Rahmenvereinbarung Nahwärme-Contracting für Wohnimmobilien in Eberswalde

Was wird ausgeschrieben
Die WHG Wohnungsbau- und Hausverwaltungs-GmbH Eberswalde schreibt eine Rahmenvereinbarung für Nahwärme-Contracting aus. Ziel ist die Wärmeversorgung von Wohnquartieren im Stadtgebiet durch bis zu drei Auftragnehmer. Die Beauftragung der einzelnen Quartiersprojekte erfolgt zukünftig über Miniwettbewerbe.
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die WHG Eberswalde schreibt Nahwärme-Contracting-Leistungen für Wohnobjekte im Stadtgebiet Eberswalde aus. Vergeben wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Auftragnehmern, aus der bei Bedarf einzelne Quartiersprojekte per Miniwettbewerb abgerufen werden
Die WHG Eberswalde, ein kommunales Wohnungsunternehmen, sucht Partner für die Wärmeversorgung ihrer Immobilienbestände. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Anbietern geschlossen, die als sogenannte Contractoren die Planung, Errichtung und den Betrieb von Nahwärmeanlagen übernehmen. Wenn konkrete Quartiersprojekte anstehen, werden diese unter den Rahmenvertragspartnern in einem sogenannten Miniwettbewerb erneut ausgeschrieben. Dies ermöglicht eine flexible und langfristige Modernisierung der Wärmeversorgung für rund 5.800 Wohnungen und 100 Gewerbeeinheiten im Stadtgebiet.
Aufteilung in Lose
1 LotDie WHG Wohnungsbau- und Hausverwaltungs-GmbH Eberswalde (WHG), kommunales Wohnungsunternehmen im Landkreis Barnim mit rund 5.800 Wohnungen und rund 100 Gewerbeeinheiten in 374 Immobilien, beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VgV mit bis zu drei Contractoren (Auftragnehmern) über Nahwärme-Contracting-Leistungen für Wohnobjekte im Stadtgebiet Eberswalde. Leistungsgegenstand ist die vollständige Wärmeversorgung ausgewählter WHG-Quartiere im Modell des Wärmeliefer-Contractings (Energieliefer-Contracting): Planung und Projektierung, vollständige Vorfinanzierung, Errichtung der Wärmeerzeugungsanlage, des Verteilnetzes, der Übergabestationen und Nebenanlagen sowie Betrieb, Wartung und Instandhaltung über die gesamte Vertragslaufzeit gemäß DIN 31051. Die Vergütung erfolgt ausschließlich über den vereinbarten Wärmepreis (Jahresgrundpreis und Arbeitspreis); das Eigentum an den errichteten Anlagen verbleibt beim Auftragnehmer. Investitionsbeiträge des Auftraggebers sind grundsätzlich nicht vorgesehen, projektindividuell sind Baukostenzuschüsse möglich.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- quality20%
Technisches Konzept
- quality60%
Entstörkonzept / Reaktionszeit
- quality20%
Konzeptfragen
Zeitplan
- 20. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 19. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung