TED·281681-2026

ÖPNV-Busverkehr im Linienbündel LGG Nordost (Landkreis Groß-Gerau)

Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-GerauGroß-Gerau, GermanyVeröffentlicht 24. Apr. 2026
Auftragswert
~€38M
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau vergibt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für Busverkehr im Linienbündel LGG Nordost. Der Auftrag umfasst die Linien 67 und 69 mit insgesamt ca. 638.615 Fahrplankilometern pro Jahr. Die Vertragslaufzeit beträgt 2160 Tage (ca. 6 Jahre). Zusätzlich sind Vertriebsaufgaben und Kundenbetreuung im RMV-Verbund vorgesehen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 5 Abs. 4 i. V. m. § 6 Abs. 1 ÖPNVG Hessen i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG), einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Wettbewerb zu vergeben. Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 2 Abs. 1 ÖPNVG Hessen. Der zu vergebende ÖDA umfasst alle fahrplangebundenen öffentlichen Personenverkehrsdienste im Linienbündel "LGG Nordost" wie im aktuellen Nahverkehrsplan (NVP; https://www.rmv.de/c/de/start/lnvg/die-lnvg/nahverkehrsplan-kreis-gross-gerau) beschrieben. Dies beinhaltet Verkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen, insbesondere Bussen. Zum Zeitpunkt der Verkehrsaufnahme besteht das Linienbündel "LGG Nordost" aus den Linien 67 und 69. Umfasst sind fahrplanmäßige Verkehrsdienste. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 42 PBefG. Die Linienverkehre können mit Bussen und anderen Kraftfahrzeugen durchgeführt werden. Zusätzliche Linienverkehre gemäß § 42 PBefG oder (ggf. erstmals) gemäß § 43 PBefG oder § 44 PBefG können auch während der Laufzeit des ÖDA aufgenommen werden. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Vertragsbeginn auf ca. 638.615 Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur. Ferner umfasst sind Vertriebsaufgaben und Kundenbetreuung im RMV. Die zum Betriebsbeginn umfassten Linienverkehre und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei B.) beschrieben. Der ÖDA soll Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne. Dem Betreiber soll für die Verkehre ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f VO 1370/2007 gemäß und in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDA sind. Geschützt sind alle Linienverkehre, die zur Erfüllung des ÖDA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42, 43 und 44 PBefG.

VergabeHero-Einschätzung

Die Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau vergibt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für Busverkehr im Linienbündel LGG Nordost im Landkreis Groß-Gerau. Der Auftrag umfasst die Linien 67 und 69 mit rund 638.615 Fahrplankilometern pro Jahr — das entspricht etwa 1.750 Kilometern täglich. Der Betreiber muss neben dem eigentlichen Busverkehr auch Fahrzeuge und Infrastruktur vorhalten sowie Vertriebsaufgaben und Kundenbetreuung im RMV übernehmen. Die Vertragslaufzeit beträgt 6 Jahre, wobei das Verkehrsangebot während der Laufzeit an veränderte Bedürfnisse angepasst werden kann (z. B. neue Linien, geänderte Takte oder Bedarfsverkehre). Der Auftraggeber gewährt dem Betreiber ein ausschließliches Recht gemäß EU-Verordnung 1370/2007, das die Linienverkehre vor konkurrierenden Angeboten schützt.

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Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Nachweis von Erfahrung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
  • Vorhaltung geeigneter Fahrzeuge und Infrastruktur
  • Fähigkeit zur Erbringung von Vertriebsleistungen und Kundenbetreuung im RMV
  • Eignung als Verkehrsunternehmen gemäß PBefG
  • Bereitschaft zur Anpassung des Verkehrsangebots an veränderte Rahmenbedingungen

Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel "LGG Nordost" im Landkreis Groß-Gerau

Siehe Beschreibung unter Abschnitt Verfahren 2.1.

CPV 601120002160 Tage Laufzeit
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 24. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert