Winterdienst und Straßenreinigung für die Gemeinde Michendorf
Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinde Michendorf schreibt den Winterdienst für die Saisons 2026/2027 und 2027/2028 sowie die Straßenreinigung für die Jahre 2027 und 2028 aus. Der Auftrag ist in 11 Lose unterteilt, die verschiedene Reinigungsklassen und spezifische Streutechnologien wie FS30, FS100 oder alternative Streustoffe umfassen. Die Vergabe erfolgt rein nach dem günstigsten Preis.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Gemeinde Michendorf beabsichtigt Winterdienst 2026/2027 sowie die Straßenreinigung 2027 und 2028 in 5 Losen zu vergeben.
Die Gemeinde Michendorf sucht Dienstleister für den Winterdienst und die Straßenreinigung im Gemeindegebiet. Der Auftrag ist in insgesamt 11 Lose aufgeteilt, die sich nach der Reinigungsklasse und der geforderten Streutechnik unterscheiden – von klassischer Sole-Technik bis hin zu alternativen Mitteln wie Blähschiefer. Der Winterdienst erstreckt sich über zwei Saisons (2026 bis 2028), während die Straßenreinigung für die Jahre 2027 und 2028 ausgeschrieben ist. Interessierte Unternehmen können sich für einzelne oder mehrere Lose bewerben, wobei der Zuschlag ausschließlich an das wirtschaftlichste Angebot mit dem niedrigsten Preis vergeben wird.
Aufteilung in Lose
11 LoteLos 1, 1A, 1B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 1 Los 2, 2A, 2B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 2 Priorität A Los 3, 3A, 3B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 2 Priorität B Los 4 - Straßenreinigung in der Reinigungsklasse 1 Los 5 - Straßenreinigung in der Reinigungsklasse 2 Für die Ausführung des Winterdienstes wird für die Wintersaison 2026/27 der Zeitraum 23.11.2026 bis zum 15.03.2027 und für die Wintersaison 2027/28 der Zeitraum 22.11.2027 bis zum 15.03.2028 festgelegt. Weiterhin wird bei entsprechender Witterungslage eine mögliche Verlängerung der Ausführung bis zum 01.04.2027 / 01.04.2028 vereinbart. Hierzu stimmen sich Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) jeweils zum Anfang des Monats März des jeweiligen Jahres ab. Im Falle einer Verlängerung des Winterdienstes wird für diesen Zeitraum eine pauschale Vergütung, unabhängig von den tatsächlich durchgeführten Winterdiensteinsätzen, vereinbart. Die Straßenreinigung ist im Zeitraum von Mai bis Oktober/November 2027 und Mai bis Oktober/November 2028 durchzuführen. Die Termine sind dem Auftraggeber spätestens im Februar des jeweiligen Jahres im Voraus zu benennen. Die Fahrten sind durch GPS-gestützte Systeme in den eingesetzten Fahrzeugen zu dokumentieren. Die Nachweise sind die Grundlage für die Rechnungslegung. Vorgesehen ist der Winterdienst (Schneeräumen/ Beseitigung von Glätte/ Streuen) auf ca. 75 km befestigten Straßen mit und ohne Straßenbord sowie auf Parkplätzen, Wegen und Plätzen und die Straßenreinigung auf ca. 85 km befestigten Straßen (siehe Lose 1 bis 5). Die jeweiligen exakten Zeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Los 1, 1A, 1B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 1 Los 2, 2A, 2B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 2 Priorität A Los 3, 3A, 3B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 2 Priorität B Los 4 - Straßenreinigung in der Reinigungsklasse 1 Los 5 - Straßenreinigung in der Reinigungsklasse 2 Für die Ausführung des Winterdienstes wird für die Wintersaison 2026/27 der Zeitraum 23.11.2026 bis zum 15.03.2027 und für die Wintersaison 2027/28 der Zeitraum 22.11.2027 bis zum 15.03.2028 festgelegt. Weiterhin wird bei entsprechender Witterungslage eine mögliche Verlängerung der Ausführung bis zum 01.04.2027 / 01.04.2028 vereinbart. Hierzu stimmen sich Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) jeweils zum Anfang des Monats März des jeweiligen Jahres ab. Im Falle einer Verlängerung des Winterdienstes wird für diesen Zeitraum eine pauschale Vergütung, unabhängig von den tatsächlich durchgeführten Winterdiensteinsätzen, vereinbart. Die Straßenreinigung ist im Zeitraum von Mai bis Oktober/November 2027 und Mai bis Oktober/November 2028 durchzuführen. Die Termine sind dem Auftraggeber spätestens im Februar des jeweiligen Jahres im Voraus zu benennen. Die Fahrten sind durch GPS-gestützte Systeme in den eingesetzten Fahrzeugen zu dokumentieren. Die Nachweise sind die Grundlage für die Rechnungslegung. Vorgesehen ist der Winterdienst (Schneeräumen/ Beseitigung von Glätte/ Streuen) auf ca. 75 km befestigten Straßen mit und ohne Straßenbord sowie auf Parkplätzen, Wegen und Plätzen und die Straßenreinigung auf ca. 85 km befestigten Straßen (siehe Lose 1 bis 5). Die jeweiligen exakten Zeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Los 1, 1A, 1B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 1 Los 2, 2A, 2B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 2 Priorität A Los 3, 3A, 3B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 2 Priorität B Los 4 - Straßenreinigung in der Reinigungsklasse 1 Los 5 - Straßenreinigung in der Reinigungsklasse 2 Für die Ausführung des Winterdienstes wird für die Wintersaison 2026/27 der Zeitraum 23.11.2026 bis zum 15.03.2027 und für die Wintersaison 2027/28 der Zeitraum 22.11.2027 bis zum 15.03.2028 festgelegt. Weiterhin wird bei entsprechender Witterungslage eine mögliche Verlängerung der Ausführung bis zum 01.04.2027 / 01.04.2028 vereinbart. Hierzu stimmen sich Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) jeweils zum Anfang des Monats März des jeweiligen Jahres ab. Im Falle einer Verlängerung des Winterdienstes wird für diesen Zeitraum eine pauschale Vergütung, unabhängig von den tatsächlich durchgeführten Winterdiensteinsätzen, vereinbart. Die Straßenreinigung ist im Zeitraum von Mai bis Oktober/November 2027 und Mai bis Oktober/November 2028 durchzuführen. Die Termine sind dem Auftraggeber spätestens im Februar des jeweiligen Jahres im Voraus zu benennen. Die Fahrten sind durch GPS-gestützte Systeme in den eingesetzten Fahrzeugen zu dokumentieren. Die Nachweise sind die Grundlage für die Rechnungslegung. Vorgesehen ist der Winterdienst (Schneeräumen/ Beseitigung von Glätte/ Streuen) auf ca. 75 km befestigten Straßen mit und ohne Straßenbord sowie auf Parkplätzen, Wegen und Plätzen und die Straßenreinigung auf ca. 85 km befestigten Straßen (siehe Lose 1 bis 5). Die jeweiligen exakten Zeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Los 1, 1A, 1B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 1 Los 2, 2A, 2B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 2 Priorität A Los 3, 3A, 3B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 2 Priorität B Los 4 - Straßenreinigung in der Reinigungsklasse 1 Los 5 - Straßenreinigung in der Reinigungsklasse 2 Für die Ausführung des Winterdienstes wird für die Wintersaison 2026/27 der Zeitraum 23.11.2026 bis zum 15.03.2027 und für die Wintersaison 2027/28 der Zeitraum 22.11.2027 bis zum 15.03.2028 festgelegt. Weiterhin wird bei entsprechender Witterungslage eine mögliche Verlängerung der Ausführung bis zum 01.04.2027 / 01.04.2028 vereinbart. Hierzu stimmen sich Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) jeweils zum Anfang des Monats März des jeweiligen Jahres ab. Im Falle einer Verlängerung des Winterdienstes wird für diesen Zeitraum eine pauschale Vergütung, unabhängig von den tatsächlich durchgeführten Winterdiensteinsätzen, vereinbart. Die Straßenreinigung ist im Zeitraum von Mai bis Oktober/November 2027 und Mai bis Oktober/November 2028 durchzuführen. Die Termine sind dem Auftraggeber spätestens im Februar des jeweiligen Jahres im Voraus zu benennen. Die Fahrten sind durch GPS-gestützte Systeme in den eingesetzten Fahrzeugen zu dokumentieren. Die Nachweise sind die Grundlage für die Rechnungslegung. Vorgesehen ist der Winterdienst (Schneeräumen/ Beseitigung von Glätte/ Streuen) auf ca. 75 km befestigten Straßen mit und ohne Straßenbord sowie auf Parkplätzen, Wegen und Plätzen und die Straßenreinigung auf ca. 85 km befestigten Straßen (siehe Lose 1 bis 5). Die jeweiligen exakten Zeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Los 1, 1A, 1B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 1 Los 2, 2A, 2B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 2 Priorität A Los 3, 3A, 3B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 2 Priorität B Los 4 - Straßenreinigung in der Reinigungsklasse 1 Los 5 - Straßenreinigung in der Reinigungsklasse 2 Für die Ausführung des Winterdienstes wird für die Wintersaison 2026/27 der Zeitraum 23.11.2026 bis zum 15.03.2027 und für die Wintersaison 2027/28 der Zeitraum 22.11.2027 bis zum 15.03.2028 festgelegt. Weiterhin wird bei entsprechender Witterungslage eine mögliche Verlängerung der Ausführung bis zum 01.04.2027 / 01.04.2028 vereinbart. Hierzu stimmen sich Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) jeweils zum Anfang des Monats März des jeweiligen Jahres ab. Im Falle einer Verlängerung des Winterdienstes wird für diesen Zeitraum eine pauschale Vergütung, unabhängig von den tatsächlich durchgeführten Winterdiensteinsätzen, vereinbart. Die Straßenreinigung ist im Zeitraum von Mai bis Oktober/November 2027 und Mai bis Oktober/November 2028 durchzuführen. Die Termine sind dem Auftraggeber spätestens im Februar des jeweiligen Jahres im Voraus zu benennen. Die Fahrten sind durch GPS-gestützte Systeme in den eingesetzten Fahrzeugen zu dokumentieren. Die Nachweise sind die Grundlage für die Rechnungslegung. Vorgesehen ist der Winterdienst (Schneeräumen/ Beseitigung von Glätte/ Streuen) auf ca. 75 km befestigten Straßen mit und ohne Straßenbord sowie auf Parkplätzen, Wegen und Plätzen und die Straßenreinigung auf ca. 85 km befestigten Straßen (siehe Lose 1 bis 5). Die jeweiligen exakten Zeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Los 1, 1A, 1B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 1 Los 2, 2A, 2B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 2 Priorität A Los 3, 3A, 3B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 2 Priorität B Los 4 - Straßenreinigung in der Reinigungsklasse 1 Los 5 - Straßenreinigung in der Reinigungsklasse 2 Für die Ausführung des Winterdienstes wird für die Wintersaison 2026/27 der Zeitraum 23.11.2026 bis zum 15.03.2027 und für die Wintersaison 2027/28 der Zeitraum 22.11.2027 bis zum 15.03.2028 festgelegt. Weiterhin wird bei entsprechender Witterungslage eine mögliche Verlängerung der Ausführung bis zum 01.04.2027 / 01.04.2028 vereinbart. Hierzu stimmen sich Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) jeweils zum Anfang des Monats März des jeweiligen Jahres ab. Im Falle einer Verlängerung des Winterdienstes wird für diesen Zeitraum eine pauschale Vergütung, unabhängig von den tatsächlich durchgeführten Winterdiensteinsätzen, vereinbart. Die Straßenreinigung ist im Zeitraum von Mai bis Oktober/November 2027 und Mai bis Oktober/November 2028 durchzuführen. Die Termine sind dem Auftraggeber spätestens im Februar des jeweiligen Jahres im Voraus zu benennen. Die Fahrten sind durch GPS-gestützte Systeme in den eingesetzten Fahrzeugen zu dokumentieren. Die Nachweise sind die Grundlage für die Rechnungslegung. Vorgesehen ist der Winterdienst (Schneeräumen/ Beseitigung von Glätte/ Streuen) auf ca. 75 km befestigten Straßen mit und ohne Straßenbord sowie auf Parkplätzen, Wegen und Plätzen und die Straßenreinigung auf ca. 85 km befestigten Straßen (siehe Lose 1 bis 5). Die jeweiligen exakten Zeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Los 1, 1A, 1B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 1 Los 2, 2A, 2B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 2 Priorität A Los 3, 3A, 3B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 2 Priorität B Los 4 - Straßenreinigung in der Reinigungsklasse 1 Los 5 - Straßenreinigung in der Reinigungsklasse 2 Für die Ausführung des Winterdienstes wird für die Wintersaison 2026/27 der Zeitraum 23.11.2026 bis zum 15.03.2027 und für die Wintersaison 2027/28 der Zeitraum 22.11.2027 bis zum 15.03.2028 festgelegt. Weiterhin wird bei entsprechender Witterungslage eine mögliche Verlängerung der Ausführung bis zum 01.04.2027 / 01.04.2028 vereinbart. Hierzu stimmen sich Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) jeweils zum Anfang des Monats März des jeweiligen Jahres ab. Im Falle einer Verlängerung des Winterdienstes wird für diesen Zeitraum eine pauschale Vergütung, unabhängig von den tatsächlich durchgeführten Winterdiensteinsätzen, vereinbart. Die Straßenreinigung ist im Zeitraum von Mai bis Oktober/November 2027 und Mai bis Oktober/November 2028 durchzuführen. Die Termine sind dem Auftraggeber spätestens im Februar des jeweiligen Jahres im Voraus zu benennen. Die Fahrten sind durch GPS-gestützte Systeme in den eingesetzten Fahrzeugen zu dokumentieren. Die Nachweise sind die Grundlage für die Rechnungslegung. Vorgesehen ist der Winterdienst (Schneeräumen/ Beseitigung von Glätte/ Streuen) auf ca. 75 km befestigten Straßen mit und ohne Straßenbord sowie auf Parkplätzen, Wegen und Plätzen und die Straßenreinigung auf ca. 85 km befestigten Straßen (siehe Lose 1 bis 5). Die jeweiligen exakten Zeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Los 1, 1A, 1B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 1 Los 2, 2A, 2B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 2 Priorität A Los 3, 3A, 3B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 2 Priorität B Los 4 - Straßenreinigung in der Reinigungsklasse 1 Los 5 - Straßenreinigung in der Reinigungsklasse 2 Für die Ausführung des Winterdienstes wird für die Wintersaison 2026/27 der Zeitraum 23.11.2026 bis zum 15.03.2027 und für die Wintersaison 2027/28 der Zeitraum 22.11.2027 bis zum 15.03.2028 festgelegt. Weiterhin wird bei entsprechender Witterungslage eine mögliche Verlängerung der Ausführung bis zum 01.04.2027 / 01.04.2028 vereinbart. Hierzu stimmen sich Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) jeweils zum Anfang des Monats März des jeweiligen Jahres ab. Im Falle einer Verlängerung des Winterdienstes wird für diesen Zeitraum eine pauschale Vergütung, unabhängig von den tatsächlich durchgeführten Winterdiensteinsätzen, vereinbart. Die Straßenreinigung ist im Zeitraum von Mai bis Oktober/November 2027 und Mai bis Oktober/November 2028 durchzuführen. Die Termine sind dem Auftraggeber spätestens im Februar des jeweiligen Jahres im Voraus zu benennen. Die Fahrten sind durch GPS-gestützte Systeme in den eingesetzten Fahrzeugen zu dokumentieren. Die Nachweise sind die Grundlage für die Rechnungslegung. Vorgesehen ist der Winterdienst (Schneeräumen/ Beseitigung von Glätte/ Streuen) auf ca. 75 km befestigten Straßen mit und ohne Straßenbord sowie auf Parkplätzen, Wegen und Plätzen und die Straßenreinigung auf ca. 85 km befestigten Straßen (siehe Lose 1 bis 5). Die jeweiligen exakten Zeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Los 1, 1A, 1B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 1 Los 2, 2A, 2B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 2 Priorität A Los 3, 3A, 3B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 2 Priorität B Los 4 - Straßenreinigung in der Reinigungsklasse 1 Los 5 - Straßenreinigung in der Reinigungsklasse 2 Für die Ausführung des Winterdienstes wird für die Wintersaison 2026/27 der Zeitraum 23.11.2026 bis zum 15.03.2027 und für die Wintersaison 2027/28 der Zeitraum 22.11.2027 bis zum 15.03.2028 festgelegt. Weiterhin wird bei entsprechender Witterungslage eine mögliche Verlängerung der Ausführung bis zum 01.04.2027 / 01.04.2028 vereinbart. Hierzu stimmen sich Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) jeweils zum Anfang des Monats März des jeweiligen Jahres ab. Im Falle einer Verlängerung des Winterdienstes wird für diesen Zeitraum eine pauschale Vergütung, unabhängig von den tatsächlich durchgeführten Winterdiensteinsätzen, vereinbart. Die Straßenreinigung ist im Zeitraum von Mai bis Oktober/November 2027 und Mai bis Oktober/November 2028 durchzuführen. Die Termine sind dem Auftraggeber spätestens im Februar des jeweiligen Jahres im Voraus zu benennen. Die Fahrten sind durch GPS-gestützte Systeme in den eingesetzten Fahrzeugen zu dokumentieren. Die Nachweise sind die Grundlage für die Rechnungslegung. Vorgesehen ist der Winterdienst (Schneeräumen/ Beseitigung von Glätte/ Streuen) auf ca. 75 km befestigten Straßen mit und ohne Straßenbord sowie auf Parkplätzen, Wegen und Plätzen und die Straßenreinigung auf ca. 85 km befestigten Straßen (siehe Lose 1 bis 5). Die jeweiligen exakten Zeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Los 1, 1A, 1B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 1 Los 2, 2A, 2B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 2 Priorität A Los 3, 3A, 3B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 2 Priorität B Los 4 - Straßenreinigung in der Reinigungsklasse 1 Los 5 - Straßenreinigung in der Reinigungsklasse 2 Für die Ausführung des Winterdienstes wird für die Wintersaison 2026/27 der Zeitraum 23.11.2026 bis zum 15.03.2027 und für die Wintersaison 2027/28 der Zeitraum 22.11.2027 bis zum 15.03.2028 festgelegt. Weiterhin wird bei entsprechender Witterungslage eine mögliche Verlängerung der Ausführung bis zum 01.04.2027 / 01.04.2028 vereinbart. Hierzu stimmen sich Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) jeweils zum Anfang des Monats März des jeweiligen Jahres ab. Im Falle einer Verlängerung des Winterdienstes wird für diesen Zeitraum eine pauschale Vergütung, unabhängig von den tatsächlich durchgeführten Winterdiensteinsätzen, vereinbart. Die Straßenreinigung ist im Zeitraum von Mai bis Oktober/November 2027 und Mai bis Oktober/November 2028 durchzuführen. Die Termine sind dem Auftraggeber spätestens im Februar des jeweiligen Jahres im Voraus zu benennen. Die Fahrten sind durch GPS-gestützte Systeme in den eingesetzten Fahrzeugen zu dokumentieren. Die Nachweise sind die Grundlage für die Rechnungslegung. Vorgesehen ist der Winterdienst (Schneeräumen/ Beseitigung von Glätte/ Streuen) auf ca. 75 km befestigten Straßen mit und ohne Straßenbord sowie auf Parkplätzen, Wegen und Plätzen und die Straßenreinigung auf ca. 85 km befestigten Straßen (siehe Lose 1 bis 5). Die jeweiligen exakten Zeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Los 1, 1A, 1B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 1 Los 2, 2A, 2B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 2 Priorität A Los 3, 3A, 3B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 2 Priorität B Los 4 - Straßenreinigung in der Reinigungsklasse 1 Los 5 - Straßenreinigung in der Reinigungsklasse 2 Für die Ausführung des Winterdienstes wird für die Wintersaison 2026/27 der Zeitraum 23.11.2026 bis zum 15.03.2027 und für die Wintersaison 2027/28 der Zeitraum 22.11.2027 bis zum 15.03.2028 festgelegt. Weiterhin wird bei entsprechender Witterungslage eine mögliche Verlängerung der Ausführung bis zum 01.04.2027 / 01.04.2028 vereinbart. Hierzu stimmen sich Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) jeweils zum Anfang des Monats März des jeweiligen Jahres ab. Im Falle einer Verlängerung des Winterdienstes wird für diesen Zeitraum eine pauschale Vergütung, unabhängig von den tatsächlich durchgeführten Winterdiensteinsätzen, vereinbart. Die Straßenreinigung ist im Zeitraum von Mai bis Oktober/November 2027 und Mai bis Oktober/November 2028 durchzuführen. Die Termine sind dem Auftraggeber spätestens im Februar des jeweiligen Jahres im Voraus zu benennen. Die Fahrten sind durch GPS-gestützte Systeme in den eingesetzten Fahrzeugen zu dokumentieren. Die Nachweise sind die Grundlage für die Rechnungslegung. Vorgesehen ist der Winterdienst (Schneeräumen/ Beseitigung von Glätte/ Streuen) auf ca. 75 km befestigten Straßen mit und ohne Straßenbord sowie auf Parkplätzen, Wegen und Plätzen und die Straßenreinigung auf ca. 85 km befestigten Straßen (siehe Lose 1 bis 5). Die jeweiligen exakten Zeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
11 Kriterien- price1%
Das Angebot, dass alle Voraussetzungen und Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung erfüllt und den günstigsten Preis aufweist, erhält den Zuschlag (Rang 1).
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Das Angebot, dass alle Voraussetzungen und Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung erfüllt und den günstigsten Preis aufweist, erhält den Zuschlag (Rang 1).
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Das Angebot, dass alle Voraussetzungen und Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung erfüllt und den günstigsten Preis aufweist, erhält den Zuschlag (Rang 1).
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Das Angebot, dass alle Voraussetzungen und Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung erfüllt und den günstigsten Preis aufweist, erhält den Zuschlag (Rang 1).
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Das Angebot, dass alle Voraussetzungen und Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung erfüllt und den günstigsten Preis aufweist, erhält den Zuschlag (Rang 1).
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Das Angebot, dass alle Voraussetzungen und Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung erfüllt und den günstigsten Preis aufweist, erhält den Zuschlag (Rang 1).
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Das Angebot, dass alle Voraussetzungen und Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung erfüllt und den günstigsten Preis aufweist, erhält den Zuschlag (Rang 1).
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Das Angebot, dass alle Voraussetzungen und Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung erfüllt und den günstigsten Preis aufweist, erhält den Zuschlag (Rang 1).
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Das Angebot, dass alle Voraussetzungen und Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung erfüllt und den günstigsten Preis aufweist, erhält den Zuschlag (Rang 1).
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Das Angebot, dass alle Voraussetzungen und Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung erfüllt und den günstigsten Preis aufweist, erhält den Zuschlag (Rang 1).
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Das Angebot, dass alle Voraussetzungen und Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung erfüllt und den günstigsten Preis aufweist, erhält den Zuschlag (Rang 1).
Zeitplan
- 30. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 28. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung