TED·413801-2026

Winterdienstleistungen an Objekten des Landkreises Dahme-Spreewald

Brandenburg
Lübben, Germany·Veröffentlicht 17. Juni 2026
DienstleistungenGebäudemanagementÖffentliche VerwaltungWinterdienstOeffentliche VerwaltungGebaeudeunterhaltVerkehrssicherungDienstleistungen
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
17. Juli 2026
-17 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landkreis Dahme-Spreewald schreibt Winterdienstleistungen für verschiedene Liegenschaften im Nord- und Südkreis aus. Der Auftrag ist in fünf Lose unterteilt, die jeweils die Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht auf den Flächen des Auftraggebers umfassen. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Winterdienstleistungen an Objekten des Landkreises Dahme-Spreewald im Nord- und Südkreis

VergabeHero-Einschätzung

Der Landkreis Dahme-Spreewald sucht Dienstleister für den Winterdienst an seinen verschiedenen Standorten. Die Aufgabe besteht darin, die Verkehrssicherungspflicht auf den Flächen des Landkreises zu erfüllen, also für geräumte und gestreute Wege zu sorgen. Die Ausschreibung ist in fünf Lose unterteilt, was bedeutet, dass die Leistungen für verschiedene Gebiete oder Objektgruppen einzeln vergeben werden. Interessierte Unternehmen müssen die üblichen gesetzlichen Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Integrität erfüllen, wie sie im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) definiert sind.

Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Nachweis der Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB
  • Keine Ausschlussgründe wie Insolvenz oder schwere Verfehlungen
  • Einhaltung steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Pflichten

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Gemäß §§ 123 und 124 GWB. Bildung krimineller Vereinigungen - Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 (1) Nr. 1 GWB Bildung terroristischer Vereinigungen - Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 (1) Nr. 1 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung - Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 (1) Nr. 2, 3 GWB Betrug oder Subventionsbetrug - Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 (1) Nr. 4, 5 GWB Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung - Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 (1) Nr. 6, 7, 8 GWB Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung - Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 (1) Nr. 10 GWB Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben - Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 (2) Nr. 1 GWB Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen - Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 (2) Nr. 1 GWB Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 1 GWB Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 1 GWB Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 1 GWB Zahlungsunfähigkeit - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 2 GWB Insolvenz - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 2 GWB Einstellung der beruflichen Tätigkeit - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 2 GWB Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 2 GWB Schwere Verfehlung - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 3 GWB Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 4 GWB Interessenkonflikt - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 5 GWB Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 6 GWB Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 7 GWB Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 8 GWB Der Auftraggeber wird ggf. Unterlagen mit Fristsetzung nachfordern. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.

Lose

Aufteilung in Lose

5 Lote
LOT-0001Winterdienstleistungen

Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung des Winterdienstes an verschiedenen Objektstandorten des Landkreises Dahme-Spreewald. Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen ist die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht, welche der Auftraggeber als Eigentümer und Anlieger von Flächen besitzt, zu gewährleisten.

CPV 90620000, 90630000Frist 17. Juli 2026
LOT-0002Winterdienstleistungen

Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung des Winterdienstes an verschiedenen Objektstandorten des Landkreises Dahme-Spreewald. Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen ist die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht, welche der Auftraggeber als Eigentümer und Anlieger von Flächen besitzt, zu gewährleisten.

CPV 90620000, 90630000Frist 17. Juli 2026
LOT-0003Winterdienstleistungen

Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung des Winterdienstes an verschiedenen Objektstandorten des Landkreises Dahme-Spreewald. Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen ist die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht, welche der Auftraggeber als Eigentümer und Anlieger von Flächen besitzt, zu gewährleisten.

CPV 90620000, 90630000Frist 17. Juli 2026
LOT-0004Winterdienstleistungen

Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung des Winterdienstes an verschiedenen Objektstandorten des Landkreises Dahme-Spreewald. Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen ist die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht, welche der Auftraggeber als Eigentümer und Anlieger von Flächen besitzt, zu gewährleisten.

CPV 90620000, 90630000Frist 17. Juli 2026
LOT-0005Winterdienstleistungen

Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung des Winterdienstes an verschiedenen Objektstandorten des Landkreises Dahme-Spreewald. Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen ist die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht, welche der Auftraggeber als Eigentümer und Anlieger von Flächen besitzt, zu gewährleisten.

CPV 90620000, 90630000Frist 17. Juli 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

5 Kriterien
  • price

    Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes: Bewertungskriterien: 1. Preis pro Objekt: 80 % Derjenige Bieter, der das günstigste Angebot abgibt, erhält 100 Punkte. Die anderen Angebote werden entsprechend prozentual abgewertet. Die so ermittelte Punktzahl geht mit 80 % in die Gesamtbewertung ein. 2. Preis für die Sonderleistung (Abtransport Schneemassen): 20 % Derjenige Bieter, der das günstigste Angebot abgibt, erhält 100 Punkte. Die anderen Angebote werden entsprechend prozentual abgewertet. Die so ermittelte Punktzahl geht mit 20 % in die Gesamtbewertung ein. Die Wertung setzt sich aus 2 Teilkriterien zusammen. Die ermittelten Punkte für das Teilkriterium 1 gehen mit 80 % in die Wertung ein, für das Teilkriterium 2 gehen die ermittelten Punkte mit 20 % in die Wertung ein. Die Punkte für die 2 Teilkriterien werden addiert. Aus der erreichten Punktzahl ist derjenige Bieter auf Rang 1, der die höchste Punktzahl erreicht hat, derjenige mit der zweithöchsten Punktzahl auf Rang 2 usw. Weitere Ausführungen entnehmen Sie bitte den Dokumenten "Hinweise zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes" und "Auswertung Beispiel".

    100%
  • price

    Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes: Bewertungskriterien: 1. Preis pro Objekt: 80 % Derjenige Bieter, der das günstigste Angebot abgibt, erhält 100 Punkte. Die anderen Angebote werden entsprechend prozentual abgewertet. Die so ermittelte Punktzahl geht mit 80 % in die Gesamtbewertung ein. 2. Preis für die Sonderleistung (Abtransport Schneemassen): 20 % Derjenige Bieter, der das günstigste Angebot abgibt, erhält 100 Punkte. Die anderen Angebote werden entsprechend prozentual abgewertet. Die so ermittelte Punktzahl geht mit 20 % in die Gesamtbewertung ein. Die Wertung setzt sich aus 2 Teilkriterien zusammen. Die ermittelten Punkte für das Teilkriterium 1 gehen mit 80 % in die Wertung ein, für das Teilkriterium 2 gehen die ermittelten Punkte mit 20 % in die Wertung ein. Die Punkte für die 2 Teilkriterien werden addiert. Aus der erreichten Punktzahl ist derjenige Bieter auf Rang 1, der die höchste Punktzahl erreicht hat, derjenige mit der zweithöchsten Punktzahl auf Rang 2 usw. Weitere Ausführungen entnehmen Sie bitte den Dokumenten "Hinweise zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes" und "Auswertung Beispiel".

    100%
  • price

    Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes: Bewertungskriterien: 1. Preis pro Objekt: 80 % Derjenige Bieter, der das günstigste Angebot abgibt, erhält 100 Punkte. Die anderen Angebote werden entsprechend prozentual abgewertet. Die so ermittelte Punktzahl geht mit 80 % in die Gesamtbewertung ein. 2. Preis für die Sonderleistung (Abtransport Schneemassen): 20 % Derjenige Bieter, der das günstigste Angebot abgibt, erhält 100 Punkte. Die anderen Angebote werden entsprechend prozentual abgewertet. Die so ermittelte Punktzahl geht mit 20 % in die Gesamtbewertung ein. Die Wertung setzt sich aus 2 Teilkriterien zusammen. Die ermittelten Punkte für das Teilkriterium 1 gehen mit 80 % in die Wertung ein, für das Teilkriterium 2 gehen die ermittelten Punkte mit 20 % in die Wertung ein. Die Punkte für die 2 Teilkriterien werden addiert. Aus der erreichten Punktzahl ist derjenige Bieter auf Rang 1, der die höchste Punktzahl erreicht hat, derjenige mit der zweithöchsten Punktzahl auf Rang 2 usw. Weitere Ausführungen entnehmen Sie bitte den Dokumenten "Hinweise zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes" und "Auswertung Beispiel".

    100%
  • price

    Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes: Bewertungskriterien: 1. Preis pro Objekt: 80 % Derjenige Bieter, der das günstigste Angebot abgibt, erhält 100 Punkte. Die anderen Angebote werden entsprechend prozentual abgewertet. Die so ermittelte Punktzahl geht mit 80 % in die Gesamtbewertung ein. 2. Preis für die Sonderleistung (Abtransport Schneemassen): 20 % Derjenige Bieter, der das günstigste Angebot abgibt, erhält 100 Punkte. Die anderen Angebote werden entsprechend prozentual abgewertet. Die so ermittelte Punktzahl geht mit 20 % in die Gesamtbewertung ein. Die Wertung setzt sich aus 2 Teilkriterien zusammen. Die ermittelten Punkte für das Teilkriterium 1 gehen mit 80 % in die Wertung ein, für das Teilkriterium 2 gehen die ermittelten Punkte mit 20 % in die Wertung ein. Die Punkte für die 2 Teilkriterien werden addiert. Aus der erreichten Punktzahl ist derjenige Bieter auf Rang 1, der die höchste Punktzahl erreicht hat, derjenige mit der zweithöchsten Punktzahl auf Rang 2 usw. Weitere Ausführungen entnehmen Sie bitte den Dokumenten "Hinweise zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes" und "Auswertung Beispiel".

    100%
  • price

    Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes: Bewertungskriterien: 1. Preis pro Objekt: 80 % Derjenige Bieter, der das günstigste Angebot abgibt, erhält 100 Punkte. Die anderen Angebote werden entsprechend prozentual abgewertet. Die so ermittelte Punktzahl geht mit 80 % in die Gesamtbewertung ein. 2. Preis für die Sonderleistung (Abtransport Schneemassen): 20 % Derjenige Bieter, der das günstigste Angebot abgibt, erhält 100 Punkte. Die anderen Angebote werden entsprechend prozentual abgewertet. Die so ermittelte Punktzahl geht mit 20 % in die Gesamtbewertung ein. Die Wertung setzt sich aus 2 Teilkriterien zusammen. Die ermittelten Punkte für das Teilkriterium 1 gehen mit 80 % in die Wertung ein, für das Teilkriterium 2 gehen die ermittelten Punkte mit 20 % in die Wertung ein. Die Punkte für die 2 Teilkriterien werden addiert. Aus der erreichten Punktzahl ist derjenige Bieter auf Rang 1, der die höchste Punktzahl erreicht hat, derjenige mit der zweithöchsten Punktzahl auf Rang 2 usw. Weitere Ausführungen entnehmen Sie bitte den Dokumenten "Hinweise zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes" und "Auswertung Beispiel".

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 17. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 17. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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