Wiederkehrende Prüfungen technischer Anlagen und Komponenten der Schachtanlage Konrad
Was wird ausgeschrieben
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) vergibt wiederkehrende Prüfungen (WKP) von technischen Anlagen, Komponenten, (Rohr-)Leitungen, Fahrzeugen, Maschinen sowie bergbaulichen und maschinen- und fördertechnischen Einrichtungen auf der Schachtanlage Konrad 1 über und unter Tage. Die Prüfungen erfolgen im Rahmen der Instandhaltung und Unterhaltung nach Bergverordnung für Schacht- und Schrägförderanlagen (BVOS), Technischen Anforderungen an Schacht- und Schrägförderanlagen (TAS), Elektrobergverordnung (EIBergV) und Bundesberggesetz (BBergG). Der Auftragnehmer muss vom Bergamt für mechanische und elektrische Prüfungen anerkannt sein.
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Durchführung von notwendigen Prüfungen und jährlich wiederkehrenden Prüfungen (WKP) von technischen Anlagen und Komponenten, (Rohr-)Leitungen, Fahrzeuge und Maschinen sowie bergbauliche Anlagen und maschinen- und fördertechnische Einrichtungen auf der Schachtanlage Konrad 1 über und unter Tage, im Rahmen der Instandhaltung und Unterhaltung, durch anerkannten Sachverständigen. Grundlagen der Prüfungsaufgabe sind u.a. die Bergverordnung für Schacht- und Schrägförderanlagen (BVOS), die Technischen Anforderungen an Schacht- und Schrägförderanlagen (TAS), die Elektrobergverordnung (EIBergV), das Bundesberggesetz (BBergG) sowie der zugehörige bzw. zutreffende Stand des technischen Regelwerks des jeweils zu prüfenden Gegenstandes. Prüfungen nach der BVOS und dem BBergG dürfen nach der Vorgabe des LBEG Clausthal-Zellerfeld nur durch nach BVOS bzw. EIBergV anerkannte Sachverständige ausgeführt werden. Der Auftragnehmer muss beim Bergamt für die Durchführung von mechanischen und elektrischen Prüfungen anerkannt sein. Für den wiederkehrenden Zugang zur Schachtanlage Konrad benötigt der jeweilige Prüfer eine notwendigen Zugangsberechtigungen gem. AtZÜV. Die betrieblichen Abläufe erfordern es, dass in einem Einsatz Prüfungen identischer Fachdisziplinen an unterschiedlichen technischen Anlagen und Komponenten, (Rohr-)Leitungen, Fahrzeuge und Maschinen sowie bergbauliche Anlagen und maschinen- und fördertechnische Einrichtungen auf der Schachtanlage Konrad 1 über und unter Tage vorgenommen werden müssen.
Die BGE (Bundesgesellschaft für Endlagerung) beauftragt wiederkehrende Sicherheitsprüfungen an der Schachtanlage Konrad im niedersächsischen Salzgitter. Das ehemalige Eisenerzbergwerk wird derzeit zu einem Endlager für radioaktive Abfälle umgebaut, weshalb die Prüfungen besonders hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen. Der Auftragnehmer muss als anerkannter Sachverständiger beim Bergamt (LBEG Clausthal-Zellerfeld) zugelassen sein und über spezielle Zugangsberechtigungen gemäß AtZÜV verfügen. Die Prüfungen umfassen mechanische und elektrische Anlagen sowohl über als auch unter Tage und müssen jährlich wiederholt werden.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Anerkennung als Sachverständiger beim Bergamt für mechanische Prüfungen nach BVOS
- Anerkennung als Sachverständiger beim Bergamt für elektrische Prüfungen nach EIBergV
- Zugangsberechtigung gemäß AtZÜV für wiederkehrenden Zugang zur Schachtanlage Konrad
- Kenntnisse im technischen Regelwerk für Schacht- und Schrägförderanlagen (TAS)
- Erfahrung mit Prüfungen nach Bundesberggesetz (BBergG)
Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Aufteilung in Lose
1 LotDurchführung von notwendigen Prüfungen und jährlich wiederkehrenden Prüfungen (WKP) von technischen Anlagen und Komponenten, (Rohr-)Leitungen, Fahrzeuge und Maschinen sowie bergbauliche Anlagen und maschinen- und fördertechnische Einrichtungen auf der Schachtanlage Konrad 1 über und unter Tage, im Rahmen der Instandhaltung und Unterhaltung, durch anerkannten Sachverständigen. Grundlagen der Prüfungsaufgabe sind u.a. die Bergverordnung für Schacht- und Schrägförderanlagen (BVOS), die Technischen Anforderungen an Schacht- und Schrägförderanlagen (TAS), die Elektrobergverordnung (EIBergV), das Bundesberggesetz (BBergG) sowie der zugehörige bzw. zutreffende Stand des technischen Regelwerks des jeweils zu prüfenden Gegenstandes. Prüfungen nach der BVOS und dem BBergG dürfen nach der Vorgabe des LBEG Clausthal-Zellerfeld nur durch nach BVOS bzw. EIBergV anerkannte Sachverständige ausgeführt werden. Der Auftragnehmer muss beim Bergamt für die Durchführung von mechanischen und elektrischen Prüfungen anerkannt sein. Für den wiederkehrenden Zugang zur Schachtanlage Konrad benötigt der jeweilige Prüfer eine notwendigen Zugangsberechtigungen gem. AtZÜV. Die betrieblichen Abläufe erfordern es, dass in einem Einsatz Prüfungen identischer Fachdisziplinen an unterschiedlichen technischen Anlagen und Komponenten, (Rohr-)Leitungen, Fahrzeuge und Maschinen sowie bergbauliche Anlagen und maschinen- und fördertechnische Einrichtungen auf der Schachtanlage Konrad 1 über und unter Tage vorgenommen werden müssen.
Zuschlagskriterien
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Zeitplan
- 27. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert