Wiederkehrende Sachverständigenprüfung und Begleitung für Brandmeldeanlagen

Was wird ausgeschrieben
Die Universität zu Köln schreibt einen Rahmenvertrag für die wiederkehrende Sachverständigenprüfung sowie die fachliche Begleitung und Überwachung von Brandmeldeanlagen (BMA), Sprachalarmanlagen (SAA) und sicherheitstechnischen Anlagen (BOS) aus. Der Auftrag ist in 23 Lose unterteilt, die in zwei Losgruppen (Prüfung vs. Begleitung) gegliedert sind, wobei eine Zuschlagsbeschränkung zur Wahrung der Unabhängigkeit besteht. Der Vertrag läuft vom Oktober 2026 bis Dezember 2028.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Abschluss eines Rahmenvertrages für die wiederkehrende Sachverständigenprüfung und die Begleitung der Prüfungen für den Zeitraum Oktober 2026-Dezember 2028. Es wurden zwei Losgruppen gebildet. - Losgruppe 1: Los 1-11: wiederkehrende Sachverständigenprüfungen BMA / SAA / BOS - Losgruppe 2: Lose 12-23: Begleitung/Überwachung der wiederkehrenden Sachverständigenprüfungen / Brandmeldeanlagenkonzepte Im vorliegenden Vergabeverfahren wird festgelegt, dass Bieter Angebote für beide Losgruppen abgeben können, jedoch maximal in einer der beiden Losgruppen den Zuschlag erhalten können. Eine Abgabe von einzelnen Losen in einer Losgruppe ist nicht zulässig. Liegt ein Bieter nach Durchführung der Wirtschaftlichkeitswertung in beiden Losgruppen mit jeweils wertbaren Angeboten auf Rang 1, wird der Zuschlag für das Angebot erteilt, das den größeren absoluten preislichen Abstand (in EUR) zum jeweils zweitplatzierten Angebot aufweist. Das Angebot des Bieters in der anderen Losgruppe wird von der Zuschlagserteilung ausgeschlossen; dort erhält stattdessen das wirtschaftlichste verbleibende Angebot den Zuschlag. Begründung der Zuschlagsbeschränkung: Zur Wahrung der Unabhängigkeit, Objektivität und Transparenz der Leistungserbringung wird festgelegt, dass die Leistungen der Losgruppe "SV-Prüfungen BMA/SAA/BOS" sowie die Leistungen der Losgruppe "Begleitung der SV-Prüfung BMA/SAA/BOS" nicht an denselben Auftragnehmer vergeben werden dürfen. Die Zuschlagsbeschränkung dient insbesondere der Vermeidung von Interessenkonflikten, da die eigentliche Prüfungsleistung sowie deren fachliche Begleitung und Überwachung aus Gründen der Unabhängigkeit nicht durch denselben Auftragnehmer erbracht werden sollen. Die Zuschlagserteilung ist ausgeschlossen, wenn zwischen Bietern und den für sie handelnden Personen Verwandschafts- oder Schwägerschaftsverhältnisse oder sonstige persönliche, gesellschaftsrechtliche oder wirtschaftliche Verflechtungen bestehen, die geeignet sind, die Unabhängigkeit der Leistungserbringung oder den fairen Wettbewerb zu beeinträchtigen oder einen Interessenkonflikt zu begründen. Mögliche Verflechtungen, die geeignet sind Interessenkonflikte zu begründen, sind offen zu legen.
Die Universität zu Köln sucht externe Sachverständige für die regelmäßige Prüfung ihrer sicherheitstechnischen Anlagen, wie Brandmelde- und Sprachalarmanlagen. Die Ausschreibung ist in zwei Bereiche unterteilt: Die eigentliche Prüfung der Anlagen (Lose 1-11) und die fachliche Begleitung sowie Überwachung dieser Prüfungen (Lose 12-23). Um Interessenkonflikte zu vermeiden, darf ein Unternehmen nicht gleichzeitig die Prüfung und die Überwachung derselben Anlagen übernehmen. Interessenten können sich für beide Bereiche bewerben, erhalten aber den Zuschlag nur für eine der beiden Gruppen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von etwa zwei Jahren.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis der beruflichen Integrität
- Ausschluss von Interessenkonflikten
- Nachweis der steuerlichen Zuverlässigkeit
- Nachweis der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Einhaltung umwelt- und arbeitsrechtlicher Verpflichtungen
- Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben wurde nicht nachgekommen. Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachgekommen. Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Es liegt eine Wettbewerbsverzerrung vor, resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, was zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder ist nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder a) hat versucht , die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) hat versucht , vertrauliche Informationen zur Erlangung unzulässiger Vorteile beim Vergabeverfahren zu erhalten c) hat fahrlässige oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich hätten beeinflussen können oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln. Gemäß § 56 VgV
Aufteilung in Lose
23 LoteWiederkehrende Sachverständigenprüfung laut Leistungsverzeichnis und Ausschreibungsunterlagen
Wiederkehrende Sachverständigenprüfung laut Leistungsverzeichnis und Ausschreibungsunterlagen
Wiederkehrende Sachverständigenprüfung laut Leistungsverzeichnis und Ausschreibungsunterlagen
Wiederkehrende Sachverständigenprüfung laut Leistungsverzeichnis und Ausschreibungsunterlagen
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Wiederkehrende Sachverständigenprüfung laut Leistungsverzeichnis und Ausschreibungsunterlagen
Wiederkehrende Sachverständigenprüfung laut Leistungsverzeichnis und Ausschreibungsunterlagen
Begleitung Sachverständigenprüfung laut Leistungsverzeichnis und Ausschreibungsunterlagen
Begleitung Sachverständigenprüfung laut Leistungsverzeichnis und Ausschreibungsunterlagen
Begleitung Sachverständigenprüfung laut Leistungsverzeichnis und Ausschreibungsunterlagen
Begleitung Sachverständigenprüfung laut Leistungsverzeichnis und Ausschreibungsunterlagen
Begleitung Sachverständigenprüfung laut Leistungsverzeichnis und Ausschreibungsunterlagen
Begleitung Sachverständigenprüfung laut Leistungsverzeichnis und Ausschreibungsunterlagen
Begleitung Sachverständigenprüfung laut Leistungsverzeichnis und Ausschreibungsunterlagen
Begleitung Sachverständigenprüfung laut Leistungsverzeichnis und Ausschreibungsunterlagen
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Begleitung Sachverständigenprüfung laut Leistungsverzeichnis und Ausschreibungsunterlagen
Begleitung Sachverständigenprüfung laut Leistungsverzeichnis und Ausschreibungsunterlagen
Begleitung Sachverständigenprüfung laut Leistungsverzeichnis und Ausschreibungsunterlagen
Zeitplan
- 15. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 14. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung