TED·283981-2026

ÖPNV-Busverkehr im Linienbündel LGG Nord 1 im Landkreis Groß-Gerau

Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-GerauGroß-Gerau, GermanyVeröffentlicht 24. Apr. 2026
Auftragswert
~€33M
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau vergibt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für Busverkehr im Linienbündel LGG Nord 1 mit den Linien 73, 77 und 78. Der Vertrag umfasst ca. 554.704 Fahrplankilometer pro Jahr und hat eine Laufzeit von 2160 Tagen (ca. 6 Jahre). Zusätzlich sind Vertriebsaufgaben und Kundenbetreuung im RMV-Verbund inklusive.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 5 Abs. 4 i. V. m. § 6 Abs. 1 ÖPNVG Hessen i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG), einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Wettbewerb zu vergeben. Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 2 Abs. 1 ÖPNVG Hessen. Der zu vergebende ÖDA umfasst alle fahrplangebundenen öffentlichen Personenverkehrsdienste im Linienbündel "LGG Nord 1" wie im aktuellen Nahverkehrsplan (NVP; https://www.rmv.de/c/de/start/lnvg/die-lnvg/nahverkehrsplan-kreis-gross-gerau) beschrieben. Dies beinhaltet Verkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen, insbesondere Bussen. Zum Zeitpunkt der Verkehrsaufnahme besteht das Linienbündel "LGG Nord 1" aus den Linien 73, 77 und 78. Umfasst sind fahrplanmäßige Verkehrsdienste. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 42 PBefG. Die Linienverkehre können mit Bussen und anderen Kraftfahrzeugen durchgeführt werden. Zusätzliche Linienverkehre gemäß § 42 PBefG oder (ggf. erstmals) gemäß § 43 PBefG oder § 44 PBefG können auch während der Laufzeit des ÖDA aufgenommen werden. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Vertragsbeginn auf ca. 554.704 Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur. Ferner umfasst sind Vertriebsaufgaben und Kundenbetreuung im RMV. Die zum Betriebsbeginn umfassten Linienverkehre und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei B.) beschrieben. Der ÖDA soll Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne. Dem Betreiber soll für die Verkehre ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f VO 1370/2007 gemäß und in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDA sind. Geschützt sind alle Linienverkehre, die zur Erfüllung des ÖDA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42, 43 und 44 PBefG.

VergabeHero-Einschätzung

Die Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau vergibt den Betrieb von Buslinien im Linienbündel LGG Nord 1 im Landkreis Groß-Gerau. Das Linienbündel umfasst aktuell die Buslinien 73, 77 und 78 mit insgesamt etwa 554.704 Fahrplankilometern pro Jahr. Der Betreiber muss neben dem eigentlichen Verkehrsdienst auch Fahrzeuge und Infrastruktur vorhalten sowie Vertriebs- und Kundenbetreuungsaufgaben im RMV übernehmen. Der Vertrag läuft rund 6 Jahre und beinhaltet ein ausschließliches Recht gemäß EU-Verordnung 1370/2007, das den Betrieb vor konkurrierenden Verkehren schützt. Während der Laufzeit kann das Verkehrsangebot an veränderte Bedürfnisse angepasst werden.

TransportationPublic ServicesLogisticsTransportationGovernmentPublic TransitPublic TransportBus ServicesRegional TransitGermanyPublic ServicesContract AwardTransport Infrastructure
Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Genehmigung nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
  • Eignung als Verkehrsunternehmen im ÖPNV
  • Fähigkeit zur Fahrzeugvorhaltung und Infrastruktur
  • Erfahrung im öffentlichen Personennahverkehr
  • Vertriebskompetenz im Nahverkehrsverbund (RMV)

Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel "LGG Nord 1" im Landkreis Groß-Gerau

Siehe Beschreibung unter Abschnitt Verfahren 2.1.

CPV 601120002160 Tage Laufzeit
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 24. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert