 80 % in die Gesamtbewertung ein. 2. Preis für die Sonderleistung (Abtransport Schneemassen): 20 % Derjenige Bieter, der das günstigste Angebot abgibt, erhält 100 Punkte. Die anderen Angebote werden entsprechend prozentual abgewertet. Die so ermittelte Punktzahl geht mit 20 % in die Gesamtbewertung ein. Die Wertung setzt sich aus 2 Teilkriterien zusammen. Die ermittelten Punkte für das Teilkriterium 1 gehen mit 80 % in die Wertung ein, für das Teilkriterium 2 gehen die ermittelten Punkte mit 20 % in die Wertung ein. Die Punkte für die 2 Teilkriterien werden addiert. Aus der erreichten Punktzahl ist derjenige Bieter auf Rang 1, der die höchste Punktzahl erreicht hat, derjenige mit der zweithöchsten Punktzahl auf Rang 2 usw. Weitere Ausführungen entnehmen Sie bitte den Dokumenten "Hinweise zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes" und "Auswertung Beispiel".
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Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes: Bewertungskriterien: 1. Preis pro Objekt: 80 % Derjenige Bieter, der das günstigste Angebot abgibt, erhält 100 Punkte. Die anderen Angebote werden entsprechend prozentual abgewertet. Die so ermittelte Punktzahl geht mit 80 % in die Gesamtbewertung ein. 2. Preis für die Sonderleistung (Abtransport Schneemassen): 20 % Derjenige Bieter, der das günstigste Angebot abgibt, erhält 100 Punkte. Die anderen Angebote werden entsprechend prozentual abgewertet. Die so ermittelte Punktzahl geht mit 20 % in die Gesamtbewertung ein. Die Wertung setzt sich aus 2 Teilkriterien zusammen. Die ermittelten Punkte für das Teilkriterium 1 gehen mit 80 % in die Wertung ein, für das Teilkriterium 2 gehen die ermittelten Punkte mit 20 % in die Wertung ein. Die Punkte für die 2 Teilkriterien werden addiert. Aus der erreichten Punktzahl ist derjenige Bieter auf Rang 1, der die höchste Punktzahl erreicht hat, derjenige mit der zweithöchsten Punktzahl auf Rang 2 usw. Weitere Ausführungen entnehmen Sie bitte den Dokumenten "Hinweise zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes" und "Auswertung Beispiel".
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Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes: Bewertungskriterien: 1. Preis pro Objekt: 80 % Derjenige Bieter, der das günstigste Angebot abgibt, erhält 100 Punkte. Die anderen Angebote werden entsprechend prozentual abgewertet. Die so ermittelte Punktzahl geht mit 80 % in die Gesamtbewertung ein. 2. Preis für die Sonderleistung (Abtransport Schneemassen): 20 % Derjenige Bieter, der das günstigste Angebot abgibt, erhält 100 Punkte. Die anderen Angebote werden entsprechend prozentual abgewertet. Die so ermittelte Punktzahl geht mit 20 % in die Gesamtbewertung ein. Die Wertung setzt sich aus 2 Teilkriterien zusammen. Die ermittelten Punkte für das Teilkriterium 1 gehen mit 80 % in die Wertung ein, für das Teilkriterium 2 gehen die ermittelten Punkte mit 20 % in die Wertung ein. Die Punkte für die 2 Teilkriterien werden addiert. Aus der erreichten Punktzahl ist derjenige Bieter auf Rang 1, der die höchste Punktzahl erreicht hat, derjenige mit der zweithöchsten Punktzahl auf Rang 2 usw. Weitere Ausführungen entnehmen Sie bitte den Dokumenten "Hinweise zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes" und "Auswertung Beispiel".
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Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes: Bewertungskriterien: 1. Preis pro Objekt: 80 % Derjenige Bieter, der das günstigste Angebot abgibt, erhält 100 Punkte. Die anderen Angebote werden entsprechend prozentual abgewertet. Die so ermittelte Punktzahl geht mit 80 % in die Gesamtbewertung ein. 2. Preis für die Sonderleistung (Abtransport Schneemassen): 20 % Derjenige Bieter, der das günstigste Angebot abgibt, erhält 100 Punkte. Die anderen Angebote werden entsprechend prozentual abgewertet. Die so ermittelte Punktzahl geht mit 20 % in die Gesamtbewertung ein. Die Wertung setzt sich aus 2 Teilkriterien zusammen. Die ermittelten Punkte für das Teilkriterium 1 gehen mit 80 % in die Wertung ein, für das Teilkriterium 2 gehen die ermittelten Punkte mit 20 % in die Wertung ein. Die Punkte für die 2 Teilkriterien werden addiert. Aus der erreichten Punktzahl ist derjenige Bieter auf Rang 1, der die höchste Punktzahl erreicht hat, derjenige mit der zweithöchsten Punktzahl auf Rang 2 usw. Weitere Ausführungen entnehmen Sie bitte den Dokumenten "Hinweise zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes" und "Auswertung Beispiel".
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Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes: Bewertungskriterien: 1. Preis pro Objekt: 80 % Derjenige Bieter, der das günstigste Angebot abgibt, erhält 100 Punkte. Die anderen Angebote werden entsprechend prozentual abgewertet. Die so ermittelte Punktzahl geht mit 80 % in die Gesamtbewertung ein. 2. Preis für die Sonderleistung (Abtransport Schneemassen): 20 % Derjenige Bieter, der das günstigste Angebot abgibt, erhält 100 Punkte. Die anderen Angebote werden entsprechend prozentual abgewertet. Die so ermittelte Punktzahl geht mit 20 % in die Gesamtbewertung ein. Die Wertung setzt sich aus 2 Teilkriterien zusammen. Die ermittelten Punkte für das Teilkriterium 1 gehen mit 80 % in die Wertung ein, für das Teilkriterium 2 gehen die ermittelten Punkte mit 20 % in die Wertung ein. Die Punkte für die 2 Teilkriterien werden addiert. Aus der erreichten Punktzahl ist derjenige Bieter auf Rang 1, der die höchste Punktzahl erreicht hat, derjenige mit der zweithöchsten Punktzahl auf Rang 2 usw. Weitere Ausführungen entnehmen Sie bitte den Dokumenten "Hinweise zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes" und "Auswertung Beispiel".
Zeitplan
- 16. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 21. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung