Winterdienstleistungen im Stadtgebiet Rostock
Was wird ausgeschrieben
Das Staatliche Bau- und Liegenschaftsamt Rostock vergibt Winterdienstleistungen im gesamten Stadtgebiet von Rostock. Die Beschaffung umfasst 4 Lose mit insgesamt 19 Liegenschaften in den Stadtteilen Mitte, KTV, West und Nordwest. Die Angebotsfrist endet am 26. Mai 2026. Die Vergabe erfolgt nach dem wirtschaftlichsten Angebot gemäß § 58 VGV.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Winterdienstleistung im Stadtgebiet Rostock in 4 Losen mit 19 Liegenschaften
Das Staatliche Bau- und Liegenschaftsamt Rostock vergibt Winterdienstleistungen für 19 öffentliche Liegenschaften im Stadtgebiet. Die Leistung ist in 4 Lose aufgeteilt: Rostock Mitte (8 Liegenschaften), Rostock KTV (5 Liegenschaften), Rostock West (4 Liegenschaften) und Rostock Nordwest (2 Liegenschaften). Der Auftrag umfasst typische Winterdienstarbeiten wie Schneeräumung und Streudienst auf den Grundstücken des Auftraggebers. Die Vergabe erfolgt nach dem niedrigsten Preis an das wirtschaftlichste Angebot. Auftraggeber ist eine staatliche Bau- und Liegenschaftsbehörde in Mecklenburg-Vorpommern.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis von Winterdienstleistungen im öffentlichen Sektor
- Eignung gemäß VGV (Vergabeverordnung)
- Wirtschaftlichstes Angebot nach § 58 VGV
- Erfahrung mit kommunalen Auftraggebern
- Leistungsfähigkeit für 19 Liegenschaften
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Alle Unterlagen (Angaben, Erklärungen und Nachweise), deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, mit Ausnahme fehlender Preisangaben.
Aufteilung in Lose
4 LoteWinterdienstleistung im Stadtgebiet Rostock Mitte mit 8 Liegenschaften
Winterdienstleistung im Stadtgebiet Rostock KTV mit 5 Liegenschaften
Winterdienstleistung im Stadtgebiet Rostock West mit 4 Liegenschaften
Winterdienstleistung im Stadtgebiet Rostock Nordwest mit 2 Liegenschaften
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- price
Der Zuschlag erfolgt nach § 58 Abs. 1 VGV und wird nach Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
- price
Der Zuschlag erfolgt nach § 58 Abs. 1 VGV und wird nach Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
- price
Der Zuschlag erfolgt nach § 58 Abs. 1 VGV und wird nach Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
- price
Der Zuschlag erfolgt nach § 58 Abs. 1 VGV und wird nach Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Zeitplan
- 23. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 26. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung