Winterdienstleistungen auf Straßen im Bereich der Straßenmeisterei Körbelitz
Was wird ausgeschrieben
Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt schreibt Winterdienstleistungen für den Regionalbereich Mitte, Straßenmeisterei Körbelitz, aus. Der Vertrag erstreckt sich über die Wintersaisons 2026 bis 2030. Es handelt sich um einen Dienstleistungsauftrag zur Sicherung der Straßenverkehrsflächen.
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Winterdienstleistungen auf Straßen im Zuständigkeitsbereich der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Mitte, SM Körbelitz Winterdienstsaison 2026-2030
Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt sucht einen Dienstleister für den Winterdienst im Bereich der Straßenmeisterei Körbelitz. Der Auftrag umfasst die Räum- und Streuarbeiten auf den dortigen Straßen über einen Zeitraum von vier Wintersaisons von 2026 bis 2030. Die Vergabe erfolgt nach dem wirtschaftlichsten Angebot, wobei die technische Ausstattung der eingesetzten LKW, wie etwa vorhandene Kommunalhydraulik und spezielle Beleuchtung, einen Teil der Bewertung ausmacht. Interessierte Unternehmen müssen ihre Zuverlässigkeit durch Nachweise zur Einhaltung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern und gesetzlichen Mindeststandards belegen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB
- Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben
- Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. -
Aufteilung in Lose
1 LotWinterdienstleistungen auf Straßen im Zuständigkeitsbereich der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Mitte, SM Körbelitz Winterdienstsaison 2026-20230
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality20%
10 Punkte = LKW ist voll ausgestattet mit Kommunalhydraulik, Anbauplatte, Warnmakierung nach DIN 30710, Rundumkennleuchte/-n & Zusatzbeleuchtung 7,5 Punkte = LKW ist schon mit einer Kommunalhydraulik oder Anbauplatte oder Warnmakierung nach DIN 30710, Rundumkennleuchte/-n & Zusatzbeleuchtung ausgestattet 5 Punkte = LKW hat noch keine vorbenannten Ausstattungen, wie Kommunalhydraulik, Anbauplatte, Warnmakierung nach DIN 30710, Rundumkennleuchte/-n & Zusatzbeleuchtung
- cost80%
wirtschaftlichster Preis
Zeitplan
- 26. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 4. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung