Bau eines Wasserüberleitungsstollens (ca. 5 km)

Was wird ausgeschrieben
Die Wassergewinnungs- und aufbereitungsgesellschaft Nordeifel mbH schreibt den Bau eines rund 5 km langen Wasserüberleitungsstollens zwischen dem Hasselbach und der Wehebachtalsperre aus. Das Projekt dient der Sicherstellung der Trinkwasserversorgung sowie dem Hochwasserschutz für die Region Aachen/Düren. Es handelt sich um ein komplexes Infrastrukturprojekt im Bereich des Tunnelbaus.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die WAG Wassergewinnungs- und -aufbereitungsgesellschaft Nordeifel mbH plant zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung des Großraums Aachen/Düren unter Berücksichtigung des Klimawandels sowie zur Verbesserung des Hochwasserschutzes für die Ortschaft Zweifall und die Städte Stolberg und Eschweiler eine Wasserüberleitung. Dieser rund 5 km lange, geradliniger Wasserüberleitungsstollen soll vom Hasselbach in Stolberg-Zweifall in die Wehebachtalsperre münden.
Die Wassergewinnungs- und aufbereitungsgesellschaft Nordeifel plant den Bau eines etwa 5 Kilometer langen Stollens, um Wasser vom Hasselbach in die Wehebachtalsperre zu leiten. Dieses Projekt soll die Trinkwasserversorgung für den Großraum Aachen und Düren langfristig sichern und gleichzeitig den Hochwasserschutz für umliegende Orte wie Stolberg und Eschweiler verbessern. Da es sich um einen Tunnelbau handelt, sind spezialisierte Maschinenkonzepte, wie der Einsatz einer Tunnelbohrmaschine (TBM), sowie detaillierte Sicherheitskonzepte für die Ausführung erforderlich. Das Vergabeverfahren befindet sich in einem frühen Stadium, bei dem neben dem Preis auch die Qualität der Bauplanung und die Erfahrung des Personals eine zentrale Rolle spielen.
Aufteilung in Lose
1 LotDie WAG Wassergewinnungs- und -aufbereitungsgesellschaft Nordeifel mbH sorgt für bestes Trinkwasser - aus der Region, für die Region. In zwei eigenen Talsperren speichert die WAG Wasser und nutzt weitere Talsperren des Wasserverbands Eifel-Rur in Düren. Darüber hinaus verfügt die WAG über sechs eigene Grundwasserwerke in der Region. Es werden acht moderne Trinkwasseraufbereitungsanlagen betrieben, in denen das gewonnene Wasser zu einwandfreiem Trinkwasser aufbereitet wird. Im Rahmen des Projekts "Weheüberleitung" soll in Kooperation mit dem Wasserverband Eifel-Rur (WVER) ein rund 5 km langer Wasserüberleitungsstollen vom Hasselbach zur Wehebachtalsperre gebaut werden. Der Stollen beginnt an der Jägerhausstraße oberhalb von Zweifall, wo ein Entnahmebauwerk im Hasselbach vorgesehen ist, und mündet an der Stauwurzel des Roten Wehebachs über ein Einleitbauwerk in die Talsperre. Er weist ein Gefälle von etwa 0,25 % auf. Der Stollen soll im freien Gefälle bis 12 m³/s Wasser überleiten. Aus hydraulischer Sicht wäre hierfür ein Innendurchmesser von 2,8 m ausreichend. Der Stollen soll mit einer Tunnelvortriebsmaschine aufgefahren werden. Die tunnelbautechnische Planung sieht - mit Ausnahme der portalnahen Zonen - derzeit einen Innendurchmesser von 3,5 m vor. Eine davon abweichende Ausführung durch den Auftragnehmer innerhalb eines Innendurchmesserbereichs von 2,8 - 4,5 m ist zulässig. Die Maßnahme soll voraussichtlich Mitte 2027 beginnen und soll bis Ende 2029 abgeschlossen sein.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- price40%
Vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung). Details werden nach dem Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben.
- quality30%
detaillierter Bauzeitenplan sowie Lieferzeit - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung). Details werden nach dem Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben.
- quality5%
Organisationskonzept und Projektorganigramm inklusive Qualifikation und Erfahrung des einzusetzenden Schlüsselpersonals - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung). Details werden nach dem Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben.
- quality25%
Ausführungskonzept, Maschinenkonzept (TBM) und Flucht- und Rettungskonzept beim Bau - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung). Details werden nach Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben.
Zeitplan
- 2. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 12. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung