Wartungsvertrag für Videoüberwachungsanlagen
Die Deutsche Rentenversicherung Bund schreibt einen Wartungsvertrag für Videoüberwachungsanlagen in ihren Dienstgebäuden in Berlin, Brandenburg und Gera aus. Der Auftrag umfasst die Wartung und Instandsetzung der Videoüberwachungsanlagen (VÜA), wobei die Leistungen als Einzelaufträge abgerufen werden. Die Angebotswertung erfolgt ausschließlich über den Preis (100%). Die Eignung ist durch Eigenerklärung zu belegen.
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Wartungsvertrag - Videoüberwachungsanlagen in den Dienstgebäuden Berlin, Brandenburg und Gera
- Nachweis der Fachkunde für Videoüberwachungstechnik
- Eigenerklärung zur Eignung gemäß §§ 123-126 GWB
- Kein Ausschlussgrund nach § 108f StGB
- Referenzen im Bereich Sicherheitstechnik/Wartung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen — verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen. Unzulässige Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichtkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Ausführung von Wartungen und Instandsetzungen an Videoüberwachungsanlagen (VÜA) in den Dienstgebäuden Berlin, Brandenburg und Gera der Deutschen Rentenversicherung Bund. Leistungen werden als Einzelaufträge abgerufen.
- 100%price
Preis
- 8. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 23. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung