Weichenlagesignalisierung für Straßenbahnnetze
Was wird ausgeschrieben
Lieferung von Weichenlagesignalisierung (WLS) zur Überwachung von 2 manuell gestellten Weichen und 4 Heizkreisen der elektrischen Weichenheizung. Die WLS werden in Sichtfahrbereichen gemäß § 49 BOStrab in den Straßenbahnnetzen Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg eingesetzt. Die Beschaffung ist in 2 Lose aufgeteilt (MV Mannheimer Verkehr GmbH und Rhein-Neckar-Verkehr GmbH).
Vollständige Beschreibung anzeigen
Lieferung von Weichenlagesignalisierung. Diese WLS dienen zur Überwachung von 2 manuell gestellten Weichen und 4 Heizkreisen der elektrischen Weichenheizung. Sie werden in Sichtfahrbereichen (gemäß § 49 BOStrab) eingesetzt und müssen das sichere Befahren der Weichen ermöglichen. Örtlich werden die WLS in den Straßenbahnnetzen in Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg eingesetzt.
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) beschafft Weichenlagesignalisierung für ihre Straßenbahnnetze in Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg. Die Geräte dienen der Überwachung von 2 manuell gestellten Weichen und 4 Heizkreisen der elektrischen Weichenheizung und müssen den Sicherheitsanforderungen gemäß § 49 BOStrab für Sichtfahrbereiche entsprechen. Der Auftrag ist in 2 Lose unterteilt: ein Los für die Mannheimer Verkehr GmbH (MV) und ein Los für die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH selbst. Bieter müssen Eigenerklärungen zur Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach GWB, AEntG, MiLoG und SchwarzArbG vorlegen.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (keine Ausschlussgründe)
- Eigenerklärung nach § 21 AEntG (Arbeitnehmerentsendegesetz)
- Eigenerklärung nach § 19 MiLoG (Mindestlohngesetz)
- Eigenerklärung nach § 21 SchwarzArbG (Schwarzarbeitsbekämpfung)
- Nachweis bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied
- Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB möglich
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §21 AEntG, § 19 MiLoG oder § 21 SchwarzArbG gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe gilt dies für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, gesondert. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber nachzuweisen. Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
2 LoteLieferung von Weichenlagesignalisierungen für die MV Mannheimer Verkehr GmbH
Lieferung von Weichenlagesignalisierungen für die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price100%
Preis
- price100%
Preis
Zeitplan
- 22. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 22. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung