Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: F.F. Winter GmbH

Auftragswert

€132k

TED·410076-2026

WDVS- und Malerarbeiten für die Erweiterung der Norbertschule

Nordrhein-Westfalen
Münster, Germany·Veröffentlicht 16. Juni 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungMalerarbeitenFassadenbauWdvsOeffentliche VerwaltungBauleistungenSchulbau
Auftragswert
~€100k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Münster schreibt Maler- und Wärmedämmverbundsystem-Arbeiten (WDVS) für die Erweiterung der Norbertschule aus. Der Auftrag umfasst unter anderem Fassadendämmung, Anstriche sowie Betonreinigungsarbeiten. Die Ausführung erfolgt im Rahmen der baulichen Erweiterung der Schule.

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Maler und WDVS Arbeiten

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Münster sucht einen Fachbetrieb für Maler- und Fassadenarbeiten im Zuge der Erweiterung der Norbertschule. Die Arbeiten umfassen im Wesentlichen das Anbringen und Überarbeiten von Wärmedämmverbundsystemen (WDVS), diverse Anstriche für Wände und Decken sowie die Reinigung von Betonflächen mittels Sandstrahlen oder Hochdruck. Zudem sind Gerüstbauarbeiten und die Bereitstellung eines Bauzauns Teil des Auftrags. Da es sich um ein kleineres Bauvorhaben handelt, ist der Auftrag als ein einzelnes Los vergeben.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001WDVS und Malerarbeiten - Erweiterung Norbertschule

115 m2 WDVS neu 535 m2 WDVS überputzen 715 m2 WDVS Anstrich 640 m2 Deckenbeschichtung 950 m2 Wandbeschichtung 280 m2 Betonflächen Sandstrahlen 200 m2 Betonflächen Hochdruckreinigung 315 m2 Gerüste 65 m Bauzaun

CPV 45432200, 45410000, 45432210, 45442100, 45442110, 45442180
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 16. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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