On-Demand-Verkehr (Linienbedarfsverkehr) im Landkreis Stade
Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Stade vergibt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für den fahrplanfreien Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) unter dem Namen „hvv hop“ in den Gemeinden Samtgemeinde Harsefeld, Flecken Horneburg, Gemeinde Bliedersdorf und Gemeinde Nottensdorf. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 3 Jahren mit einer Option zur Verlängerung um bis zu 3 Jahre. Das jährliche Verkehrsvolumen beträgt ca. 300.000 Besetztkilometer.
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Der Landkreis Stade ist Aufgabenträger nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) i. V. m. § 8a des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Die Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen mbH (VNO) ist die Aufgabenträgerorganisation des Landkreises Stade. Sie unterstützt den Landkreis bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben und führt die Ausschreibung als Vergabestelle durch. Sie ist im Rahmen des vorliegenden Vertrags berechtigt, den Landkreis zu vertreten und Erklärungen für ihn abzugeben. Der Landkreis Stade beabsichtigt, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im fahrplanfreien Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) zu vergeben. Der ÖDA soll für die Laufzeit von 3 Jahren erteilt werden. Es besteht für den Auftraggeber die Option der Verlängerung um insgesamt bis zu 3 Jahre. Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 1 Abs. 2 NNVG. Gegenstand der beabsichtigten ÖDA sind öffentliche Personenverkehrsdienste im fahrplanfreien Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) gemäß § 44 PBefG namens „hvv hop“ in den Bedienungsgebieten Samtgemeinde Harsefeld, Flecken Horneburg, Gemeinde Bliedersdorf und Gemeinde Nottensdorf im Landkreis Stade. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 44 PBefG. Der Betreiber muss spätestens zur Verkehrsaufnahme über Genehmigungen zum Betrieb des zu vergebenen Linienbedarfsverkehrs gemäß § 44 PBefG verfügen. Zusätzliche Verkehre gemäß § 44 PBefG können auch während der Laufzeit der ÖDA aufgenommen werden. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Vertragsbeginn auf ca. 300.000 Besetztkilometer pro Jahr Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste wird der ÖDA den Betreiber zur Erfüllung von Vertriebsaufgaben verpflichten. Die zum Betriebsbeginn umfassten Verkehre und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei C.) beschrieben. Der ÖDA soll Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Umfang des Bediengebiets sowie der Haltestellen, der Angebotszeiten, das Tarifangebot und Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der Laufzeit der ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienbedarfsverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinn. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt 2.1.4 verwiesen.
Der Landkreis Stade vergibt einen Vertrag für einen On-Demand-Verkehrsdienst namens „hvv hop“ — das ist ein fahrplanfreier Linienbedarfsverkehr, bei dem Fahrgäste per App oder Telefon Fahrtwünsche anmelden und kleine Busse oder Vans sie auf flexiblen Routen befördern. Der Dienst soll in vier Gemeinden im Landkreis Stade angeboten werden: Samtgemeinde Harsefeld, Flecken Horneburg, Gemeinde Bliedersdorf und Gemeinde Nottensdorf. Der Vertrag läuft zunächst 3 Jahre, kann aber um weitere 3 Jahre verlängert werden. Pro Jahr werden etwa 300.000 Besetztkilometer erwartet. Der Betreiber muss eine Genehmigung für Linienbedarfsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (§ 44 PBefG) haben und Vertriebsaufgaben übernehmen. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: VNO als Aufgabenträgerorganisation)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Genehmigung zum Betrieb von Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG
- Eignung als Verkehrsunternehmen im ÖPNV
- Erfahrung im öffentlichen Personennahverkehr
- Fähigkeit zur Erbringung von Vertriebsleistungen
- Bereitschaft zur Anpassung des Verkehrsangebots an veränderte Rahmenbedingungen
Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Aufteilung in Lose
1 LotSiehe Beschreibung unter Abschnitt Verfahren 2.1.
Zeitplan
- 6. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert