Wartungsvertrag für Heizungsanlagen
Was wird ausgeschrieben
Das Bezirksamt Spandau in Berlin vergibt einen zweijährigen Wartungsvertrag für die Instandhaltung seiner Heizungsanlagen. Der Leistungsumfang umfasst regelmäßige Inspektionen, Pflege und Reparaturen, um einen sicheren und effizienten Betrieb der Heizsysteme zu gewährleisten. Die Vergabe erfolgt nach dem reinen Preisvergleich, die Angebotsfrist endet im Juni 2026. Im Text sind keine spezifischen technischen Mindestanforderungen oder Finanzierungsangaben aufgeführt.
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Wartungsvertrag für die Wartung der Heizungsanlage für 2 Jahre
Das Bezirksamt Spandau in Berlin sucht einen Dienstleister für die regelmäßige Wartung seiner Heizungsanlagen. Der Auftrag umfasst die Inspektion, Pflege und Instandhaltung der Heizsysteme über einen Zeitraum von zwei Jahren, um einen zuverlässigen und energieeffizienten Betrieb zu gewährleisten. Die Vergabe erfolgt nach dem reinen Preisvergleich, wobei Angebote ausschließlich elektronisch über die Berliner Vergabeplattform einzureichen sind. Für den Bieter sind die üblichen Erklärungen zu Ausschlussgründen und die Prüfung des Wettbewerbsregisters ab 30.000 Euro vorgesehen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Elektronische Angebotsabgabe über Vergabeplattform
- Ausfüllung der Erklärungen zu Ausschlussgründen
- Keine Eintragungen im Wettbewerbsregister
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes
- Nachweis der Zuverlässigkeit nach GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.berlin.de/vergabeplattform / bzw. iTWOtender elektronisch in Textform eingereicht werden. Der Bieter hat mit Vordruck Wirt124EU oder V124 HF (Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen) anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gem. § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Bieter hat den Vordruck Wirt 124.1 (Hinweise restriktiver Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten und Eignungsverleiher. Eignungsnachweise
Aufteilung in Lose
1 LotWartungsvertrag für die Wartung der Heizungsanlagen für 2 Jahre
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Preis
Zeitplan
- 11. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 9. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung