Winterdienst für öffentliche Liegenschaften in Frankfurt-Höchst und Hanau
Was wird ausgeschrieben
Das Land Hessen vergibt die Durchführung des Winterdienstes für insgesamt 10 Liegenschaften in zwei Losen. Los 1 umfasst 3 Liegenschaften in Frankfurt-Höchst (Amtsgericht, Finanzamt, 17. Polizeirevier) mit einer Gesamtfläche von ca. 1.786 m². Los 2 umfasst 7 Liegenschaften in Hanau (u. a. Zeichenakademie, Justiz, Polizei, Schulamt) mit einer Gesamtfläche von ca. 13.291 m². Der Winterdienst ist saisonal vom 01.11. bis 31.03. (witterungsabhängig auch länger) zu erbringen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Durchführung des Winterdienstes bei 3 Liegenschaften in Frankfurt Höchst (Los 1) und bei 7 Liegenschaften in Hanau (Los 2)
Das Land Hessen sucht einen Dienstleister für den Winterdienst an insgesamt zehn öffentlichen Liegenschaften in Frankfurt-Höchst und Hanau. Der Auftrag ist in zwei Lose aufgeteilt: Los 1 für drei Liegenschaften (Amtsgericht, Finanzamt, Polizeirevier) mit rund 1.786 m² Fläche, Los 2 für sieben Liegenschaften (Justiz, Polizei, Schulamt, Zeichenakademie) mit rund 13.291 m² Fläche. Die Leistung umfasst das Räumen und Streuen von Wegen und Parkflächen während der Wintersaison von November bis März, wobei der Dienst je nach Wetterlage auch darüber hinaus erbracht werden muss. Die Vergabe erfolgt anhand des niedrigsten Gesamtpreises.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen
- Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen
- Nachforderung gemäß § 56 VgV möglich
- Referenzen für Winterdienstleistungen empfohlen
- Fähigkeit zur Erbringung saisonaler Dienstleistungen (Nov-März)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen) Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen) Nachforderung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten des § 56 VgV
Aufteilung in Lose
2 LoteAusführung des Winterdienstes (saisonal vom 01.11. eines Jahres bis zum 31.03. des Folgejahres - je nach Wetterlage auch darüber hinaus) über eine Gesamtfläche von ca. 1.786,06 m²in den Liegenschaften: 1. Amtsgericht, Zuckschwerdtstraße 58, 65929 Frankfurt, 2. Finanzamt, Hospitalstraße 16, 65929 Frankfurt, 3. 17. Polizeirevier, Gebeschussstraße 8-10, 65929 Frankfurt, für den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH), Niederlassung Rhein-Main. Zum Leistungsumfang des Winterdienstes gehört u.a.: Streuen, Räumen und Streuen, Streugutbeseitigung nach Beendigung einer Kälteperiode, Auffüllen der Streugutdepots vor Ort (Für Blitzeissituationen sind 25-kg Säcke Streusalz zu liefern und in vorgegebenene Lagerflächen zu verbringen) sowie die Streugutbeseitigung am Ender der Wintersaison. Die Winterdienstarbeiten müssen so zeitig aus- und durchgeführt werden, dass sich die definierten Flächen in der Zeit von 5:30 Uhr bis 20:00 Uhr (bis 22 Uhr im 17. Polizeirevier) in einem verkehrssicheren Zustand befinden. Die maximale Reaktionszeit für den Winterdienst beträgt bei Einsetzen von Schneefall oder Glättebildung 1 Stunde.
Ausführung des Winterdienstes (saisonal vom 01.11. eines Jahres bis zum 31.03. des Folgejahres - je nach Wetterlage auch darüber hinaus) über eine Gesamtfläche von ca. 13.291 m²in den Liegenschaften: 1. Zeichenakademie, Akademiestraße 52, 63450 Hanau 2. Justiz, "Nussallee 15-17 (Gebäude) und Fischerhüttenweg (Parkplatz), 63450 Hanau" 3. Polizei und Justiz, Freiheitsplatz 2-4, 63450 Hanau 4. Schulamt, Hessen-Homburg-Platz 8, 63452 Hanau 5. Polizei, Cranachstraße 1, 63452 Hanau 6. Polizei, Sandgasse 28, 63457 Hanau-Großauheim 7. Eichamt, Robert-Bosch-Straße 20, 63477 Maintal für den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH), Niederlassung Rhein-Main. Zum Leistungsumfang des Winterdienstes gehört u.a.: Streuen, Räumen und Streuen, Streugutbeseitigung nach Beendigung einer Kälteperiode sowie die Streugutbeseitigung am Ender der Wintersaison. Die Winterdienstarbeiten müssen so zeitig aus- und durchgeführt werden, dass sich die definierten Flächen in der Zeit von 5:30 Uhr bis 20:00 Uhr in einem verkehrssicheren Zustand befinden. Die maximale Reaktionszeit für den Winterdienst beträgt bei Einsetzen von Schneefall oder Glättebildung 1 Stunde.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price100%
Gesamtpreis
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Gesamtpreis
Zeitplan
- 23. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 10. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung