Winterdienst an öffentlichen Flächen in Markkleeberg-Ost, Wachau und Auenhain
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Markkleeberg schreibt den Winterdienst für öffentliche Flächen in den Ortsteilen Markkleeberg-Ost, Wachau und Auenhain aus. Es handelt sich um eine Dienstleistung zur Schneeräumung und Streuung. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben und ausschließlich über den Preis entschieden.
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Winterdienst an öffentlichen Flächen in Markkleeberg-Ost, Wachau und Auenhain
Die Stadt Markkleeberg sucht einen Dienstleister für den Winterdienst in den Ortsteilen Markkleeberg-Ost, Wachau und Auenhain. Dabei geht es um die zuverlässige Schneeräumung und das Streuen von öffentlichen Flächen, um die Verkehrssicherheit während der Wintermonate zu gewährleisten. Der Auftrag wird als ein einzelnes Los vergeben und die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt rein über den günstigsten Preis. Interessierte Unternehmen müssen die gesetzlichen Ausschlusskriterien nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erfüllen, insbesondere im Hinblick auf Zuverlässigkeit und die Einhaltung von Arbeitsgesetzen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§§ 123 und 126 GWB Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Nachforderung gem. § 56 VgV
Aufteilung in Lose
1 LotWinterdienst an öffentlichen Flächen in Markkleeberg-Ost, Wachau und Auenhain
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 10. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 15. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung