Werksinstandsetzung von Schwingungsdämpfern für den Schützenpanzer Marder

HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH

Status
Offen
Angebotsfrist
02.10.2026, 17:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
Keine Losaufteilung angegeben
Auftraggeber
HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Erfüllungsregion
Deutschland
Verfahren
Verfahrensart unbekannt
Auftragsart
Nicht angegeben · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
13.08.2026
Originalbekanntmachung
vergabe.hilgmbh.de
Bekanntmachungsnummer
CXT6YYDDYYD5N697
CPV-Codes
Reparatur- und Wartungsdienste (50000000); Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial (50600000); Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen (50630000)Mehr anzeigen

Kurzbeschreibung

Die HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH beschafft die Werksinstandsetzung von Schwingungsdämpfern für den Schützenpanzer Marder. Der geschätzte Bedarf umfasst insgesamt 525 Stück zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von 53 Stück und ist auf zwei Mengenlose verteilt; tatsächliche Abrufe können abweichen, eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Die Arbeiten erfolgen im Werk des Auftragnehmers und sind vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2030 vorgesehen, mit einer möglichen Verlängerung bis Ende 2033.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

BG_1688/26: BG_1688/26 - Werksinstandsetzung von DAEMPFER 02.09.2026 SCHWINGUNG des Systems SPz MARDER Sonstige Verhandlungsvergabe mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Bekanntmachung Sonstige: BG_1688/26 - Werksinstandsetzung von DAEMPFER SCHWINGUNG des Systems SPz MARDER Vergabenummer BG_1688/26 Bezeichnung BG_1688/26 - Werksinstandsetzung von DAEMPFER SCHWINGUNG des Systems SPz MARDER Art der Vergabe Verhandlungsvergabe mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Vergabe- und Sonstige Vertragsordnung Art des Auftrags Dienstleistung Auftraggeber Adresse der zur Teilnahme auffordernden Stelle Bezeichnung HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH Zu Händen Herr Enes Yaldiz Postanschrift Josef-Wirmer-Straße 2-8 Ort 53123 Bonn Telefon +49 228-4463-2232 E-Mail vergabe@hilgmbh.de Adresse der den Zuschlag erteilenden Stelle Siehe "zur Teilnahme auffordernden Stelle" Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können Siehe "zur Teilnahme auffordernden Stelle" Auftragsgegenstand Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer Laufzeit 7 Jahr(e) Begründung, falls die § 14 Abs. 6 VSVgV Laufzeit vier Jahre übersteigt Es handelt sich um einen verteidigungsspezifischen Dienstleistungsauftrag gem. § 104 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 GWB, weil die Baugruppeninstandsetzung eine Dienstleistung in unmittelbarem Zusammenhang mit Bauteilen von Militärausrüstung darstellt., der die Beschaffung oder die Instandsetzung eines Gutes betrifft, das in der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU aufgeführt ist. In diesem Fall kann ohne weitere Prüfung unterstellt werden, dass es sich um Militärausrüstung handelt. Geschätzter Gesamtwert über die Laufzeit (Netto) Leistungsbeschreibung Art der Leistung Der Auftrag umfasst die Werksinstandsetzung von DAEMPFER, SCHWINGUNG des Systems SPz MARDER. Die Bieter müssen im Rahmen der Angebotsabgabe berücksichtigen, dass die Angaben zu den jeweiligen Fachlosen lediglich aus den Vergangenheitswerten abgeleitete Schätzbedarfe sind sowie einen gegebenenfalls auftretenden Mehrbedarf (Sicherheitszuschlag) enthalten. Die tatsächlichen während der Vertragslaufzeit erfolgenden Beauftragungen können hinsichtlich der in einem Fachlos enthaltenen Bedarfsmengen der jeweiligen Versorgungsnummern abweichen. CSX 21 - Bekanntmachung Seite 1/9 02.09.2026 10:53 Uhr - BMS 13.0.1.0611 © 2009 - 2026 cosinex GmbH BG_1688/26: BG_1688/26 - Werksinstandsetzung von DAEMPFER 02.09.2026 SCHWINGUNG des Systems SPz MARDER Sonstige Verhandlungsvergabe mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Die Obergrenze für den jeweiligen Auftrag bildet in jedem Fall die in dem betreffenden Fachlos zusammengefasste Gesamtmenge (Schätzbedarf + Sicherheitszuschlag). Eine Verpflichtung des AG, Einzelaufträge zu erteilen, wird durch diesen Vertrag nicht begründet. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2030. Des Weiteren behält sich der Auftraggeber eine optionale Verlängerung der Rahmenvereinbarung bis zum 31.12.2033 vor. Wenn der bestehende Vertrag zwischen der HIL GmbH und der Bundeswehr, egal aus welchem Rechtsgrund endet, kann die Rahmenvereinbarung durch ein Sonderkündigungsrecht beendet werden. Umfang der Leistung System, Materialnummer, Versorgungsartikelbezeichnung, Schätzbedarf, Sicherheitszuschlag: SPz MARDER, 123179171, DAEMPFER,SCHWINGUNG, 525, 53 Schätzbedarf: 525 Ausschreibungsmenge gesamt (inkl. Sicherheitszuschlag): 578 Erfüllungsorte Haupterfüllungsort Ort 00000 Werk des Auftragnehmers Ergänzende / Abweichende Werk des Auftragnehmers Angaben zum Erfüllungsort Ausführungsfristen Dauer (ab Auftragsvergabe) Beginn 01.01.2027, Ende 31.12.2030 Fristen Bezeichnung Datum, ggf. Uhrzeit Frist für den Antrag auf Teilnahme 02.10.2026 17:00 Uhr (Spätester) Versand der Aufforderung zur Angebotsabgabe 19.10.2026 Wertung Wertungsmethode der Vergabe Wertungsmethode Wirtschaftlich günstigstes Angebot gemäß der im Anschreiben oder den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien. Lose Etwaige Vorbehalte wegen Teilung in Lose, Umfang der Lose und mögliche Vergabe der Lose an verschiedene Bieter Die Vergabe ist in 2 Lose aufgeteilt. Beabsichtigter Losbezug Das Angebot kann sich auf ein oder mehrere Lose erstrecken. Angaben zu Los Nr. 1 Bezeichnung Mengenlos 1 Menge bzw. Umfang Gesamtmenge 387 Stk. Weitere Angaben Hinweis zum Mengenlosverfahren: Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es, sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben. Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. CSX 21 - Bekanntmachung Seite 2/9 02.09.2026 10:53 Uhr - BMS 13.0.1.0611 © 2009 - 2026 cosinex GmbH BG_1688/26: BG_1688/26 - Werksinstandsetzung von DAEMPFER 02.09.2026 SCHWINGUNG des Systems SPz MARDER Sonstige Verhandlungsvergabe mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet worden sein, greifen daher folgende Grundsätze: Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind. Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben. Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch kein Los erhalten hat, den Zuschlag. Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt. Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt. Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten haben. Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne Lose nach. Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein. Wertungsmethode Siehe oben "Wertungsmethode der Vergabe" Angaben zu Los Nr. 2 Bezeichnung Mengenlos 2 Menge bzw. Umfang Gesamtmenge 191 Stk. Weitere Angaben Hinweis zum Mengenlosverfahren: Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es, sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben. Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet worden sein, greifen daher folgende Grundsätze: Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind. CSX 21 - Bekanntmachung Seite 3/9 02.09.2026 10:53 Uhr - BMS 13.0.1.0611 © 2009 - 2026 cosinex GmbH BG_1688/26: BG_1688/26 - Werksinstandsetzung von DAEMPFER 02.09.2026 SCHWINGUNG des Systems SPz MARDER Sonstige Verhandlungsvergabe mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben. Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch kein Los erhalten hat, den Zuschlag. Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt. Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt. Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten haben. Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne Lose nach. Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein. Wertungsmethode Siehe oben "Wertungsmethode der Vergabe" Nachweise / Bedingungen Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Unterlagen Bedingung an die Auftragsausführung • Vollmacht Bietergemeinschaft (mittels Dritterklärung vorzulegen): Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem Angebot vorzulegen ist. Persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer • Handelsregisterauszug (mittels Dritterklärung vorzulegen): Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Nachweises. (nicht älter als ein Jahr) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit • Versicherung 5/10 Mio. (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vorlage einer Versicherungspolice in Kopie über den Abschluss einer Betriebs-/Produkthaftpflichtversicherung, deren Höhe jeweils 5 Mio. pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse mindestens jedoch EUR 10 Mio. nicht unterschreitet. Mitversichert ist nach Maßgabe der besonderen Bedingungen für die Zusatz-Haftpflichtdeckung für Kraftfahrzeug -Handel und -Handwerk die gesetzliche Haftpflicht des AN und seiner Betriebsangehörigen aus Instandsetzungs-, Prüfungs- oder sonstiger Arbeiten, die eine Beschädigung von fremden Kraftfahrzeugen oder Anhängern sowie Baugruppen zur Folge haben. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit • Anlage 2a Teilnahmeantrag allgemeine Kriterien (mittels Eigenerklärung vorzulegen): 1. Eigenerklärung des Bewerbers , dass keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen. CSX 21 - Bekanntmachung Seite 4/9 02.09.2026 10:53 Uhr - BMS 13.0.1.0611 © 2009 - 2026 cosinex GmbH BG_1688/26: BG_1688/26 - Werksinstandsetzung von DAEMPFER 02.09.2026 SCHWINGUNG des Systems SPz MARDER Sonstige Verhandlungsvergabe mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb 2. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Geldbußen nach dem LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten gegen das Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist und die für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB zu einem Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 22 LkSG berechtigen. 3. Eigenerklärung, dass der Bewerber seinen Arbeitnehmern, die unter den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bewerber die Einhaltung dieser Pflichten nach. 4. Eigenerklärung, dass der Bewerber für den Fall, dass er sich zur Erfüllung der dienst- oder werkvertraglichen Verpflichtungen eines oder mehrerer Nachunternehmer bedient, diese ebenfalls zur Zahlung des gesetzlichen vorgegebenen Mindestlohns und zur Einhaltung aller sonstigen Pflichten nach dem MiLoG vertraglich verpflichtet. Soweit der Nachunternehmer im Zuge seiner eingegangenen Verpflichtungen seinerseits weitere Nachunternehmer mit Dienst- oder Werkvertragsleistungen beauftragt, hat er sicherzustellen, dass auch diese Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden. 5. Eigenerklärung, dass der Bewerber sämtliche Kosten übernimmt, die aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung des MiLoG durch den Bewerber selbst oder ein durch ihn beauftragten Nachunternehmer entstehen. 6. Eigenerklärung, dass der Bewerber über eine zur Entgegennahme und Auslieferung des Materials geeignete Betriebsstätte in Deutschland verfügt. • Anlage 2b Teilnahmeantrag technische und besondere Kriterien (Eignung A und B) (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit Einreichung des Teilnahmeantrags müssen folgende Nachweise/ Unterlagen/Eigenerklärungen durch den Bewerber bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: Mindestens eine der 2 nachstehenden Eigenerklärungen muss abgegeben werden: 1 A dass für die in diesem Verfahren angefragten Materialnummern aufgrund der Herstellereigenschaft keine Probeinstandsetzung benötigt wird (ggf. Materialnummern benennen) 1 B dass für die in diesem Verfahren angefragten Materialnummern eine Probeinstandsetzung erfolgreich durchgeführt wurde. Als Nachweis für die erfolgreich durchgeführte Probeinstandsetzung gelten: - eine Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder - eine Zertifizierung durch den Hersteller der Baugruppe oder - ein Instandsetzungsrahmenvertrag zwischen dem Bewerber / dem UAN des Bewerbers und dem BAAINBw (ehemals BWB) oder eine Bestätigung der HIL GmbH über das Vorliegen der Instandsetzungsqualifikation In dem Nachweis muss die ausgeschriebene Materialnummer der Baugruppe ersichtlich sein. Des Weiteren müssen folgende Eigenerklärungen abgegeben werden: 2. dass eine aktuelle auf die ausgeschriebene(n) Materialnummer(n) bezogene Instandsetzungsdokumentation der Instandhaltungssstufe 4 vorliegt und diese auch rechtmäßig für die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages nutzen können, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Bedarfsinstandsetzung geeignet ist. Ziel ist es, dass das Produkt für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt und ohne festgestellte Mängel verwendbar ist und dass die Sicherheit der Benutzer oder Dritter nicht beeinträchtigt ist. Diese Erklärung beinhaltet auch die Zustimmung, dass der Auftraggeber diese Dokumente einsehen darf. 3. dass die zur Instandsetzung in der Instandhaltungssstufe 4 benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel in gebrauchsfähigem Zustand zur Verfügung stehen. Es werden ausschließlich kalib-rierte Mess-/ Prüfgeräte (z.B. Drehmomentschlüssel) eingesetzt. Die gültige Kalibrierung ist jederzeit nachweisbar (Kalibrierschein) und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich (z.B. Prüfplakette). 4. dass alle sonstigen gerätebezogenen Qualifikationen, die zur Durchführung der Instandsetzung gesetzlichen Prüfungen vorgeschrieben sind, vorhanden sind. Dies können u.a. sein: - Prüfungen gemäß berufsgenossenschaftlicher Vorgaben - Prüfungen gemäß der Druckgeräterichtlinie -VG-Normen - ggf. weitere. 5. dass gemäß den logistischen Vorgaben der Bundeswehr bei katalogisierten Artikeln (Materialnummer der Bundeswehr), bei denen auch der Bund verpflichtend Originalersatzteile fordert, für die Erbringung der vertraglichen Leistung unter Beachtung der logistischen Vorgaben des Bundes ausschließlich derartige Originalersatzteile verbaut werden. CSX 21 - Bekanntmachung Seite 5/9 02.09.2026 10:53 Uhr - BMS 13.0.1.0611 © 2009 - 2026 cosinex GmbH BG_1688/26: BG_1688/26 - Werksinstandsetzung von DAEMPFER 02.09.2026 SCHWINGUNG des Systems SPz MARDER Sonstige Verhandlungsvergabe mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb 6. dass die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe) uneingeschränkt eingehalten und angewendet werden. • Anlage 2c Teilnahmeantrag qualitative und besondere Kriterien für UAN Verpflichtungserklärung (mittels Eigenerklärung vorzulegen): 1. Mit Einreichung des Teilnahmeantrags muss folgende/r Nachweis/ Eigenerklärung des Unterauftragnehmers bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden: - Vorlage (Kopie) eines aktuellen und für den Auftragsgegenstand gültigen Zertifikats über ein bestehendes Managementsystem wie ISO (9001:2015 oder gleichwertig) von einer akkreditierten Gesellschaft sowie Einhaltung und Anwendung der geforderten Anforderungen der AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe) oder wenn kein für den Auftragsgegenstand gültiges Zertifikat über ein QM-System von einer akkreditierten Gesellschaft vorhanden ist, und die geforderten Anforderungen AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe) nicht eingehalten werden, aber eine bzw. mehrere der beauftragten Nebenleistungen durchgeführt werden, dann gilt nachfolgende Verpflichtung: Verpflichtung zur uneingeschränkten Einhaltung der nachfolgenden Forderungen bzgl. der Qualitätsmerkmale (die HIL GmbH führt hierzu ggfs. ein entsprechendes Audit im Rahmen des TNW als auch ggf. nach Zuschlag im Hinblick auf die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch, dass Ergebnis hieraus entscheidet über die qualitative Eignung und ggf. daraus resultierende Vertragsstörungen): - Die Infrastruktur des mit der Tätigkeit beauftragten Unternehmens muss für die Volumina der Beauftragung und Umsetzung der notwendigen Arbeiten geeignet sein. Alle arbeitsschutz- und umweltrechtlichen Aspekte sind einzuhalten. Es dürfen ausschließlich nur kalibrierte Mess-/ Prüfgeräte eingesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein. Das benötigte Equipment muss in gebrauchsfähigem Zustand zur Verfügung stehen. Alle im Prozess tätigen Personen müssen über eine adäquate Qualifikation verfügen. Diese kann u.U. teilweise auch über eine

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