Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Kramer & Crew GmbH & Co.KG

Auftragswert

€614k

TED·432879-2026

Wartungsverlängerung und Lizenzbeschaffung für Micro Focus ZENworks und IDM

Auftragswert
~€75k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Münster schreibt die Verlängerung der Wartungsverträge für die Softwareprodukte ZENworks und IDM der Firma Micro Focus aus. Zusätzlich umfasst der Auftrag die Beschaffung neuer Lizenzen für diese Systeme. Die Vertragslaufzeit für die Wartung ist auf drei Jahre angelegt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Verlängerung der Wartung für die Produkte ZENworks und IDM und zusätzliche Lizenzen der Fa. Micro Focus

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Münster benötigt eine dreijährige Wartungsverlängerung für ihre bestehende IT-Infrastruktur, konkret für die Softwarelösungen ZENworks (zur Verwaltung von Endgeräten) und IDM (Identity Management zur Benutzerverwaltung) des Herstellers Micro Focus. Neben der Wartung sollen auch zusätzliche Softwarelizenzen erworben werden. Da es sich um eine direkte Beschaffung bei einem spezifischen Hersteller handelt, ist das Verfahren auf diesen Anbieter zugeschnitten. Der Auftrag läuft bis zum 30. Juni 2026.

IT-DienstleistungenSoftwareÖffentliche VerwaltungIt WartungSoftware LizenzenOeffentliche VerwaltungIdentity ManagementIt Infrastruktur
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Verlängerung der Wartung für die Produkte ZENworks und IDM und zusätzliche Lizenzen der Fa. Micro Focus

Verlängerung der Wartung um 3 Jahre für die Produkte ZENworks und IDM und zusätzliche Lizenzen der Fa. Micro Focus Lieferung bis zum 30.06.2026

CPV 72000000, 48000000, 72200000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 25. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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