Wartungsvertrag für die öffentliche Straßenbeleuchtung in Altenkirchen-Flammersfeld
Was wird ausgeschrieben
Die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld und die Kreisstadt Altenkirchen schreiben einen Wartungsvertrag für die öffentliche Straßenbeleuchtung aus. Der Auftrag umfasst den Betrieb und die Instandhaltung der Lichtpunkte zur Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht. Die Vergabe erfolgt als Dienstleistungsauftrag mit einem Fokus auf Preis und Qualität des Instandhaltungskonzepts.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Kommune ist im Rahmen ihrer hoheitlichen Aufgaben verpflichtet, in ihrem Gebiet eine ausreichende Beleuchtung der öffentlichen Wege und Flächen vorzunehmen (öffentliche Straßenbeleuchtung), die den gesetzlichen Anforderungen ihrer allgemeinen Verkehrssicherungspflicht genügt. Die Kommunen beabsichtigen zum Betrieb und zur Instandhaltung der Lichtpunkte der Kommune zur Beleuchtung von Straßen im Sinne des Straßengesetzes des Bundeslandes, dem die Kommune angehört (Öffentliche Verkehrsflächen), einen Wartungsvertrag abzuschließen.
Die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld und die Kreisstadt Altenkirchen suchen einen Dienstleister für die Wartung und Instandhaltung ihrer Straßenbeleuchtung. Ziel ist es, die gesetzlich vorgeschriebene Beleuchtung öffentlicher Wege und Straßen dauerhaft sicherzustellen. Der Auftrag beinhaltet die technische Betreuung der Lichtpunkte, wobei neben dem Preis vor allem die Qualität des Instandhaltungskonzepts – etwa die Reaktionszeit bei Störfällen – entscheidend für die Vergabe ist. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung durch entsprechende Erklärungen nachweisen.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. §§ 123 bis 126 GWB
- Vorlage des ausgefüllten Teilnahmeantrags
- Einreichung des Instandhaltungskonzepts
- Akzeptanz der Mindestbestandteile des Vertragsmusters
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Eine Eigenerklärung/der Teilnahmeantrag ist den Angebotsunterlagen beizufügen und liegt den Vergabeunterlagen als Vorlage bei. Es werden unternehmensbezogene Unterlagen nachgefordert. Leistungsbezogene Unterlagen (insb. zu den Zuschlagskriterien) werde nicht nachgefordert.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Kommune ist im Rahmen ihrer hoheitlichen Aufgaben verpflichtet, in ihrem Gebiet eine ausreichende Beleuchtung der öffentlichen Wege und Flächen vorzunehmen (öffentliche Straßenbeleuchtung), die den gesetzlichen Anforderungen ihrer allgemeinen Verkehrssicherungspflicht genügt. Die Kommunen beabsichtigen zum Betrieb und zur Instandhaltung der Lichtpunkte der Kommune zur Beleuchtung von Straßen im Sinne des Straßengesetzes des Bundeslandes, dem die Kommune angehört (Öffentliche Verkehrsflächen), einen Wartungsvertrag abzuschließen.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price50%
Preis/Angebot Hinsichtlich des Wertungskriteriums „Preis der Leistung“ erhält das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis 10 Punkte und damit die maximale Punktzahl. Die Angebote werden zueinander in Beziehung gesetzt und anschließend wird ermittelt, um wie viel Prozent sich die Angebotspreise (= H_i) vom niedrigsten Angebotspreis (= H_min) unterscheiden. Dabei erhält der Quotient H_min:H_min=1 für das beste Preisverhältnis 10 Wertungspunkte. Formel Berechnung: Punkte=H_min/H_i x Punkte (10) Legende: Hmin = niedrigster Angebotspreis H_i = Honorarangebot Beispiel: 1. Angebot = 5.000 € 2. Angebot = 7.500 € H_min = 5.000 € 1. Angebot = 5.000 € Berechnung Punkte: Punkte=5.000/5.000 x Punkte (10) = 10 Punkte 2. Angebot 7.500 € Berechnung Punkte: Punkte=5.000/7.500 x Punkte (10) = 6,67 Punkte
- quality10%
Die den Vergabeunterlagen beigefügten Mindestbestandteile sind zwingend in das abzugebende Vertragsmuster aufzunehmen. Für alles was über den Mindeststandard hinaus angeboten wird, werden zusätzliche Punkte vergeben. Es können maximal 10 Punkte erreicht werden, siehe beigefügter Vordruck.
- quality40%
Qualität des Instandhaltungskonzeptes Straßenbeleuchtung Sachverhalt (Beispielstörfall): Am Samstag um 18:00 Uhr fällt eine Straßenleuchte in der Hauptstraße der Ortsgemeinde Eichelhardt aus. Die Hauptstraße stellt eine innerörtliche Gemeindestraße dar und wird von Fußgängern, Radfahrern und dem motorisierten Verkehr genutzt. Zum Zeitpunkt des Ausfalls herrscht Dunkelheit. Weitere Störungen im Gemeindegebiet können nicht ausgeschlossen werden. Der Auftragnehmer hat darzustellen, wie dieser Störfall organisatorisch, technisch und zeitlich abgearbeitet wird – beginnend mit der Störungsmeldung bis hin zur Wiederinbetriebnahme der Leuchte sowie der abschließenden Dokumentation. Erläuterung der zu bewertenden Inhalte (Bewertungsgegenstand) Im Rahmen der Angebotswertung wird die Qualität des vom Bieter dargestellten Instandhaltungskonzeptes anhand des oben beschriebenen Störfalls beurteilt. Maßgeblich ist, inwieweit das Konzept eine strukturierte, praxisgerechte und nachvollziehbare Vorgehensweise erkennen lässt. Form: Das Konzept darf einen Umfang von zwei DIN-A4 Seiten, Schriftart: Arial, Schriftgröße 11 pt. nicht übersteigen. Alle über diesen Umfang hinausgehenden Seiten werden nicht gewertet. Die nachfolgenden folgenden Aspekte sollten in dem Konzept aufgegriffen werden: 1. Störungserfassung und Erreichbarkeit 2. Priorisierung und Einstufung der Störung 3. Reaktions- und Entstörzeiten 4. Organisation, Personal und Einsatzsteuerung 5. Ersatzteil- und Materialmanagement 6. Dokumentation und Kommunikation 7. Präventive Verbesserungsmaßnahmen 7 bis 10 Punkte: Das Wartungs- und Instandhaltungskonzept ist klar strukturiert und leicht verständlich dargestellt. Der Ablauf bei Störfällen (z. B. Ausfall einer Leuch-te) wird vollständig, nachvollziehbar und praxisnah beschrieben – von der Störungsmeldung über die Priorisierung bis zur Entstörung und Dokumen-tation. Kritische Punkte und typische Schwierigkeiten (z. B. Ersatzteilverfügbar-keit, Erreichbarkeit, Priorisierung bei mehreren Störungen) werden be-nannt und schlüssig bewertet. Die wesentlichen Ablaufschritte sowie Zuständigkeiten sind eindeutig dar-gestellt. Mögliche Handlungs- und Lösungsansätze werden gegenüberge-stellt und deren Vor- und Nachteile erläutert. Die gewählte Vorgehenswei-se sowie deren Umsetzung sind verständlich, realistisch und in sich schlüs-sig beschrieben. Das Konzept lässt erkennen, dass der Bieter über umfangreiche praktische Erfahrung verfügt. Die Ausführungen sind fundiert, konkret und nachvoll-ziehbar sowie durchgängig auf die praktische Umsetzung ausgerichtet. 4 bis 6 Punkte: Das Wartungs- und Instandhaltungskonzept ist insgesamt verständlich dargestellt. Der Ablauf bei Störfällen wird beschrieben, jedoch nicht in allen Punkten detailliert oder vollständig. Die wesentlichen Ablaufschritte sind erkennbar, bleiben jedoch teilweise allgemein oder oberflächlich. Mögliche Lösungsansätze werden nur vereinzelt dargestellt; eine systemati-sche Gegenüberstellung von Vor- und Nachteilen erfolgt nur einge-schränkt. Die gewählte Vorgehensweise sowie deren Umsetzung sind grundsätzlich nachvollziehbar, lassen jedoch in Tiefe und Praxisbezug Defi-zite erkennen. Das Konzept vermittelt insgesamt einen ausreichenden Eindruck der vor-gesehenen Vorgehensweise, weist jedoch in einzelnen Bereichen Unklar-heiten oder fehlende Konkretisierungen auf. 0 bis 3 Punkte: Das Wartungs- und Instandhaltungskonzept ist lückenhaft, unstrukturiert oder nicht schlüssig aufgebaut. Der Ablauf bei Störfällen ist unklar, unvollständig oder nicht nachvollziehbar dargestellt. Wesentliche Prozessschritte, Zuständigkeiten oder Reaktionszeiten fehlen oder bleiben unverständlich. Lösungsansätze sowie deren Vor- und Nachteile werden nicht oder nur unzureichend beschrieben. Die dargestellte Vorgehensweise ist nicht plausibel oder nicht praxisgerecht umsetzbar. Eine kritische Auseinandersetzung mit möglichen Problemen oder Einschränkungen des eigenen Konzeptes fehlt. Das Konzept enthält erhebliche inhaltliche Mängel, sodass die vorgesehene Leistungserbringung nicht oder nur unzureichend beurteilt werden kann. Die Vergabe von Zwischenpunkten in 0,5er-Schritten bleibt vorbehalten.
Zeitplan
- 22. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 5. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung