TED·304659-2026

Winterdienst an Schleusenanlagen und Leitzentralen am Main-Donau-Kanal

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Donau MDK Standort RegensburgRegensburg, GermanyVeröffentlicht 5. Mai 2026
Auftragswert
~€240k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Donau MDK schreibt den Winterdienst für verschiedene Schleusen und Zentralen am Main-Donau-Kanal aus. Der Auftrag ist in drei Lose unterteilt und umfasst Räum- und Streudienste an Wochentagen zwischen 5:30 und 20:00 Uhr. Die Beschaffung erstreckt sich über mehrere Standorte in Bayern.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Winterdienst an der Schleuse Berching, und der Revierzentrale Gösselthalmühle (Los 1), der Leitzentrale Dietfurt (Los 2) sowie den Schleusen Riedenburg u. Kelheim (Los 3) am Main-Donau-Kanal. Die Anlagen müssen bei Bedarf an jedem Wochentag ab 5:30 Uhr von Schnee und Eis freigeräumt werden. Dabei haben die Objekte Revierzentrale Gösselthalmühle (Los 1) und Leitzentrale Dietfurt (Los 2) Vorrang vor den Schleusenanlagen Riedenburg u. Kelheim (Los 3). Die Schneeräumung ist auf Anordnung des AG so oft zu wiederholen, wie es die Verkehrssicherungspflicht erfordert. Der Räum- und Streudienst ist im Tageszeitraum von 5.30 Uhr bis 20:00 Uhr durchzuführen. Im Bedarfsfall und zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherung kann bei längeren Schneefällen oder bei andauernden Schneefällen am Tag eine mehrmalige Schneeräumung erforderlich werden.

VergabeHero-Einschätzung

Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Donau MDK sucht einen Dienstleister für den Winterdienst an mehreren Schleusen und Leitzentralen entlang des Main-Donau-Kanals. Die Arbeiten umfassen das Schneeräumen und Streuen der Flächen, wobei an einigen Standorten aus Umweltschutzgründen nur Splitt und kein Salz verwendet werden darf. Der Auftrag ist in drei Lose unterteilt, die verschiedene Standorte wie Berching, Dietfurt, Riedenburg und Kelheim abdecken. Der Dienstleister muss das Streugut eigenständig beschaffen und vorhalten. Die Arbeiten müssen bei Bedarf täglich zwischen 5:30 Uhr und 20:00 Uhr durchgeführt werden, wobei die Leitzentralen priorisiert behandelt werden müssen.

Reinigungs- und WinterdiensteÖffentliche VerwaltungWasserstraßenWinterdienstGebaeudereinigungOeffentliche VerwaltungInfrastrukturWasserstrassen
Lose

Aufteilung in Lose

3 Lote
LOT-0001Winterdienst im Bereich des Außenbezirk Riedenburg 2026 ff

Winterdienst an der Schleuse Berching und der Revierzentrale Gösselthalmühle. Auf dem Betriebsgelände der Revierzentrale Gösselthalmühle ist mit Salz zu streuen. Auf dem Schleusengelände und den Zufahrten der Schleuse Berching ist das Streuen mit Salz nicht erlaubt. Hier darf ausschließlich mit Splitt gestreut werden. Das erforderliche Streugut (Salz und Splitt) muss der Auftragnehmer eigenständig besorgen, vorhalten und entsprechend lagern. Flächen zum Lagern auf dem Gelände der Schleusen und der Revierzentrale ist in Notfällen und zeitlich für die Durchführung des Winterdienstes befristet gestattet. Auf jeden Fall bedarf es hier einer vorherigen Abstimmung mit dem AG. Das anfallende Streugut im Bereich der Räum- und Streuflächen ist nach der Winterperiode abzukehren und aufzunehmen. Das Streumaterial ist vom AN zu entsorgen. Die Kosten hierfür sind im Einheitspreis einzurechnen. Dem AG obliegt es, die Notwendigkeit eines Räum- und Streueinsatzes rechtzeitig festzustellen. Der AG verständigt daraufhin unverzüglich (telefonisch) die vom AN benannte Person (Einsatzdienst). Der AN gewährleistet, dass innerhalb von maximal 1 ½ Stunden nach telefonischer Verständigung mit mind. 2 Personen und Räumgerät mit den Räum- und Streuarbeiten am jeweiligen Objekt begonnen wird. Soweit es die Witterung und die Bedürfnisse der Verkehrssicherungspflicht es erfordern, ist der Einsatz nach Anordnung des AG auch mehrfach täglich zu wiederholen. Dabei wird jeder geforderte Einsatz abgerechnet und vergütet. Der AN hat die im Lageplan eingezeichneten Flächen von Schnee zu räumen und bei Schnee- Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Streumittel (z.B. Splitt) abzustreuen. Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind neben Geh- und Fahrbahn so zu lagern, dass der Verkehr auf dem Betriebsgelände nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen Hydranten, Kanalschächte, Tore und Türen, Festmacheinrichtungen (Poller) und Geh- u. Fahrbahnen selber sind bei der Räumung freizuhalten. Entlang der Schleusenkammer ist ein Geländer vorhanden, sodass in diesem Bereich nur von Hand geräumt bzw. gestreut werden kann.

CPV 90620000
LOT-0002Winterdienst im Bereich des Außenbezirk Riedenburg 2026 ff

Winterdienst an der Schleuse Dietfurt. An der Schleuse Dietfurt (Leitzentrale) sind die Zufahrten zur Schleuse u. Pumpwerk mit Salz und innerhalb des Schleusengelände sind alle Flächen wieder mit Splitt zu streuen. Das erforderliche Streugut (Salz und Splitt) muss der Auftragnehmer eigenständig besorgen, vorhalten und entsprechend lagern. Flächen zum Lagern auf dem Gelände der Schleuse ist in Notfällen und zeitlich für die Durchführung des Winterdienstes befristet gestattet. Auf jeden Fall bedarf es hier einer vorherigen Abstimmung mit dem AG. Das anfallende Streugut im Bereich der Räum- und Streuflächen ist nach der Winterperiode abzukehren und aufzunehmen. Das Streumaterial ist vom AN zu entsorgen. Die Kosten hierfür sind im Einheitspreis einzurechnen. Dem AG obliegt es, die Notwendigkeit eines Räum- und Streueinsatzes rechtzeitig festzustellen. Der AG verständigt daraufhin unverzüglich (telefonisch) die vom AN benannte Person (Einsatzdienst). Der AN gewährleistet, dass innerhalb von maximal 1 ½ Stunden nach telefonischer Verständigung mit mind. 2 Personen und Räumgerät mit den Räum- und Streuarbeiten am jeweiligen Objekt begonnen wird. Soweit es die Witterung und die Bedürfnisse der Verkehrssicherungspflicht es erfordern, ist der Einsatz nach Anordnung des AG auch mehrfach täglich zu wiederholen. Dabei wird jeder geforderte Einsatz abgerechnet und vergütet. Der AN hat die im Lageplan eingezeichneten Flächen von Schnee zu räumen und bei Schnee- Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Streumittel (z.B. Splitt) abzustreuen. Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind neben Geh- und Fahrbahn so zu lagern, dass der Verkehr auf dem Betriebsgelände nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen Hydranten, Kanalschächte, Tore und Türen, Festmacheinrichtungen (Poller) und Geh- u. Fahrbahnen selber sind bei der Räumung freizuhalten. Entlang der Schleusenkammer ist ein Geländer vorhanden, sodass in diesem Bereich nur von Hand geräumt bzw. gestreut werden kann.

CPV 90620000
LOT-0003Winterdienst im Bereich des Außenbezirk Riedenburg 2026 ff

Winterdienst an den Schleusen Riedenburg und Kelheim. Auf dem Schleusengelände und den Zufahrten der Schleusen Riedenburg u. Kelheim ist das Streuen mit Salz nicht erlaubt. Hier darf ausschließlich mit Splitt gestreut werden. Das erforderliche Streugut (Salz und Splitt) muss der Auftragnehmer eigenständig besorgen, vorhalten und entsprechend lagern. Flächen zum Lagern auf dem Gelände der Schleusen und der Revierzentrale ist in Notfällen und zeitlich für die Durchführung des Winterdienstes befristet gestattet. Auf jeden Fall bedarf es hier einer vorherigen Abstimmung mit dem AG. Das anfallende Streugut im Bereich der Räum- und Streuflächen ist nach der Winterperiode abzukehren und aufzunehmen. Das Streumaterial ist vom AN zu entsorgen. Die Kosten hierfür sind im Einheitspreis einzurechnen. Dem AG obliegt es, die Notwendigkeit eines Räum- und Streueinsatzes rechtzeitig festzustellen. Der AG verständigt daraufhin unverzüglich (telefonisch) die vom AN benannte Person (Einsatzdienst). Der AN gewährleistet, dass innerhalb von maximal 1 ½ Stunden nach telefonischer Verständigung mit mind. 2 Personen und Räumgerät mit den Räum- und Streuarbeiten am jeweiligen Objekt begonnen wird. Soweit es die Witterung und die Bedürfnisse der Verkehrssicherungspflicht es erfordern, ist der Einsatz nach Anordnung des AG auch mehrfach täglich zu wiederholen. Dabei wird jeder geforderte Einsatz abgerechnet und vergütet. Der AN hat die im Lageplan eingezeichneten Flächen von Schnee zu räumen und bei Schnee- Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Streumittel (z.B. Splitt) abzustreuen. Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind neben Geh- und Fahrbahn so zu lagern, dass der Verkehr auf dem Betriebsgelände nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen Hydranten, Kanalschächte, Tore und Türen, Festmacheinrichtungen (Poller) und Geh- u. Fahrbahnen selber sind bei der Räumung freizuhalten. Entlang der Schleusenkammer ist ein Geländer vorhanden, sodass in diesem Bereich nur von Hand geräumt bzw. gestreut werden kann.

CPV 90620000
Bewertung

Zuschlagskriterien

3 Kriterien
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Zeitplan

  1. 5. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert