Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: BiGe BREMA-BAU AG / Dressler Transporte e.K. / Johann Heitmenn GmbH +1 weitere

Auftragswert

€2.4M

Zuschlag am

3. Juli 2026

TED·463063-2026

Winterdienst auf Bundesautobahnen im Bereich HB 26-28

Niedersachsen
Hannover, Germany·Veröffentlicht 6. Juli 2026
DienstleistungenInfrastrukturVerkehrsinfrastrukturÖffentliche VerwaltungWinterdienstAutobahnStrassenreinigungOeffentliche AuftraegeInfrastruktur
Auftragswert
€2.4M
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt einen Rahmenvertrag für den Winterdienst auf den Bundesautobahnen im Bereich HB 26-28 aus. Der Auftrag umfasst die Durchführung von Räum- und Streuarbeiten zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Das Auftragsvolumen beläuft sich auf rund 2,43 Millionen Euro.

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Winterdienst BAB HB 26-28

VergabeHero-Einschätzung

Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für den Winterdienst auf bestimmten Abschnitten der Bundesautobahnen im Bereich HB 26-28. Dabei geht es um die professionelle Schneeräumung und den Streudienst, um die Straßen auch bei winterlichen Wetterverhältnissen sicher befahrbar zu halten. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag, der die langfristige Planung und Durchführung dieser Leistungen sicherstellt. Der geschätzte Gesamtwert des Auftrags liegt bei etwa 2,43 Millionen Euro. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000RV Winterdienst BAB HB 26-28
€2.4M

RV Winterdienst BAB HB 26-28

CPV 90620000, 90630000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 6. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 3. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an BiGe BREMA-BAU AG / Dressler Transporte e.K. / Johann Heitmenn GmbH +1 weitere · €2.4M

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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