TED·366505-2026

Werbeagentur für Stellenanzeigen und Recruiting-Dienstleistungen

Bayern
Ansbach, Germany·Veröffentlicht 28. Mai 2026
Marketing und WerbungPersonaldienstleistungenGesundheitswesenÖffentliche VerwaltungWerbeagenturRecruitingStellenanzeigenOeffentliche VerwaltungGesundheitswesenMarketing Dienstleistungen
Auftragswert
~€120k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
7. Juli 2026
-6 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Bezirkskliniken Mittelfranken suchen eine Werbeagentur zur Schaltung von Stellenanzeigen auf Online-Plattformen sowie für ergänzende Dienstleistungen. Der Auftrag hat eine Laufzeit von 1440 Tagen, was etwa vier Jahren entspricht. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des günstigsten Preises.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Werbeagentur zur Veröffentlichung von Stellenanzeigen auf diversen Online-Plattformen und weitere Dienstleistungen

VergabeHero-Einschätzung

Die Bezirkskliniken Mittelfranken benötigen Unterstützung bei der Personalgewinnung und schreiben dafür eine Werbeagentur aus. Die Agentur soll Stellenanzeigen auf verschiedenen Online-Portalen veröffentlichen und weitere begleitende Dienstleistungen im Bereich Recruiting übernehmen. Der Vertrag ist auf eine Dauer von rund vier Jahren angelegt. Da der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist, gewinnt das Angebot mit den niedrigsten Gesamtkosten.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Werbeagentur

Werbeagentur für Stellenanzeigen

CPV 79340000Frist 7. Juli 20261440 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis Das Angebot mit dem günstigsten Nettogesamtpreises

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 28. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 7. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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