Winterdienst an öffentlichen Flächen in Markkleeberg-West
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Markkleeberg schreibt den Winterdienst für öffentliche Flächen im Stadtgebiet Markkleeberg-West aus. Es handelt sich um eine Dienstleistung zur Schneeräumung und Streuung, die über ein offenes Verfahren vergeben wird. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 15. Juli 2026.
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Winterdienst an öffentlichen Flächen in Markkleeberg-West
Die Stadt Markkleeberg sucht einen Dienstleister für den Winterdienst auf öffentlichen Flächen im Bereich Markkleeberg-West. Die Aufgabe umfasst das Räumen von Schnee und das Streuen von Wegen, um die Verkehrssicherheit während der Wintermonate zu gewährleisten. Da es sich um eine öffentliche Ausschreibung handelt, müssen Bieter die gesetzlichen Anforderungen zur Zuverlässigkeit erfüllen, wie sie im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegt sind. Der Auftrag wird ausschließlich über den Preis vergeben, was bedeutet, dass das wirtschaftlichste Angebot mit dem niedrigsten Preis den Zuschlag erhält.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§§ 123 und 126 GWB Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Nachforderung gem. § 56 VgV
Aufteilung in Lose
1 LotWinterdienst an öffentlichen Flächen in Markkleeberg-West
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 10. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 15. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung