Sicherheitsdienstleistungen für den Bochumer Weihnachtsmarkt 2026
Was wird ausgeschrieben
Die Bochum Marketing GmbH schreibt Sicherheitsdienstleistungen für den Weihnachtsmarkt 2026 aus. Der Auftrag umfasst die sicherheitstechnische Betreuung und Überwachung der Veranstaltung vom 19. November bis zum 23. Dezember 2026 auf einer Fläche von rund 30.500 m². Aufgrund des hohen Besucheraufkommens und der Einstufung als Veranstaltung mit erhöhtem Gefährdungspotenzial sind umfangreiche Sicherheitskonzepte erforderlich.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Der Auftrag umfasst die sicherheitstechnische Betreuung und Überwachung des Bochumer Weihnachtsmarktes 2026, der vom 19. November bis zum 23. Dezember 2026 in der Bochumer Innenstadt stattfindet (am Totensonntag, 22.11.2026, bleibt der Weihnachtsmarkt geschlossen). Die Veranstaltungsfläche erstreckt sich über rund 30.500 m2 und umfasst etwa 200 Stände sowie bekannten Attraktionen, unter anderem den "Fliegenden Weihnachtsmann". Es handelt sich um eine traditionsreiche, familienorientierte Veranstaltung mit sehr hohem Besucheraufkommen, insbesondere in den Abendstunden an Wochenenden. Der Weihnachtsmarkt wird von Bochum Marketing GmbH (BoMa) organisiert und zählt zu den größten vorweihnachtlichen Veranstaltungen in Nordrhein-Westfalen. Aufgrund der hohen Besucherzahlen (während Spitzenzeiten bis zu 50.000 Personen gleichzeitig), der Innenstadtlage und der bundesweit erhöhten Sicherheitsanforderungen wird der Weihnachtsmarkt vom Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen als "Veranstaltung mit erhöhtem Gefährdungspotenzial" eingestuft. Das Sicherheitskonzept orientiert sich am "Sicherheit von Großveranstaltungen im Freien Orientierungsrahmen für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung" des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW aus dem Jahre 2012.
Die Bochum Marketing GmbH sucht einen Sicherheitsdienstleister für den Bochumer Weihnachtsmarkt 2026. Der Markt findet in der Innenstadt statt, umfasst etwa 200 Stände und zieht täglich tausende Besucher an, weshalb er offiziell als Veranstaltung mit erhöhtem Gefährdungspotenzial eingestuft ist. Der Dienstleister übernimmt die gesamte sicherheitstechnische Betreuung und Überwachung während der Laufzeit vom 19. November bis zum 23. Dezember 2026. Bewerber müssen nachweisen, dass sie die hohen Sicherheitsanforderungen für Großveranstaltungen erfüllen können und über entsprechende personelle Kapazitäten verfügen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Erklärung zur Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitnehmerentsendegesetzen
- Nachweis der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Zuverlässigkeit
- Erklärung zur Nichtbeteiligung an wettbewerbswidrigen Absprachen
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Insolvenzverfahren
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, . § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, . § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), . § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), . §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), . Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). . Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers, werde ich/werden wir für jede Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, unverzüglich einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bewerbers beibringen. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n). Mein/unser Unternehmen erklärt, dass es seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt. Sofern eine solche vorliegt, habe(n) ich/wir mich/uns gemäß § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet. . Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers, werde ich/werden wir unverzüglich eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bewerbers ausgestellte Bescheinigung beibringen. . Wird eine Urkunde oder Bescheinigung von dem Herkunftsland nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle vorgesehenen Fälle erwähnt, so kann sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür qualifizierten Berufsorganisation des Herkunftslands abgibt. Angaben zu § 124 GWB Erklärung darüber, dass mein / unser Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. . Angaben zu § 124 GWB Erklärung darüber, dass mein / unser Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. . . Angaben Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Mindestlohngesetz, Aufenthaltsgesetz, Arbeitnehmer-Entsendegesetz . Ich versichere/wir versichern, dass ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gemäß § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, gemäß § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, gemäß § 21 Absatz 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 EUR belegt worden bin/sind. Angaben zu § 124 GWB Erklärung darüber, dass mein / unser Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich mein / unser Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. . Angaben zu § 124 GWB Erklärung darüber, dass mein / unser Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Angaben zu § 124 GWB Erklärung darüber, dass mein / unser Unternehmen nicht Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Angaben zu § 124 GWB Erklärung darüber, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigten könnte. . Angaben zu § 124 GWB Erklärung darüber, dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass mein / unser Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war. . Angaben zu § 124 GWB Erklärung darüber, dass mein / unser Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. . Angaben zu § 124 GWB Erklärung darüber, dass mein / unser Unternehmen in Bezug auf die Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen und keine Auskünfte zurückgehalten hat und in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. . Erklärung darüber, dass mein / unser Unternehmen nicht versucht hat, . a) die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, . b) nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte und . c) nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, und nicht versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. . Gemäß § 56 Abs. 2 VgV muss der Auftraggeber Bewerber / Bieter / Bewerber-/ Bietergemeinschaften, die für die Angebotsabgabe / den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung, u.a. auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Auftraggeberin behält sich vor, zu Eigenerklärungen entsprechende Bescheinigungen nachzufordern.
Aufteilung in Lose
1 LotAufgaben und Auftreten des Sicherheitsdienstes . 4.1 Vorbereitung und Planung - Durchführung von Begehungen im Vorfeld zur Einsatzplanung und Erlangung der Flächenkenntnis. - Abstimmung der sicherheitsrelevanten Maßnahmen und Überwachungsbereiche mit den jeweils zuständigen Behörden. . 4.2 Operative Tätigkeiten während der Veranstaltung - Begleitung des gesamten Veranstaltungsgeschehens in sicherheitstechnischer Hinsicht im Auftrag der Veranstalterin Bochum Marketing GmbH. - Durchführung aller sicherheitsrelevanten Überwachungsmaßnahmen gemäß den Vereinbarungen und dem abgestimmten Sicherheitskonzept. - Überwachung der straßenverkehrsrechtlich angeordneten Sperren sowie weiterer behördlich festgelegter Absicherungen und Maßnahmen. - Aktives Eingreifen bei Gefahrenlagen, die durch Besuchende oder deren Verhalten entstehen. . 4.3 Krisen- und Notfallmanagement - Mitwirkung bei der Bewältigung verschiedener Krisenlagen, insbesondere: o Räumung bei Brand; o Reaktion auf Bombendrohungen; o Handlung bei drohendem Unwetter ab Warnstufe 3; o Maßnahmen bei drohender Überfüllung; o Vorgehen beim Fund verdächtiger Gegenstände. - Einbindung des Einsatzleiters in das Koordinierungsgremium für operative Entscheidungen und Maßnahmen bei Krisenfällen (sofern nicht Polizei oder Feuerwehr die Einsatzleitung übernehmen). - Unterstützung bei medizinischen oder sicherheitsrelevanten Notfällen: o Erstversorgung durch Sicherheitskräfte; o Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Rettungsdienst; o Übergabe der weiteren Versorgung an Rettungskräfte; o Kooperation mit der Polizei als Einsatzleitung. . 4.4 Allgemeine Ordnungs- und Informationsaufgaben - Absicherung und Kontrolle sämtlicher Veranstaltungsbereiche. - Aktive Besucherlenkung und Durchführung von Räumungen im Gefahrfall. - Gewährleistung freier Flucht- und Rettungswege. - Beobachtung des Besucherverhaltens und der Befüllungsdichte. - Information und Hilfestellung für Besuchende, insbesondere mobilitätseingeschränkte Personen. - Meldung sicherheitsrelevanter Vorkommnisse an das Koordinierungsgremium, sofern keine Sofortbehebung möglich ist. Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs erfolgen ausschließlich durch die Polizei bzw. der lokalen Ordnungsbehörde). - Besetzung der Einfahrpunkte sowie Bewachung und Bedienung der Mifram-Sperren . - Kontrolle der Einfahrten an Verkehrs- und Zufahrtssperren (u. a. für Linienbusse und Berechtigte nach Rücksprache mit der Veranstaltungsleitung). - Kontrolle der Vollzähligkeit der Standbetreiber an den im Sicherheitskonzept definierten Sammelpunkten (z. B. Husemannplatz, Rathausvorplatz, Dr.-Ruer-Platz, Mittelaltermarkt an der Pauluskirche) . 4.5 Kommunikations- und Koordinationspunkt Eine Leitstelle, die primär als zentrale Kommunikations- und Koordinierungsstelle für die Einsatzleitung dient und die Anlaufstelle für folgende Personengruppen ist: - Mitarbeitende des Sicherheitsdienstleisters, - Vertreter der Bochum Marketing GmbH (Veranstalterin), - und Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Ordnungsamt; ist durch den Auftragnehmer zu liefern, auszustatten und während der gesamten Einsatzzeit, also den Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes, betriebsbereit vorzuhalten, so dass eine ordnungsgemäße Einsatzkoordination jederzeit gewährleistet ist. . Hierzu gehören insbesondere: - Arbeitsplätze für Einsatzleitung und Kommunikation, - ausreichende Mittel zur Gewährleistung der Kommunikation nach Maßgabe des Auftragnehmers - einsatzrelevante Ausrüstung und Hilfsmittel (z. B. Lage und Geländepläne, Einsatz und Dienstpläne, Dienstbücher). . Details entnehmen Sie bitte der beigefügten B3. Leistungsbeschreibung. . Personelle Anforderungen: . Normaltarif . 3 894 Std. - Stundensatz Sicherheitskraft Qualifikationsstufe 1 "Unterrichtung nach § 34a GewO (40 Unterrichtsstunden)" gemäß Leistungsbeschreibung . 2 262 Std. - Stundensatz Sicherheitskraft Qualifikationsstufe 2 "Sachkundeprüfung nach § 34a GewO (IHK-Prüfung)" gemäß Leistungsbeschreibung . 330 Std. - Stundensatz Einsatzleiter Qualifikationsstufe 5 "Fachkraft für Schutz und Sicherheit" gemäß Leistungsbeschreibung . Nachttarif . 1 960 Std. - Stundensatz Sicherheitskraft Qualifikationsstufe 1 "Unterrichtung nach § 34a GewO (40 Unterrichtsstunden)" gemäß Leistungsbeschreibung . Sonn- und Feiertagstarif . 540 Std. - Stundensatz Sicherheitskraft Qualifikationsstufe 1 "Unterrichtung nach § 34a GewO (40 Unterrichtsstunden)" gemäß Leistungsbeschreibung . 540 Std. - Stundensatz Sicherheitskraft Qualifikationsstufe 2 "Sachkundeprüfung nach § 34a GewO (IHK-Prüfung)" gemäß Leistungsbeschreibung . 44 Std. - Stundensatz Einsatzleiter Qualifikationsstufe 5 "Fachkraft für Schutz und Sicherheit" gemäß Leistungsbeschreibung .
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality55%
Konzepte . Die Bieter / die Bietergemeinschaften haben die in der dargestellten Bewertungsmatrix Angebotsphase benannten Konzepte zu erstellen, aus denen im Einzelnen hervorgeht, auf welche Weise der Bieter die in B3. Leistungsbeschreibung geforderten Leistungen umsetzen wird. . Im Sinne der vergaberechtlichen Grundsätze sowie zur planbaren Durchführung der Angebotswertung gilt: . - Die Konzepte sind in kurzer Textform zu verfassen. - Der Umfang je Unterkriterium richtet sich nach den Vorgaben in der Bewertungsmatrix Angebotsphase. . - Grafiken, Tabellen und Übersichten sind zulässig, sofern sie der Verdeutlichung der textlichen Ausführungen dienen. . Die im Rahmen der Angebotsabgabe auf Basis der Bewertungsmatrix Zuschlagsphase eingereichten Konzepte sind bei Auftragserteilung neben der - vorrangigen - B3. Leistungsbeschreibung als ergänzender Leistungsinhalt einzuhalten. . Die Konzepte werden auf einer Skala von 0 - 100 Punkten bewertet. Die Bewertungspunkte haben folgende Bedeutung: . Punkte Bewertung Erläuterung . 81 - 100 Erfüllt die Anforderungen in besonderem Maße Alle Fragen sind vollständig beantwortet, auf sämtliche abgefragten Aspekte wird eingegangen. Die Darstellung erfolgt textlich detailliert, nachvollziehbar und schlüssig. Grafische Darstellungen können die Erläuterungen ergänzen, ein Bezug zwischen Text und Grafik ist erkennbar. Auftragsbezogene Zusatzinformationen zu den Unterkriterien sind angegeben. . 61 - 80 Erfüllt die Anforderungen Alle Fragen sind beantwortet und alle abgefragten Aspekte werden behandelt. Die Inhalte und Darstellungen werden insgesamt als gut bewertet. Die textlichen Erläuterungen sind im Wesentlichen schlüssig. . 41 - 60 Erfüllt die Anforderungen im Allgemeinen Alle Fragen sind beantwortet und auf abgefragten Aspekte werden berücksichtigt. Die Darstellung ist im Wesentlichen schlüssig, weist jedoch geringfügige Unklarheiten oder Lücken auf. . 21 - 40 Erfüllt die Anforderungen mit Einschränkungen Nicht auf alle abgefragten Aspekte wird eingegangen. Die Antworten enthalten Einschränkungen oder unvollständige Angaben. . 0 - 20 Erfüllt die Anforderungen nicht / keine Angaben gemacht Lediglich einzelne oder unwesentliche Aspekte werden behandelt, die Beantwortung ist inhaltlich nicht schlüssig oder es wurden keine verwertbaren Angaben gemacht. . Die für das jeweilige Konzept bzw. Unterkriterium vergebene Punktzahl wird mit der diesem (Unter-)Kriterium zugewiesenen Gewichtung multipliziert. Hieraus ergibt sich die gewichtete Punktzahl des jeweiligen (Unter-)Kriteriums. Die gewichteten Punktzahlen der Konzepte / Unterkriterien werden addiert. Aus dieser Addition ergibt sich die Gesamtpunktzahl im Kriterium "Sicherheitskonzept und Qualität der Herangehensweise". Diese Gesamtpunktzahl geht mit einer Gewichtung von 55 % in die Gesamtwertung ein. . Unterkriterium: Einsatz- und Organisationskonzept . Unterkriterium: Kommunikationskonzept . Unterkriterium: Qualifikationskonzept . Kriterium: Sicherheits- und Notfallmanagementkonzept .
- price45%
Bewertung des Angebotspreises . Grundlage für die Bewertung des Angebotspreises sind die im Preisblatt (B5. Preisblatt) angebotenen Preise sowie etwaige bedingungslosen Nachlässe (B5. Preisblatt oder B2. Bietererklärung). Das Angebot mit der niedrigsten, geprüften Angebotssumme erhält die maximale Punktzahl von 100 Punkten. Alle höheren geprüften Angebotssummen werden im Verhältnis zur niedrigsten geprüften Angebotssumme bewertet. Hierzu wird die niedrigste geprüfte Angebotssumme durch die jeweilige höhere geprüfte Angebotssumme dividiert und das Ergebnis mit der maximalen Punktzahl (100 Punkte) multipliziert. . Die Punktezahl für den Angebotspreis berechnet sich damit wie folgt: Punktezahl Angebotspreis = (Gesamtangebotspreis des niedrigsten Angebots / Gesamtangebotspreis des jeweiligen Angebots) × 100 Der so ermittelte Punktwert für den Angebotspreis geht mit einer Gewichtung von 45% in die Gesamtwertung des wirtschaftlichen Angebotes ein. Angebotene Skonti oder sonstige bedingte Preisnachlässe werden bei der Auswertung im Rahmen der Preisangabe nicht berücksichtigt. . . Gesamtwertung Die gewichtete Gesamtpunktzahl aus dem Kriterium "Sicherheitskonzept und Qualität der Herangehensweise" (55 %) und die gewichtete Punktzahl für den Angebotspreis (45 %) werden addiert. Aus dieser Addition ergibt sich die Gesamtpunktzahl des Angebots. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot.
Zeitplan
- 12. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 14. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung