Weiterentwicklung und Support des Informationssystems der Gewerbeaufsicht (ISGA)

Was wird ausgeschrieben
Das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz schreibt eine Rahmenvereinbarung für die Betreuung und Weiterentwicklung des Informationssystems der Gewerbeaufsicht (ISGA) aus. Der Auftrag umfasst die technische Anpassung, Konzeptionsunterstützung sowie die Sicherstellung der Betriebsfähigkeit des Portals. Die Laufzeit und der Umfang orientieren sich an einem EVB-IT Erstellungsvertrag.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Das Landesamt für Umwelt (LfU) (nachfolgend AG genannt) beabsichtigt, im Rahmen eines offenen Verfahrens eine Rahmenvereinbarung auf Grundlage des EVB-IT Erstellungsvertrages abzuschließen. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind die Anpassung, Weiterentwicklung und Betriebsunterstützung des Informationssystems der Gewerbeaufsicht (ISGA) in Rheinland-Pfalz. Die zu vergebenden Leistungen umfassen insbesondere die fortlaufende Weiterentwicklung bestehender Funktionalitäten, die Konzeptionsunterstützung für neue Funktionen und Module, die Anpassung an geänderte rechtliche und fachliche Anforderungen, die Sicherstellung der Betriebsfähigkeit sowie die Unterstützung bei Betrieb und Pflege dieses Fachverfahrens.
Das Landesamt für Umwelt in Rheinland-Pfalz sucht einen IT-Dienstleister für die Pflege und Weiterentwicklung des Informationssystems der Gewerbeaufsicht, kurz ISGA. Dabei geht es sowohl um die technische Wartung und den Support der bestehenden Web-Portale als auch um die Entwicklung neuer Funktionen und die Anpassung an rechtliche Vorgaben. Der Auftrag wird als Rahmenvereinbarung vergeben, was bedeutet, dass der Dienstleister über einen längeren Zeitraum flexibel für verschiedene Aufgaben rund um das System beauftragt wird. Bewerber sollten Erfahrung in der Softwareentwicklung und im IT-Betrieb mitbringen, um die Stabilität und Zukunftsfähigkeit des Fachverfahrens zu gewährleisten.
Zentrale Anforderungen
1 Punkte- Einhaltung der Regelungen gemäß § 56 VgV
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die Regelungen gemäß §56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotDie durch den AN zu erbringenden Leistungen umfassen die folgenden Leistungsbereiche: a) Betriebsunterstützung für das IT-Fachverfahren ISGA (Portal Classic und Portal Web) b) Anpassungs- und Weiterentwicklungen des IT-Fachverfahren ISGA (Portal Classic und Portal Web) sowie die System-Schnittstellen zu periphären Systemen c) Konzeptionsarbeiten zur Erarbeitung optimaler Umsetzungsstrategien, technologischer Methoden und Use Cases zur Entwicklungsumsetzung Details, soweit diese nicht in Ziffern 3 und 4 dieser Leistungsbeschreibung angeführt sind, werden im "EVB-IT Erstellungsvertrag" (Formular 414) geregelt. Der AG kalkuliert aufgrund mehrjähriger Erfahrungswerte für die in Ziffer 3.2 genannten Leistungsbereiche a) Betriebsunterstützung, b) Anpassungsentwicklungen und c) Konzeptionsarbeiten zusammen mit folgendem Stundenbedarf: Grundvertragslaufzeit: - 2027: 4.800 Stunden - 2028: 4.800 Stunden - 2029: 4.800 Stunden - 2030: 4.000 Stunden Bei Verlängerungsoption 1 (2 Jahre): - 2031: 4.000 Stunden - 2032: 4.000 Stunden Bei Verlängerungsoption 21 (2 Jahre): - 2031: 4.000 Stunden - 2032: 4.000 Stunden Die Kalkulation basiert auf einer Aufteilung zu den drei Leistungsbereichen zu folgenden geschätzten Prozentsätzen des gesamten Arbeitsvolumens: a. Anteil Betriebsunterstützung: 20% b. Anteil Anpassungsentwicklungen: 60% c. Anteil Konzeptionsarbeiten: 20% Hierbei wird von einer linearen Gleichverteilung des Arbeitsanfalls über den Vertragszeitraum ausgegangen, der jedoch z. B. je nach Häufigkeit und Schwere von Fehlern abweichen kann. Es handelt sich bei der vorstehenden Aufteilung um eine grobe Schätzung. Im Vertragsverlauf können hier Verschiebungen stattfinden. Ein Anspruch des AN auf Erbringung des o.g. Bedarfs besteht nicht. Der Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt, dass für die entsprechenden Zeiträume Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Rahmenvereinbarung in Form eines EVB-IT-Erstellungsvertrages (siehe Formular 414) wird ohne Mindestabnahmemenge und mit jährlichen Obergrenzen gemäß der o.g. Aufteilung abgeschlossen. Da es sich bei den vorgenannten Stundenbedarfen nur um eine Schätzung des AGs handelt, kann es im jeweiligen Jahr vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. In einem solchen Fall erfolgt nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien eine entsprechende Aufstockung der Stundenobergrenze auf Basis des bestehenden Stundensatzes und Vertrages. Dazu können nicht in Anspruch genommene Stundenkontingente aus Vorjahren herangezogen werden. Sofern darüber hinaus Bedarfe bestehen, sind Aufstockungen in der Gesamtbetrachtung bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die Stundenanzahl der gesamten Vertragslaufzeit, ohne Herstellung eines wettbewerblichen Vergabeverfahren möglich.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price50%
Wertungspreis; Berechnung gemäß den Angaben in Formular 205 (Angebotsaufforderung) Kapitel 7.4.1
- quality30%
Konzept zur Sicherstellung der Leistungserbringung während der Projektphase; vgl. Formular 206 Kriterium 1
- quality20%
Einarbeitungskonzept; vgl. Formular 206 Kriterium 2
Zeitplan
- 22. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 28. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung