Winterdienst für Gehwege im Bezirk Reinickendorf
Was wird ausgeschrieben
Der Bezirk Reinickendorf in Berlin vergibt die Leistungen für den Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen und vor liegenden Grundstücken. Die Beschaffung ist in sechs geografische Lose unterteilt, die verschiedene Ortsteile des Bezirks abdecken. Die Angebotsfrist endet am 9. Juni 2026, und der Zuschlag wird ausschließlich nach dem Preis vergeben.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Winterdienst nach Straßenreinigungsgesetz Berlin für Gehwege vor und auf Grundstücken im Eigentum des Bezirkes Reinickendorf
Für den Winterdienst auf Gehwegen im Bezirk Reinickendorf wird ein Dienstleister gesucht. Konkret geht es um das Räumen und Streuen von Fußwegen vor und auf Bezirksgrundstücken, um die Verkehrssicherheit im Winter zu gewährleisten. Die Arbeiten sind auf sechs Lose verteilt, die jeweils unterschiedliche Stadtteile wie Tegel, Frohnau oder Heiligensee abdecken, sodass sich auch regionale Firmen für Teilbereiche bewerben können. Die Vergabe läuft bis Juni 2026, und der Zuschlag wird ausschließlich nach dem günstigsten Preis vergeben.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Keine Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB
- Nachweis der Zuverlässigkeit
- Einhaltung von Mindestlohn und Entsendegesetz
- Keine Verurteilung wegen Schwarzarbeit
- Bereitschaft zur Nachreichung fehlender Unterlagen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren / • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder / • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder / • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten / oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen / oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nach Ermessen der Auftraggebers können alle fehlenden Bieterunterlagen, unter Berücksichtigung § 56 VgV, nach Ablauf der Angebotsfrist nachgereicht werden. Nach ermessen der Auftraggebers können alle fehlenden Bieterunterlagen, unter Berücksichtigung § 56 VgV, nach Fristablauf nachgereicht werden.
Aufteilung in Lose
6 LoteWinterdienst nach Straßenreinigungsgesetz Berlin für Gehwege vor und auf Grundstücken im Eigentum des Bezirkes Reinickendorf in den vorgenannten Ortsteilen.
Winterdienst nach Straßenreinigungsgesetz Berlin für Gehwege vor und auf Grundstücken im Eigentum des Bezirkes Reinickendorf in den vorgenannten Ortsteilen.
Winterdienst nach Straßenreinigungsgesetz Berlin für Gehwege vor und auf Grundstücken im Eigentum des Bezirkes Reinickendorf in den vorgenannten Ortsteilen.
Winterdienst nach Straßenreinigungsgesetz Berlin für Gehwege vor und auf Grundstücken im Eigentum des Bezirkes Reinickendorf in den vorgenannten Ortsteilen.
Winterdienst nach Straßenreinigungsgesetz Berlin für Gehwege vor und auf Grundstücken im Eigentum des Bezirkes Reinickendorf in den vorgenannten Ortsteilen.
Winterdienst nach Straßenreinigungsgesetz Berlin für Gehwege vor und auf Grundstücken im Eigentum des Bezirkes Reinickendorf in den vorgenannten Ortsteilen.
Zuschlagskriterien
6 Kriterien- price
100% Preis
- price
100% Preis
- price
100% Preis
- price
100% Preis
- price
100% Preis
- price
100% Preis
Zeitplan
- 11. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 9. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung